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Kreis Kompassin leichter SpracheInformationsbroschüre für neuzugewanderte Bürgerinnen und Bürgerwww.kreisgg.de

Leichte Sprache in diesem HeftDieses Heft ist in Leichter Sprache.Viele Menschen sollen das Heft gut lesen können.Deshalb schreiben wir besonders verständlich.In diesem Heft haben wir viele Informationen für Sie geschrieben.Das sind Informationen über den Kreis Groß-Gerau.Zum Beispiel: Informationen über die Stadt-Verwaltung. Informationen über Schule und Kindergarten. Informationen über Gesundheit und Soziales. Informationen über Beratungs-Stellen. Oder Tipps für die Freizeit.Zum Kreis Groß-Gerau gehören 14 Kommunen.Das sind die Kommunen vom Kreis Groß-Gerau: Biebesheim Bischofsheim Büttelborn Gernsheim Ginsheim-Gustavsburg Groß-Gerau Kelsterbach Mörfelden-Walldorf Nauheim Raunheim Riedstadt Rüsselsheim Stockstadt TreburKommuneIn einer Kommune leben viele Menschen zusammen.Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt.Oder ein Dorf.Eine Kommune heißt auch:Gemeinde.Jetzt wohnen Sie auch in einer Kommune vom Kreis Groß-Gerau.Und mit den Informationen in diesem Heft wollen wir Ihnen helfen.Damit Sie im Alltag gut zurechtkommen.2

Not-Fall-Nummern im Kreis Groß-GerauVielleicht brauchen Sie einmal schnell Hilfe.Für einen Not-Fall.Zum Beispiel:Es brennt.Oder ein Mensch ist verletzt.Am Anfang vom Heft finden Sie die Telefon-Nummernfür Hilfe im Kreis Groß-Gerau.Die Telefon-Nummern heißen auch:Not-Fall-Nummern.Wörter-BuchManchmal benutzen wir schwere Wörter im Heft.Dann erklären wir die schweren Wörter.Schwere Wörter schreiben wir so:QR-CodeIn diesem Heft sehen Siediese Abbildung:Das ist ein QR-Code.Mit dem QR-Code öffnen Sie Internet-Seiten.Zum Beispiel vom Kreis Groß-Gerau.Schweres WortEs gibt ein Wörter-Bucham Ende vom Heft.Sie können die Erklärung für schwere Wörterim Wörter-Buch lesen.QR-CodeQR ist eine Abkürzung.Code ist ein englisches Wort.Das spricht man: Koot.Ein QR-Code ist wie ein Schlüssel.Mit dem QR-Code öffnen Sie eine Internet-Seite.Für das Öffnen scannen Sie den QR-Codemit Ihrem Handy.Für das Scannen brauchen Sieeine App auf Ihrem Handy.Vielleicht fehlt etwas in diesem Heft.Oder Sie haben eine Frage.Dann hilft Ihnen das Büro für Integration.Sie können im Büro für Integration anrufen.Die Telefon-Nummer ist:06152 98 96 30Sie können auch eine E-Mail schreiben.Die E-Mail-Adresse ist:[email protected]

Herzlich willkommen im Kreis Groß-GerauHier im Kreis Groß-Gerau leben Menschen aus vielen verschiedenen Ländern.Das war schon immer so.Und das finden wir gut.Wir leben gerne zusammen mit verschiedenen Menschen.Das ist uns wichtig.Und darauf sind wir stolz.Im Kreis Groß-Gerau kann man gut leben:Im Kreis Groß-Gerau gibt es viel Arbeit.Und es gibt viele Angebote für die Freizeit.Deshalb kommen viele Menschen gerne hierher.Es gibt auch große Städte in der Nähe.Zum Beispiel Frankfurt und Mainz.Aber auch Darmstadt und Wiesbaden.Vielleicht sind Sie neu im Kreis Groß-Gerau.Dann unterstützen wir Sie.Wie wir Sie unterstützen?Wir haben ein Heft gemacht.Das Heft heißt: Kreis-Kompass.Im Heft sind viele Informationen.Die Informationen helfen Ihnen beim Ankommen.Zum Beispiel dabei: Wie Sie eine Wohnung finden. Wenn Sie einmal einen Arzt brauchen. Wie Sie ein Konto eröffnen. Welche Angebote es für Ihr Kind gibt.Der Kreis-Kompass ist in leichter Sprache geschrieben.Leichte Sprache ist eine sehr verständliche Sprache.Leichte Sprache hat nämlich nur einfache Wörter.Und kurze Sätze.Leichte Sprache können viele Menschen gut verstehen.Zum Beispiel Menschen,die neu sind in Deutschland.Und die deutsche Sprache noch nicht so gut können.Ich bin Thomas Will.Ich bin der Landrat vom Kreis Groß-Gerau.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Start im Kreis Groß-Gerau.Vielleicht sehen wir uns einmal.Zum Beispiel im Kreis-Haus.Oder bei einer Veranstaltung.Dann können Sie mich ansprechen.Darüber freue ich mich.Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.IhrThomas Will5

Im NotfallPolizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110Rettungsdienst und Notarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112Krankentransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 222(Kreisweit ohne Vorwahl)Klinikum in Groß-Gerau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 06152 98 60GPR Klinikum Rüsselsheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 06142 880Ärztlicher Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 117Sozialpsychiatrischer Dienst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 06152 98 92 41Opfer-Telefon Weisser Ring. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 006Für Opfer bei Straftaten6:00 bis 22:00 UhrFrauennotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 06152 80 000Giftnotruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 06131 19 240Giftinformationszentrumder Länder Rheinland-Pfalz und Hessen6

Was steht im KreisKompass?Inhaltsverzeichnis:1. Ankommen im Kreis Groß-Gerau. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 082. Wohnen im Kreis Groß-Gerau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143. Sprache. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264. Kinder-Betreuung, Schule und Lernen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365. Arbeit und Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566. Familien im Kreis Groß-Gerau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707. Gesundheit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 948. Unterwegs sein im Kreis Groß-Gerau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1089. Geld und Versicherungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12210. Bürger-Beteiligung und Politik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12811. Freizeit und Kultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13612. Besondere Informationen für Flüchtlinge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14413. Adressen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16214. Wort-Erklärungen in Leichter Sprache. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1707

1. Ankommen im Kreis Groß-GerauSind Sie neu im Kreis Groß-Gerau?Schön, dass Sie da sind!Was müssen Sie zuerst machen?Das können Sie in diesem Kapitel lesen.1.1 Melden Sie ihren Wohn-Sitz anSind Sie in eine neue Stadt gezogen?Dann müssen Sie Ihren neuen Wohn-Sitz in dieser Stadt anmelden.Vielleicht haben Sie vorher in einem anderen Land gelebt.Dann müssen Sie sich in der neuen Stadt in Deutschland anmelden.Vielleicht haben Sie vorher schon in Deutschland gelebt.Dann müssen Sie sich auch in der neuen Stadt anmelden.Das ist wichtig:Sie haben für das Anmelden 2 Wochen Zeit.Vielleicht melden Sie sich zu spät an.Dann müssen Sie ein Bußgeld bezahlen.Und vielleicht dürfen Sie dann auch nicht in Deutschland bleiben.Melden Sie sich deshalb sofort an.Hier melden Sie den Wohnsitz anZum Anmelden gehen Sie zu einem Amt im Rat-Haus.Das Amt kann verschiedene Namen haben.Zum Beispiel: Bürger-Büro Stadt-Büro Einwohner-Melde-Amt Melde-Behörde Ordnungs-AmtSchauen Sie auf die Internet-Seite von Ihrer Stadt.Dort finden Sie Informationen über die Ämter.Und dort steht, zu welchem Amt Sie gehen müssen.In diesem Heft gibt es das Kapitel 13 Adressen.In diesem Kapitel stehen die Adressenvon allen Rat-Häusern im Kreis Groß-Gerau.8Wohn-SitzSie wohnen an einem Ort.Dieser Ort ist Ihr Wohn-Sitz.

zum InhaltsverzeichnisDas müssen Sie zur Anmeldung mitbringen Ihren Personal-AusweisOder Ihren Reise-AusweisVielleicht wollen Sie noch mehr Personen anmelden.Dann brauchen Sie den Personal-Ausweis von jeder Person.Oder den Reise-Ausweis. Ausweise von Ihren Kindern Geburts-Urkunden von Ihren Kindern Ihren Miet-VertragWohnungs-Geber-Bescheinigung Eine Wohnungs-Geber-BescheinigungDas ist ein besonderer Schein.Ihr Vermieter oder Ihre VermieterinSchauen Sie auf die Internet-Seite vom Amt.muss diesen Schein ausfüllen.Dort können Sie die Wohnungs-Geber-BescheinigungDas steht auf dem Schein:herunter-laden. Die Adresse von Ihrer neuen Wohnung. Wann Sie dort einziehen.Der Schein hat manchmal auch einen anderen Namen: Die Adresse von Ihrem Vermieter oder IhrerWohnungs-Geber-BestätigungVermieterinAuf dieser Internet-Seite können Siedie Wohnungs-Geber-Bescheinigung herunter-laden:www.umziehen.deKlicken Sie auf:1. Umzugsratgeber2. Mietrecht3. VermieterbescheinigungMit diesem QR-Code können Sie die Internet-Seite aufrufen.Das ist wichtig:Möchten Sie aus Deutschland in ein anderes Land ziehen?Dann müssen Sie Ihren Wohn-Sitz in Deutschland abmelden.1.2 Beantragen Sie einen Aufenthalts-TitelVielleicht sind Sie aus einem anderen Landnach Deutschland gekommen.Und dieses Land gehört nicht zu Europa.Dann brauchen Sie einen Aufenthalts-Titel.Aufenthalts-TitelDas bedeutet:Sie dürfen in Deutschland bleiben.Andere Namen dafür sind: Aufenthalts-Erlaubnis Aufenthalts-Karte9

1. Ankommen im Kreis Groß-GerauDen Aufenthalts-Titel können Siebei der Ausländer-Behörde beantragen.AusnahmenDann brauchen Sie keinen Aufenthalts-Titel: Wenn Sie ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin sind.Sie dürfen in jedes Land in Europa reisen.Und in jedes Land in Europa umziehen.EU-Bürger und EU-BürgerinSo sprechen Sie das aus:Ee-Uu BürgerEe-Uu-BürgerinDas bedeutet:Sie haben einen Pass von einem anderen Land.Und dieses Land gehört zu Europa.Dann sind Sie ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin. Wenn Sie ein Spät-Aussiedler oder eine Spät-Aussiedlerin sind.Ihre Familie braucht dann keinen Aufenthalts-Titel.Ausnahme:Vielleicht sind Menschen aus Ihrer Familie keine EU-Bürger.Oder keine EU-Bürgerinnen.Dann brauchen diese Menschen eine Aufenthalts-Karte.Die Aufenthalts-Karte können Sie bei der Ausländer-Behördebeantragen.10Spät-Aussiedler und Spät-AussiedlerinDas bedeutet:Ihre Familie kommt aus Deutschland.Ihre Familie hat aber lange in einem Landim Osten von Europa gelebt.Sie selbst sind dort geboren.Zum Beispiel: In Russland In der Ukraine In KasachstanJetzt möchten Sie nach Deutschland ziehen.Dann sind Sie ein Spät-Aussiedler.Oder eine Spät-Aussiedlerin.

zum InhaltsverzeichnisBesondere Regel für Menschen aus der SchweizVielleicht haben sie einen Pass aus der Schweiz.Dann dürfen Sie in jedes Land in Europa reisen.Und auch in jedes Land umziehen.Sie brauchen aber trotzdem eine Aufenthalts-Erlaubnis.Die Aufenthalts-Erlaubnis bekommen Sie bei der Ausländer-Behörde.Die Ausländer-Behörde ist im Landrats-Amt in Groß-Gerau.Adresse:Landratsamt Groß-GerauAusländeramt für den Kreis Groß-GerauWilhelm-Seipp-Straße 464521 Groß-GerauTelefon-Nummer:06152 98 93 02Fax-Nummer:06152 98 93 90E-Mail-Adresse:[email protected] im InternetSchauen Sie auch auf die Internet-Seite vom Kreis Groß-Gerau.Dort finden Sie noch mehr Informationen:www.kreisgg.deKlicken Sie auf1. Ausländerwesen2. AufenthaltstitelMit diesem QR-Code können Sie die Internet-Seite aufrufen:11

1. Ankommen im Kreis Groß-GerauEine andere Adresse für die Stadt RüsselsheimVielleicht sind Sie in der Stadt Rüsselsheim angemeldet.Dann können Sie zur Ausländer-Behörde in Rüsselsheim gehen.Adresse:Magistrat der Stadt Rüsselsheim am MainAusländerbehörde RüsselsheimFachbereich Sicherheit und OrdnungBereich Einbürgerung und MigrationLudwig-Dörfler-Allee 465428 RüsselsheimTelefon-Nummern:06142 830Fax-Nummer:06142 83 24 eSchauen Sie auch auf die Internet-Seitewww.ruesselsheim.deKlicken Sie auf1. Rathaus2. Ämter A-Z3. Fachbereich Sicherheit und Ordnung4. Bereich Einbürgerung und MigrationMit diesem QR-Code können Sie die Internet-Seite aufrufen:Dort bekommen Sie noch mehr Informationen.1.3 Eröffnen Sie ein Bank-KontoEin Bank-Konto ist sehr wichtig.Nur mit einem Bank-Konto können Sie zum Beispiel eine Arbeit anfangen.Eröffnen Sie deshalb schnell ein Bank-Konto.In diesem Heft können Sie noch mehr darüber lesen.Lesen Sie dafür das Kapitel 9: Geld und Versicherung.12

zum Inhaltsverzeichnis1.4 Melden Sie sich bei einer Kranken-Versicherung anEine Kranken-Versicherung ist wichtig.Vielleicht sind Sie einmal krank.Und Sie wollen zum Arzt gehen.Dafür brauchen Sie eine Kranken-Versicherung.Melden Sie sich deshalb schnell bei einer Kranken-Versicherung an.In diesem Heft können Sie noch mehr darüber lesen.Lesen Sie dafür das Kapitel 7: Gesundheit und Soziales.1.5 Urkunden und ÜbersetzungenBei vielen Ämtern brauchen Sie besondere Papiere.Zum Beispiel eine Geburts-Urkunde. Oder ein Zeugnis.Diese Papiere sind wahrscheinlich in Ihrer Sprache geschrieben.Fragen Sie beim Amt nach:Vielleicht braucht das Amt die Papiere auf Deutsch.Dann müssen Sie die Papiere übersetzen lassen.Dafür gibt es Übersetzungs-Büros.Die Adressen finden Sie im Internet. Oder im Telefon-Buch.Mehr InformationenAuf diesen Internet-Seiten finden Sie noch mehr Informationen:Die Internet-Seite vom Landrats-Amt Groß-Gerau:www.kreisgg.deDie Internet-Seite vomBundes-Amt für Migration und Flüchtlinge:www.bamf.de13

2. Wohnen im Kreis Groß-GerauVielleicht möchten Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen.Oder Sie möchten umziehen.Was ist dabei alles wichtig?Darüber lesen Sie in diesem Kapitel.2.1 So finden Sie eine WohnungAngebote für Wohnungen im InternetSie können im Internet eine Wohnung suchen.Es gibt dafür viele verschiedene Internet-Seiten.Auf dieser Seite finden Sie eine Liste von den Internet-Seiten:www.immobilienportale.comKlicken Sie auf:1. Startseite2. Übersicht ImmobilienportaleAngebote für Wohnungen in der ZeitungSie können auch in eine Zeitung schauen.Blättern Sie zum Immobilien-Teil.Dort finden Sie Angebote für Wohnungen.Angebote von Wohnungs-Bau-GesellschaftenSie können die Gesellschaften kontaktieren.Und nach einer Wohnung fragen.Schauen Sie in das Kapitel 13 Adressen in diesem Heft.In dem Kapitel stehen die Adressen von den Wohnungs-Bau-Gesellschaftenin Darmstadt und Frankfurt.Wohnungs-Bau-GesellschaftEine Wohnungs-Bau-Gesellschaft ist eingroßes Unternehmen.Das Unternehmen hat viele Wohnungen.Das Unternehmen ist ein Vermieter:Es vermietet die Wohnungen an Mieterund Mieterinnen.Einen Makler oder eine Maklerin beauftragenSie können auch einen Makler oder eine Maklerin beauftragen.Ein Makler oder eine Maklerin kennt sich gut aus mit Wohnungen.Der Makler oder die Maklerin sucht dann für Sie eine Wohnung.Sie müssen den Makler oder die Maklerin für das Suchen bezahlen.Das Geld für den Makler oder die Maklerin heißt:Provision.2.2 Wohn-GeldVielleicht verdienen Sie nur wenig Geld.Dann können Sie zur Wohn-Geld-Behörde gehen.Dort können Sie Wohn-Geld beantragen.14Wohn-GeldManche Menschen verdienen nur wenig Geld.Diese Menschen können Wohn-Geld beantragen.Wohn-Geld ist Extra-Geld.Dieses Geld bekommen Sie zur Miete dazu.Das Wohn-Geld beantragen Sie bei der Wohn-Geld-Behörde.

zum InhaltsverzeichnisVielleicht bekommen Sie ein bisschen Wohn-Geld.Vielleicht bekommen Sie auch viel Wohn-Geld.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Behörderechnen das genau aus.Dafür müssen Sie den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sagen: Wie viele Menschen bei Ihnen in der Wohnung leben. Wieviel Geld Sie alle zusammen verdienen. Wie hoch Ihre Miete ist. Was Sie sonst noch jeden Monat bezahlen müssen.Adresse:Landratsamt Groß-GerauFachdienst e 1564521 Groß-GerauTelefon-Nummer:06152 98 90Fax-Nummer:06152 98 95 ie Stadt Rüsselsheim hat eine eigene Wohn-Geld-Behörde.Auf dieser Internet-Seite bekommen Sie noch mehr Informationen:www.kreisgg.deKlicken Sie auf:1. Soziales2. Soziale Hilfen3. WohngeldbehördeMit diesem QR-Code können Sie die Internet-Seite aufrufen:2.3 Melden Sie Ihren Wohn-Sitz anWie Sie Ihren Wohn-Sitz anmelden,lesen Sie in Kapitel 1 Ankommen im Kreis Groß-Gerau.15

2. Wohnen im Kreis Groß-Gerau2.4 So mieten Sie eine WohnungDer Vermieter oder die Vermieterinmöchte von Ihnen einige Dokumente sehen.Diese Dokumente brauchen Sie: Einkommens-Nachweise von den letzten 3 Monaten. Ihren Personal-Ausweis.Oder Ihren Pass. Ihren Aufenthalts-Titel. Vielleicht haben Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein.Den Wohn-Berechtigungs-Schein müssen Sie dann auchdem Vermieter oder der Vermieterin zeigen.2.5 Der Miet-VertragEinkommens-NachweisDas ist ein besonderes Dokument.Wieviel Geld bekommen Sie jeden Monat?Das steht auf dem Einkommens-Nachweis.Zum Beispiel: Vielleicht haben Sie eine Arbeit.Dann bekommen Sie jeden Monat ein Gehalt.Und eine Gehalts-Abrechnung.Ihre Gehalts-Abrechnung ist dann IhrEinkommens-Nachweis. Vielleicht bekommen Sie auch jeden Monat eine Rente.Dann haben Sie auch einenRenten-Bescheid vom Amt bekommen.Ihr Renten-Bescheid ist dann Ihr Einkommens-Nachweis. Oder Sie bekommen jeden Monat Geld vom Amt.Das Amt hat Ihnen einen Bewilligungs-Bescheidfür dieses Geld gegeben.Der Bewilligungs-Bescheid vom Amt ist dannIhr e Wohnungen sind sehr günstig.Diese Wohnungen heißen:Sozial-WohnungenSozial-Wohnungen sind nur für Menschen mit wenig Geld.Diese Menschen könneneinen Wohn-Berechtigungs-Schein beantragen.Nur mit dem Wohn-Berechtigungs-Schein können sieeine Sozial-Wohnung mieten.Die Abkürzung für Wohn-Berechtigungs-Schein ist:WBSMachen Sie immer einen schriftlichen Miet-Vertrag.Vielleicht haben Sie Sachenmit dem Vermieter oder der Vermieterin abgesprochen.Das soll der Vermieter oder die Vermieterinalles in den Miet-Vertrag schreiben.Der Vermieter oder die Vermieterin unterschreibt dann den Miet-Vertrag.Und Sie selbst unterschreiben auch.Nur mit den Unterschriften gilt der Miet-Vertrag.Vielleicht haben Sie später einmal Streitmit dem Vermieter oder der Vermieterin.Dann können Sie im Miet-Vertrag nachschauen:Was haben Sie vorher abgesprochen?Daran müssen sich beide halten.16

zum InhaltsverzeichnisDas steht noch im Miet-Vertrag:1. Wie viel Miete Sie bezahlen müssenDie Miete für die Wohnung ist immer gleich.Die Miete müssen Sie jeden Monat bezahlen.Und zwar meistens am 1. Tag vom neuen Monat.Andere Namen für die Miete sind auch:Kalt-MieteNetto-Kalt-Miete2. Wie viel Neben-Kosten Sie bezahlen müssenNeben-Kosten kommen zur Miete dazu.Das sind zum Beispiel:Kosten für das Wasser.Oder für die Heizung.Oder für die Müll-Abfuhr.Der Vermieter oder die Vermieterinrechnet die Neben-Kosten ungefähr aus.Und schreibt die Neben-Kosten in den Miet-Vertrag.Dieses Geld bezahlen Sie jeden Monat.Vielleicht sind die Neben-Kosten aber doch höher.Zum Beispiel weil Sie oft die Heizung anmachen.Oder die Neben-Kosten sind niedriger.Zum Beispiel weil Sie wenig Wasser verbrauchen.Das rechnet der Vermieter oder die Vermieterinam Ende vom Jahr genau aus.Dann schreibt der Vermieter oder die Vermieterin Ihnen eine Abrechnung.Vielleicht müssen Sie noch Geld nach-zahlen.Vielleicht bekommen Sie aber auch Geld zurück.Das ist wichtig:Vielleicht hat Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin nicht richtig gerechnet.Schauen Sie deshalb die Abrechnung genau an.Und rechnen Sie selbst noch einmal nach.17

2. Wohnen im Kreis Groß-GerauStromversorgungZu den Neben-Kosten kommen auch die Kosten für die Stormversorgungihrer Wohnung. Hierfür müssen Sie einem Anbieter kontaktieren:Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH (GGV) oder Stadtwerke RüsselsheimAdresse:Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbHDarmstädter Straße 5364521 Groß-GerauTelefon-Nummer:06152 17 ternet-Seite:www.ggv-energie.de/Adresse:Stadtwerke Rüsselsheim GmbHWalter-Flex-Str. 7465428 Rüsselsheim am MainTelefon-Nummer:06142 500 deInternet-Seite:www.stadtwerke-ruesselsheim.de3. Wie viel Kaution Sie bezahlen müssenSo sprechen Sie Kaution aus:Kauts-jonVor dem Einziehen müssen Sie eine Kaution bezahlen.Kaution ist ein Sicherheits-Geld für den Vermieter oder die Vermieterin.Der Vermieter oder die Vermieterin hebt dieses Geld auf.Vielleicht ziehen Sie später wieder aus der Wohnung aus.Dann bekommen Sie die Kaution zurück.Vielleicht haben Sie aber in der Wohnung etwas kaputt gemacht.Und Sie haben das nicht repariert.Dann behält der Vermieter oder die Vermieterin die Kaution.Die Kaution ist meistens so hoch wie die Miete für 2 oder 3 Monate.18

zum InhaltsverzeichnisMachen Sie ein Übergabe-ProtokollSie ziehen in eine Wohnung.Vielleicht sind schon Sachen in der Wohnung kaputt.Oder Sachen funktionieren nicht.Diese Sachen müssen Sie nicht selbst reparieren.Schreiben Sie das zusammen mitdem Vermieter oder der Vermieterin auf einen Zettel.Dann gibt es später keinen Streit.So ein Zettel heißt: Übergabe-Protokoll.Wichtig:Unterschreiben Sie das Übergabe-Protokoll.Und der Vermieter oder die Vermieterin unterschreibt auch.4. Was Sie in der Wohnung renovieren müssenRenovieren bedeutet: neu machen.Vielleicht müssen Sie die Wohnung neu streichen.Oder Sie müssen neue Tapeten an die Wände machen.Dann steht das im Miet-Vertrag.5. Welche Kündigungs-Frist für die Wohnung giltDie Kündigungs-Frist steht im Miet-Vertrag.Zum Beispiel kann da stehen:Die Kündigungs-Frist ist 3 Monate.Das bedeutet:Vielleicht möchten Sie später wieder aus der Wohnung ausziehen.Dann müssen Sie dem Vermieter oder der Vermieterineine Kündigung schreiben.Sie müssen die Kündigung aber rechtzeitig schreiben.Und zwar 3 Monate vor dem Auszug-Termin.Vielleicht möchte der Vermieter oder die Vermieterin Ihnen kündigen.Dann muss sich der Vermieter oder die Vermieterinauch an die Kündigungs-Frist halten.19

2. Wohnen im Kreis Groß-Gerau2.6 Fernseh- und RadiogebührenSind Sie neu in eine Wohnung gezogen?Dann müssen Sie sich für den Rundfunk-Beitrag anmelden.Jede Wohnung muss den Rundfunk-Beitrag bezahlen.Das ist das Geld für Fernseh-Programme.Und für Radio-Programme.Vielleicht haben Sie gar keinen Fernseher.Und kein Radio.Sie müssen trotzdem den Beitrag bezahlen.Das ist in Deutschland ein Gesetz.Auf dieser Internet-Seite bekommen Sie noch mehr Informationen.www.rundfunkbeitrag.deKlicken Sie auf:Wohnung anmelden20

zum Inhaltsverzeichnis2.7 So trennen Sie Ihren MüllIn Deutschland gibt es verschiedene Müll-Tonnen.Der Vermieter oder die Vermieterin besorgt die Müll-Tonnen.Und die Müll-Abfuhr holt den Müll ab.Das Geld für die Müll-Abfuhr ist meistens bei den Neben-Kosten dabei.Diese Müll-Tonnen gibt es:Grüner PunktVerpackungenZum Beispiel: Alles mit diesem Zeichen: Dosen Alu-FoliePapierPapier und PappeZum Beispiel: Zeitungen Kartons Verpackungen aus PappeBio-Müll Essens-ResteZum Beispiel: Altes Brot Obst-Reste Gemüse-Reste Papier-Taschentücher Kaffee-FilterRest-MüllAlles andereZum Beispiel: Windeln Binden und Tampons Asche Stifte21

2. Wohnen im Kreis Groß-Gerau2.8 Barriere-freie WohnungenJeder soll in seiner Wohnung gut zurecht kommen.Manche Menschen brauchen deshalb eine besondere Wohnung.Zum Beispiel: Menschen im Rollstuhl. Alte Menschen. Menschen, die Pflege brauchen.Dann muss die Wohnung größer sein.Die Türen müssen breiter sein.Damit zum Beispiel ein Rollstuhl durchfahren kann.Oder die Schränke müssen weiter unten sein.So eine Wohnung nennt man auch:barriere-freiVielleicht möchten Sie eine barriere-freie Wohnung finden.Oder Sie möchten Ihre Wohnung barriere-frei machen.Im Kreis Groß-Gerau gibt es verschiedene Beratungs-Stellen.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort helfen Ihnen bei Ihren Fragen.Internet-Adresse:www.bit.ly/3jtd8f3In diesem Heft finden Sie noch mehr Adressen von Beratungs-Stellen.Lesen Sie dafür das Kapitel 13 Adressen.2.9 Beratung bei Miet-SchuldenVielleicht konnten Sie länger ihre Miete nicht bezahlen.Jetzt haben Sie Schulden bei ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.Diese Schulden heißen Miet-Schulden.Sie können dann zur Wohnraum-Hilfe kommen.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie zu den Schulden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommen auch zu Gesprächen mitdem Vermieter oder der Vermieterin. Vielleicht möchten Sie zur Schuldner-Beratung gehen.Oder bei einer Behörde Geld beantragen.Dafür brauchen Sie verschiedene Papiere.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnenhelfen Ihnen bei der Vorbereitung.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnenkommen auch zu Ihnen nach Hause.Und schauen mit Ihnen die Papiere an.22

zum InhaltsverzeichnisAdresse von der Wohnungsagentur:Neue Wohnraumhilfe gGmbHSoziale MieterberatungKrichstraße 264283 DarmstadtTelefon-Nummer:06151 780 77 950152 04 89 26 60Fax-Nummer:06151 78 07 798Vermieter und Vermieterinnen können auch zur Wohn-Hilfe kommen.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen dem Vermieteroder der Vermieterin bei Problemen mit dem Mieter oder der Mieterin.2.10 Beratung beim Mieter-BundSie können auch Mitglied beim Mieter-Bund werden.Sie bezahlen dann einen Mitglieds-Beitrag.Dafür bekommen Sie dann beim Mieter-Bund Beratung: Wenn Sie Probleme mit Ihrer Wohnung haben. Wenn Sie Streit mit dem Vermieter oder der Vermieterin haben. Wenn Sie Fragen haben. Zum Beispiel zum Miet-Vertrag. Oder zur Neben-Kosten-Abrechnung. Oder andere Fragen.Adresse vom Mieter-Bund:Mieterbund Rüsselsheim und Umgebung e. V.Walter-Flex-Straße 6465428 RüsselsheimTelefon-Nummer:Fax-Nummer:06142 63 30006142 16 tung bei der GewerkschaftSie können auch in eine Gewerkschaft eintreten.Bei der Gewerkschaft können Sie auchBeratung bekommen.Auch zu Fragen zur Miete.Diese Beratung ist kostenlos.GewerkschaftEine Gewerkschaft ist ein Verein.Die Gewerkschaft kümmert sich um Arbeiter und Arbeiterinnen.Die Arbeiter und Arbeiterinnensollen zum Beispiel genug Geld bekommen.Und auch genug Freizeit haben.Dafür verhandelt die Gewerkschaft mit den Chefs und Chefinnen.Und die Gewerkschaft berät die Arbeiter und Arbeiterinnen.23

2. Wohnen im Kreis Groß-Gerau2.11 Mittagsruhe und NachtruheIn großen Häusern wohnen viele Menschen zusammen.Es soll dort keinen Streit geben.Dafür gibt es in Deutschland besondere Gesetze.Zum Beispiel: Die Nacht-Ruhe.Die Nacht-Ruhe ist von 22:00 bis 6:00 Uhr.In dieser Zeit müssen Sie im Haus leise sein. Die Mittags-Ruhe.Die Mittags-Ruhe ist von 13:00 bis 15:00 Uhr.In dieser Zeit sollen Sie im Haus auch leise sein.In vielen Häusern gibt es eigene Regeln für das Zusammen-leben.Diese Regeln stehen in der Haus-Ordnung.Fragen Sie Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterinnach der Haus-Ordnung.2.12 Angebote für WohnungsloseVielleicht haben Sie keine Wohnung.Oder vielleicht verlieren Sie bald Ihre Wohnung.Dann kommen Sie zur Wohnungslosen-Hilfe.Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dort beraten Sie.Und in der Wohnungslosen-Hilfe sind auch Plätze zum Schlafen.Zu diesen Adressen können Sie kommen:Adresse:Wohnungsnotfallhilfe Groß-GerauRegionales Diakonisches Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim Wohn-Heim Übernachtungs-Heim Tages-Aufenthalt Fach-BeratungSchützenstraße 464521 Groß-GerauTelefon-Nummer:06152 80 sgg.deInternet-Seite:www.diakonie-kreisgg.de24

zum InhaltsverzeichnisAdresse:Wohnungsnotfallhilfe in RüsselsheimDiakonisches Werk Groß-Gerau/Rüsselheim Übernachtungsheim Tages-Aufenthalt Fach-Beratung ÜbernachtungRugbyring 15065428 RüsselsheimTelefon-Nummer:06142 92 42 70Fax-Nummer:06142 92 42 e:Ambulantes Betreutes WohnenRegionales Diakonisches Werk Groß-Gerau/RüsselsheimWeserstraße 3465428 RüsselsheimTelefon-Nummer:06142 68 041Fax-Nummer:06142 14 -Seite:www.diakonie-kreisgg.de25

3. Sprache3.1 Deutsch lernen ist wichtigFür viele Sachen brauchen Sie die deutsche Sprache.Zum Beispiel:Beim Einkaufen.Oder bei der Arbeit.Oder wenn Sie Termine machen wollen.Deshalb ist schnell

mit Ihrem Handy. Für das Scannen brauchen Sie eine App auf Ihrem Handy. 5 . 1.1 Melden Sie ihren Wohn-Sitz an . Geld und Versicherung. 1. Ankommen im Kreis Groß-Gerau 12. 1.4 Melden Sie sich bei einer Kranken-Versicherung an Eine Kranken-Versicherung ist wichtig.