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D I E SA L ZB UR G E RSteuerberaterEin Service der Salzburger Steuerberater.
2I N H ALTDie Wahl der richtigenRechtsform:Die Wahl der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen ist einentscheidender Beitrag zumErfolg. Die Steuerberater helfendabei.Einzelunternehmen sind diehäufigste VarianteSeite 4Die GmbH hat Vor- undNachteileSeite 7Firmengründung als englischeLimitedSeite 8Die Personengesellschaft isteinfach zu gründenSeite 14Die SalzburgerSteuerberaterSeiten 9-12Verträge zwischen Angehörigen und GmbHVerträge zwischen nahen Angehörigen und der eigenen GmbHhaben nach wie vor Erklärungsbedarf.Seite 14Im Gespräch:Dr. Michael A. KlingerDr. Michael A. Klinger über Herausforderung, Berufsbild undZukunft der Salzburger Steuerberater.Seite 15Haftet der Geschäftsführer persönlich?Seite 16BetriebsübergabeNiemandem bleibt es erspart, sichfür die Zeit „danach“ Gedankenzu machen.Seite 17Die UnternehmensbewertungSeite 19ImpressumSeite 73Steuerberatersindmehr als nur SteuerberaterE DI TOR I A LErfolg hat viele Gesichter.Erfolgreichen Personengemein ist, dass sie vonFachleuten umgeben sind.Experten, wie denSteuerberatern.Die Zeiten, als es für das Unternehmertum reichte, ein „gutesHändchen“ zu haben sind längstvorbei. Vielseitiges Fachwissenund fundamentale Kenntnis derBetriebswirtschaft sind ebensonötig, wie die richtige Idee, Fleißund Durchhaltevermögen. Aberes gibt kaum jemanden, der alldie positiven Eigenschaften in einer Personalunion vereint. Undselbst wenn, fehlt im täglichenGeschäftsleben die Zeit, sich immer auf dem aktuellsten Standder finanztechnischen Neuerungen zu halten. Kompetente Hilfebietet hier der Steuerberater –und das nicht nur beim Thema„Buchhaltung“, sondern in allenbetrieblichen Belangen.Der Steuerberater alsErfolgsberaterErfolg kommt nicht nur von harter Arbeit: Das nötige Expertenwissen in Wirtschaftsfragenbraucht man auch. Holen Sie essich bei Ihrem Steuerberater: Erbietet Ihnen betriebswirtschaftliche Analysen und ein Rechnungswesen, das zukunftsorientierte Entscheidungen anhandvon Informationen über Erfolgs-Dr. Michael A. Klinger, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Salzburg.Bild: KLINGER & RIEGERIhre SalzburgerSteuerberaterAuch abseits buchhalterischer Belange stehen Steuerberater ihren Klienten mitpotenziale und Schwachstellenerlaubt. Ihr Steuerberater hat dasKnow How in Sachen Rechnungswesen und in allen Wirtschafts- und Steuerfragen.Der Steuerberater alsWachstumsberaterAber wie groß muss Ihr Unternehmen eigentlich werden, damit es sich auch wirklich lohnt?Oder andersrum: Wie klein solles bleiben, damit Sie gut davonleben können und nicht „nur fürdas Finanzamt“ arbeiten?Fragen, die einfach klingen,aber in der Praxis nicht so ohneweiteres beantwortet werdenkönnen.Denn Wachstumsstrategienverlangen unternehmerische Intelligenz, die nötige Konsequenz– und das richtige, fundierteKnow How. Ihr Steuerberater hates – in Sachen RechnungswesenRat und Tat zur Seite.und in allen Wirtschafts- undSteuerfragen.Der Steuerberater alsZukunftsberaterWird Ihre unternehmerische Zukunft auch so, wie Sie sie geplanthaben? Auch auf diese Frage hatIhr Steuerberater die Antwort. Erdefiniert mit Ihnen die Erfolgszahlen der Zukunft, wirkt bei derErstellung von Budgets mit undBild: WWW.BILDERBOX.COMhilft Ihnen, rechtzeitig Abweichungen von der Planung zu erkennen. Ihr Steuerberater hatdas nötige Know How in SachenRechnungswesen und in allenWirtschafts- und Steuerfragen.Der Steuerberater alsGründungsberaterGmbH? KG? GnbR? Einzelunternehmen? An welchem Standort und – wie sieht der Business-plan aus? Entscheidungen, dieSie rund um die Gründung einesUnternehmens treffen, habenlangfristige Auswirkungen aufdie Erfolgsperspektive. Sie richtig zu treffen erfordert profundesKnow How. Ihr Steuerberater hates – in Sachen Rechnungswesenund in allen Wirtschafts- undSteuerfragen.Sprechen Sie mit ihm.Steuerberater sind mehr als nurSteuerberater.Sehr geehrte Leserinnenund Leser,Sie halten gerade die hoffentlichdruckfrische erste Ausgabe der„Salzburger Steuerberater“ inden Händen. Sie wird von denSalzburger Steuerberatern publiziert.Wir Salzburger Steuerberater machen für Sie nicht nur Ihre Buchhaltung und Ihre Lohnverrechnung. Wir machen für Sie nichtnur Ihre Jahresabschlüsse und Ihre Steuererklärungen. Wir beraten Sie nicht nur in Sachen Steuern. Und wir vertreten Sie nichtnur vor dem Finanzamt.Steuerberater sind nicht nur"Steuer"-Berater.
4Entscheidend: Die RechtsformDie Wahl der richtigenRechtsform für einUnternehmen ist einentscheidender Beitragzum Erfolg. Expertenhelfen dabei.Die Anzahl an unterschiedlichenRechtsformen macht es nicht gerade leicht, die richtige Entscheidung bei der Wahl der Rechtsform zu treffen. Lassen Sie sichbei der Rechtsformwahl unbedingt von Experten wie Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notarunterstützen und beraten.Zur Auswahl stehen in derPraxis unter anderem das Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Verfolgt man die Unternehmensneugründungen, so fälltauf, dass sich die meisten Jungunternehmer für die Form desRechnen Sie mit Ihrem Steuerberater: Bereits die Wahl der richtigen Rechtsform ist für unternehmerischen Erfolg entscheidend.Bild: WWW.BILDERBOX.COMEinzelunternehmens entscheiden. An zweiter Stelle steht dieGmbH und danach folgen diePersonengesellschaften.Die optimale Rechtsform istvon vielen Faktoren abhängig:Individuelle Zielsetzungen desUnternehmers und die Rahmen-bedingungen des Unternehmens spielen bei dieser Entscheidung eine große Rolle.(HGB) das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der Kaufmannsbegriff wurde durch den„Unternehmer“ ersetzt, der nunDernicht mehr größenabhängig ist.Die bisherige DifferenzierungEinzelkämpferzwischen Voll- und MinderkaufAls Einzelunternehmer können leuten gibt es somit nicht mehr.Sie Entscheidungen allein trefDas HGB sah bisher auch diefen und so auf Marktveränderun- Rechtsform der Erwerbsgesellgen schnell reagieren. Auf der schaften vor. Im UGB gibt es nuranderen Seite trägt der Einzelun- mehr die offene Gesellschaftternehmer das volle Risiko und (OG) und die Kommanditgesellmuss das Kapital allein aufbrin- schaft (KG). Für diese Unternehgen. Und: Die Steuerbelastung mer gilt die Rechnungslegungsbeträgt bis zu 50 Prozent des Ge- pflicht nur bei Überschreiten deswinnes. Im Rahmen der Pflicht- Schwellenwertes von 400.000 Euversicherung ist ein Einzelunter- ro.nehmer immer bei der gewerbliAusgenommen von jederchen Sozialversicherung (GSVG) Rechnungslegungspflicht sindversichert. Vorteil: günstigere freiwillig eingetragene AngehöBeiträge – Nachteil: Selbstbehalt rige der freien Berufe, Land- undin der Krankenversicherung.Forstwirte und Tätigkeiten, dieMit 1. Jänner 2007 trat an die den außerbetrieblichen BereichStelle des Handelsgesetzbuches betreffen.
5Innovative BuchhaltungProdinger GFB & Partnerbieten für die Steuerberatung innovativeMöglichkeiten: Das Belegmanagement wird bequem„online“ abgewickelt.SALZBURG. Die FirmengruppeProdinger GFB & Partner betreutüber 1500 Firmenkunden in denBereichen Steuer- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung sowie Investment- undMarketing Services. Branchenschwerpunkte sind Gastronomie, Tourismus, Baugewerbe,Handel, Dienstleister und Freiberufler.Von den 250 Mitarbeitern sind160 Mitarbeiter mit Steuerberatung beschäftigt. Ein Grundmehr für Prodinger GFB & Partner, um sich verstärkt auch mitinnovativen Lösungen für dieBuchhaltung zu beschäftigen.Belegmanagement mit„Unternehmen Online“Mit „Unternehmen Online“ bieten Prodinger & Partner eine sichere und bequeme Belegerfassung, die in ihrer leicht zu handhabenden Form im BundeslandSalzburg einzigartig ist.Im Gespräch mit „Der Salzburger Steuerberater“ erklärtIng. Mag. Manfred Leitinger,Steuerberater und Prodinger &Partner-Geschäftsführer, die wesentlichen Vorteile des OnlineBelegmanagements.Wie funktioniert diesesinnovative System?Leitinger: Die Grundidee ist,möglichst alle vorhandenen Datenquellen zu nützen, um einemehrfache manuelle Eingabevon Belegen vermeiden zu können.Welche Quellen können dassein?Leitinger: Das können ebensoWarenwirtschaftsprogrammevom PC des Kunden sein, wiekomplexere Rechnungen vonEinkaufsgenossenschaften, waszum Beispiel im Hotelgewerbedes öfteren der Fall ist. Aber auchIng. Mag. Manfred Leitinger, Geschäftsführer und Steuerberater bei Prodinger & Partner.Bild: PRODINGER & PARTNERTele- oder Internetbanking-Systeme bieten viele Informationen,die von unserer Software direktverbucht werden können. Waseventuell etwas kompliziert anmutet, aber im Handling für unsere Kunden absolut einfach ist.Die Arbeiten erfolgen vollständig in unserer Kanzlei. Für alleanderen Belege besteht die Möglichkeit, diese auch selbst einzugeben, ohne dass Buchhaltungskenntnisse erforderlich sind.Wie findet der Kunde seineBelege wieder?Leitinger: Der Kunde erhält einvollständiges, mit Schlagwortenversehenes Beleg-Archiv, mitdem eine spätere, bisher oft umständliche Suche zum einfachenTastenklick mutiert. Gleich, obman nun Belege zu einem bestimmten Datum sucht odernach Rechnungen eines bestimmten Lieferanten.Was passiert mit denOriginalbelegen?Leitinger: Diese können beimKunden bleiben.Wenn dieser sieeinscannt, sind sie in einem Arbeitsschritt auch im System. Inder Kanzlei werden die elektroni-Intelligente Software revolutioniert das Belegwesen. Bild: PRODINGER & PARTNERschen Belege mit der Buchungverbunden und stehen aufKnopfdruck zur Verfügung. Diesergibt einen erheblichen Vorteilfür alle Kontroll- und Bilanzarbeiten.Spielt der Standort der Kanzleidennoch eine Rolle?Leitinger: Die räumliche Entfernung zur Kanzlei ist mit unserem Online-Belegmanagementkein Problem mehr. Durch dieErfassung von Datum, Lieferant,Betrag, Ware oder Leistung kannein Rechnungs- oder Kassabuchgeführt werden, das automatischin die Buchhaltung übernommen wird. Der Klient erspart sichsomit den Weg in die Kanzlei.In Zukunft werden sich sicherlich auch die Strukturen und dasArbeitsbild einer Steuerberatungskanzlei verschieben.DieserEntwicklung hoffen wir dann bereits einen Schritt voraus zu sein.Ist diese neue Art des Belegmanagementes für alleUnternehmen geeignet?Leitinger: Das kommt primärauf die Größe des Unternehmens und der damit verbundenen Anzahl von Belegen an. Dabei gibt es nach unten vielleichteine Grenze, nach oben kaum.Gerade für wachsende Unternehmen bringt eine OnlineBuchhaltung viele Vorteile. Sokann man viel schneller reagieren, rechtzeitig Zahlungsvorschläge vorbereiten oder Mahnungen versenden. Diese Möglichkeiten konnten Kunden bisherkaum nutzen, weil es dafürmeist einfach schon zu spät war.Das System einer OnlineBuchhaltung ist also schnellerund effektiver. Aber wie siehtes mit der Sicherheit aus?Leitinger: Zum Einen werdenFehler vermieden, wenn mannicht alle Zahlen und Daten händisch übertragen muss – zumAnderen sind die Programme imRechenzentrum auch mehrfachgegen Datenverlust abgesichert.Und die Kosten?Leitinger: Das System ist relativkostengünstig. Da in der Kanzleinicht mehr jeder Beleg einzelneingetippt werden muss, kanninsgesamt ein spürbarer Kostenvorteil erzielt werden.PR
6Pflege – leicht Herr Minister?Mag. Ulrich Wiedemaier,Geschäftsführer vonProdinger, Rietsch undPartner in Bad Hofgastein,im Gespräch über dasPflegeproblem.Warum ist die Pflegedebatteeigentlich so brisant?Dienstnehmer haben ebensowie Selbständige Sozialabgabenund Ertragsteuern zu entrichten.Seit Jänner 2008 sind Dienstverhältnisse bereits vor Beginn derBeschäftigungsaufnahmebeider Gebietskrankenkasse zu melden. Die Frist zur Legalisierungder illegalen Beschäftigung vonausländischen Pflegern wurdeerst kürzlich bis zur Jahresmitteverlängert. Allerdings geht dadurch die Problematik der hohenLohnnebenkostenbelastung unddie Verantwortung für die Abfuhr der Lohnabgaben voll aufdie Pfleglinge oder dessen Angehörige als Dienstgeber über.Was meinen Sie damit genau?Es ist davon auszugehen, dassdie ausländischen Pflegekräfteihre Dienstleistung überwiegendim Rahmen eines Dienstverhältnisses erbringen. Hierfür ist primär festzustellen, ob das Eingehen eines Dienstverhältnissesüberhaupt möglich ist – ob manUlrich WiedemaierBild: PRODINGERfür die Beschäftigung des Pflegers eine Beschäftigungsbewilligung erhält. Der entsprechendeAntrag ist, unter Angabe der Entlohnungshöhe, beim AMS zustellen. Hinsichtlich Lohnhöhesind die Bestimmungen desHausgehilfengesetzes zu beachten. Nach Vorliegen der Bewilligung hat die Anmeldung bei derGebietskrankenkasse zu erfolgen und es sind monatlich Beiträge zu entrichten.Weiters ist eine Mitarbeitervorsorgekasse zu wählen, derenBeiträge mit den Sozialversicherungsbeiträgen abzuführen sind.Es ist zu klären, ob beschränkteoder unbeschränkte Steuerpflicht oder etwa gar eine Grenz-gängereigenschaft besteht. EinLohnkonto muss ebenfalls geführt, die Lohnsteuer sowie dieDienstgeberabgaben ermitteltund an das Finanzamt abgeführtwerden.Gibt es keine einfachere Lösung?Alternativ besteht auch dieMöglichkeit, dass Pfleger dieDienstleistung im Rahmen desfreien Gewerbes „Personenbetreuung“ erbringen. Das Gewerbe ist bei BH bzw. Magistrat anzumelden. Dies ist in der Regelrelativ unproblematisch und beiAnwendung des NeugründungsFörderungsgesetzes auch ohneGebührenbelastungmöglich.Als Voraussetzung gelten dieVollendung des 18. Lebensjahressowie das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen. DieGewerbsausübung ist für alleEU-Bürger möglich. Mit der Anmeldung des Gewerbes entstehtVersicherungspflicht in der gewerblichen Sozialversicherungund neu auch die verpflichtendeBeitragsleistung an die Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgekasse. Zivilrechtlich sollte eineklare Pflegevereinbarung getroffen werden, worin genau abzugrenzen ist, welche Leistungenerbracht werden dürfen und welche nicht. So ist beispielsweiseeine Zusammenstellung von Medikamenten nicht vorgesehen.Muster für Pflegeverträge gibt esunter anderem auf www.pflegedaheim.at. Abgabenrechtlich haben selbständige Pfleger die Bestimmungen des Einkommenund Umsatzsteuergesetzes zubeachten und gegebenenfalls eine Steuererklärung abzugeben.Bei beschränkter Steuerpflichtergibt sich bereits ab 2.000 EuroeineEinkommensteuerbelastung. Umsatzsteuerrechtlich istdie Kleinunternehmerregelungzu beachten. Demnach bestehtSteuerfreiheit bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro.Insgesamt also eine relativkomplexe Thematik.PRErnst & Young SalzburgIhr Experten-Team vor OrtAls renommiertes Prüfungsund Steuerberatungsunternehmen bieten wir folgende Servicesim Bereich der Steuerberatungan: Nationale und internationaleSteuerberatung und -optimierung für Unternehmenund Privatkunden Steuerrisikoberatung undKonzernsteuerreporting Steuerberatung bei Fusionenund Übernahmen Beratungsleistungen rund umdie internationale Entsendungvon Mitarbeitern.Ernst & Young verfügt über eininternationales Netzwerk in 140Ländern. Wir verbinden die Erfahrungen und das Know-howdieses Netzwerks mit der ausgezeichneten Kompetenz unsererösterreichischen Experten, umunseren Salzburger Kunden optimale Leistungen anbieten zukönnen. „Quality In EverythingWe Do“ ist unser Unterneh-Dr. Astrid Wimmer, Geschäftsführerin von Ernst & Young Salzburg.Bild: ERNST&YOUNGmensleitbild – das ist weder Zufall noch leeres Versprechen,sondern eine innere Haltung,nach der wir Tag für Tag agieren.Kontakt:Ernst & Young SalzburgSterneckstraße 33A-5020 SalzburgTel. 43 (662) 20 55-0E-Mail: [email protected]/austriaPR
7I MP R E S S UMHerausgeber und Medieninhaber: Dr. Michael A. Klinger ( www.klinger-rieger.at), Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Salzburg,Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Dr. Klinger & Rieger OEG, Alpenstraße 114, 5033 Salzburg. Redaktionsteam: Dr. Michael A. Klinger, Manfred Rieger,Melanie Zayim, Marina Latini Bakk.Komm. und Mag. Barbara Kreuzpointner. Titelfoto: www.BilderBox.com Projektleitung: Rüdiger Boennecken Layout& Produktion: Salzburger Nachrichten Verlagsgesellschaft. m.b.H.&CoKG Druck: Druckzentrum SalzburgManfred RiegerBilder: KLINGER&RIEGERMag. Barbara KreuzpointnerMelanie ZayimMarina Latini Bakk.Komm.Vor- und Nachteile der GmbHWer die (Rechtsform-) Wahlhat, hat bekanntlich dieQual. So gilt es diejeweiligen Vor- undNachteile abzuwiegen.Auch bei der GmbH.Ein Kriterium bei der Wahl derrichtigen Rechtsform ist auch diebeabsichtigte Form der Gewinnentnahme. Sollen die Unternehmensgewinne überwiegend zurReinvestition im Unternehmenverwendet werden, dann ist dieRechtsform der GmbH vorzuziehen.Unter dem Gesichtspunktder Steueroptimierung im Falleeines gewinnstarken Unternehmens spricht der von 34 Prozentauf 25 Prozent gesenkte Körperschaftssteuersatz für die GmbH:Wird der Gewinn ausgeschüttetfallen zusätzlich noch 25 ProzentKapitalertragssteuer an. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt also43,75 Prozent und kann somitgünstiger als die Besteuerung eines Einzelunternehmens odereiner Personengesellschaft sein,wo der Spitzensteuersatz bei 50Prozent liegt.Auch der Frage nach der Artder Sozialversicherung kommtbei der Rechtsformwahl einenicht unerhebliche Bedeutungzu: Bei der GmbH können Sie jenach Beteiligungsausmaß ent-weder als Dienstnehmer tätigund somit bei der Gebietskrankenkasse (GKK) versichert sein.Sozialversicherungsrelevante KriterienDie Stellung als Dienstnehmerist bei sehr hohen Geschäftsführerbezügen wegen des begünstigten 13. und 14. Monatsgehaltsvon Vorteil. Sie hat aber Nachteile bei geringer Gehaltshöhe, dahohe Lohnnebenkosten entstehen.Oder Sie können auch in dergewerblichenSozialversicherung (GSVG) versichert sein. AlsVorteil sind hier sicherlich diegünstigeren Beiträge anzufüh-ren. Ein Nachteil ergibt sich ausdem Selbstbehalt in der Krankenversicherung.Ein weiterer Vorteil der GmbHliegt in der auf das Stammkapitalvon 35.000 Euro eingeschränkten Haftung: Das Privatvermögen bleibt bei riskanten Geschäften geschützt. Natürlich gibt esauch hier Nachteile: So muss eine Bilanz erstellt werden, diebeim Firmenbuch offen zu legenist und es fallen höhere Gründungskosten wegen der Notariatsaktpflicht für den Gesellschaftsvertrag an. Das Stammkapitalmuss ebenfalls aufgebracht werden, das jedoch nicht „verloren“ist, sondern für den laufendenBetrieb verwendet werden kann.
8S T AT E ME N TLandeshauptmann-Stv. Dr. Wilfried Haslauer.Bild: PRIVATModerne Wirtschaftbraucht gute Berater„Fachliche Spezialisierung, kombiniert mit der Fähigkeit zu vernetztem Denken, machen den Beruf des Steuerberaters und desWirtschaftstreuhänders zu einemessentiellen Bestandteil der modernen Wirtschaft, die dringendgute Berater braucht. FachlicheKompetenz, gepaart mit demrichtigen Gefühl für den tatsächlichen Bedarf beim Klienten, sinddie solide Basis für eine erfolgreiche Karriere in diesem Bereich.“GR AT U LAT I ON„Ich gratuliere den SalzburgerSteuerberatern zu Ihrem neuenKundenmagazin.Viel Erfolg auch für die weitereZukunft.“Mag. Roland Schwegel,Vorstand Finanzamt SalzburgStadtEnglische „Limited“Seit der Entscheidung desEuropäischen Gerichtshofszur Niederlassungsfreiheitist die britische Limited alsAlternative zur GmbH inÖsterreich zulässig.Viele Gründungsagenturen bieten im Internet Blitzgründungenan und werben mit Gründungskosten von wenigen hundert Euro.Die Limited ist wie die GmbHeine Kapitalgesellschaft. Eine Limited kann aber schon mit einem Mindestkapital von 1,00Pfund (ca. 1,50 Euro) gegründetwerden. Für eine GmbH musshingegen ein Stammkapital vonmindestens 17.500 Euro einbezahlt werden. Das Stammkapitalist dabei aber nicht verloren, sondern kann für den laufenden Betrieb verwendet werden.Die Eintragung der „Limited“erfolgt beim zuständigen Companieshouse in England. Nachenglischem Recht ist für die Limited die Offenlegung des Jahresabschlusses, der nach UKGAAP erstellt sein muss, in englischer Sprache vorgesehen. ImFalle von Rechtsstreitigkeiten istebenfalls englisches Recht anzuwenden. Wer glaubt, mit der Eintragung im englischen Handels-Nicht für jeden Geld sparend: Die englische Limited.register ist alles erledigt, hat dieRechnung ohne die österreichischen Behörden gemacht. Um inÖsterreich tätig sein zu können,ist die Gründung einer „Selbstständigen Zweigniederlassung“in Österreich – und damit dieEintragung dieser im österreichischen Firmenbuch – erforderlich. Für diese Eintragung sindbeglaubigte Übersetzungen undUnterschriften, sowie weitereumfangreiche Unterlagen erforderlich. Diese Eintragung kann,je nach Professionalität des Beraters und Qualität der vorgelegtenUnterlagen, weitere Monate dauern, so dass eine „Blitzgründung“ unmöglich wird.Steuerlich ist die Limited derösterreichischen GmbH gleichgestellt, das heißt sie ist – bei aus-Bild: WWW.BILDERBOX.COMschließlicher Tätigkeit in Österreich – körperschaftsteuerpflichtig. Allerdings entfällt die Mindest-Körperschaftsteuer.Es ist auch zu bedenken, dassdiese Gesellschaftsform in Österreich – anders als im anglo-amerikanischen Raum – nicht sehrvertrauenswürdig wirkt. Es istnicht empfehlenswert, die Gesellschaftsgründung im Internetüber diverse Agenturen durchzuführen, weil jegliche Art einerspezifischen Beratung fehlt.Eine fundierte, umfangreicherechtliche und steuerliche Beratung ist für den geplanten Erfolgaber unumgänglich, um spätereProbleme vermeiden zu können.Gerade für kleine Unternehmenkann die englische Limited nichtempfohlen werden.
9Die Steuerberaterin Stadt und Land Salzburg
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13PersonengesellschaftS T AT EMEN TSollen Unternehmensgewinne überwiegend fürprivate Zwecke verwendetwerden, so bietet sich alsRechtsform einePersonengesellschaft an.Bild: BERGAUERBei Personengesellschaften können insbesondere Anlaufverluste der Gesellschaft anteilig mitanderen Einkünften der Gesellschafter ausgeglichen werden,was wiederum zu einer Steuerentlastung führt. Je nach Umsatzhöhe und Art des Betriebes(Gewerbebetrieb oder Angehöriger freier Berufe) entfällt zudemdie Bilanzierungspflicht. Insbesondere im Rahmen von Familienbetrieben kann durch die Aufteilung der Gewinne auf mehrere Personen die Steuerbelastungverringert werden. Die Gründung einer PersonengesellschaftModerneDienstleisterIdeal für Familienbetriebe: Personengesellschaften.erfolgt formlos und ist somitmeist günstiger als bei einerGmbH. Man erspart sich die Kosten des Notars und zusätzlichentfällt auch die Offenlegung desJahresabschlusses.Der Nachteil der Personengesellschaft liegt hingegen in derpersönlichen Haftung der Ge-Bild: MEV-VERLAGsellschafter, die nur bei der Kommanditgesellschaft für den Kommanditisten mit der einbezahlten Einlage beschränkt ist. Hinterfragen Sie immer etwaigeKonsequenzen steuerrechtlicher,zivilrechtlicher, gewerberechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art im Vorhinein.„Das Berufsbild der Steuerberaterhat sich in den letzten Jahren gewandelt. Weit über die klassischen Aufgaben hinaus – dieSteuern und Finanzen – wurdendie Steuerberater für ihre Klienten zu modernen Dienstleisternim besten Sinn. Bei den Steuerberatern sind Salzburgs Unternehmen in guten Händen!“Mag. Gabi BurgstallerLandeshauptfrau
14Beim Finanzamt unter der Lupe: Verträge mit Angehörigen.S T AT E ME N TBild: KLINGERBild: BILDERBOXSonderfall FamilieVerträge zwischen nahenAngehörigen und dereigenen GmbH haben nachwie vor Erklärungsbedarf.Der Steuerberater weißauch hier die Antwort.Bild: WKS/NEUMAYRSehr geehrte Leser des neuenKundenmagazins „Die Salzburger Steuerberater“,die Salzburger Steuerberater sindseit jeher ein wichtiger Partnerder heimischen Unternehmen.Daher herrscht auch zwischen derWirtschaftskammer als Interessenvertretung aller gewerblichenUnternehmer des Landes und derKammer der Wirtschaftstreuhänder als Interessenvertretung derSteuerberater ein traditionell gutes Verhältnis.KommR Julius SchmalzPräsident der Wirtschaftskammer Salzburg„Handschlag“ gilt bei Angehörigen nicht als gültiger Vertrag.In der Beratungspraxis stoßenwir immer wieder auf die Frage,wieso Gestaltungen zwischen Ihnen und Ihren Angehörigen sokompliziert sein müssen. Wassind nun Angehörige? Nicht nurVerwandte und Verschwägerte,nein, auch die GmbH, an derman selbst oder Nahestehendebeteiligt sind, gelten als Angehörige. Judikatur und Verwaltungspraxis haben diese Parallele hergestellt, weil es hier üblicherweise leichter ist, steuerschonendeGestaltungen zu finden, und deshalb Regelungen geschaffen, dieeinzuhalten sind, wenn rechtliche Gestaltungen zwischen Angehörigen vor dem strengen Au-ge der Finanz standhalten sollen.Wer als Gesellschafter sagt: „Mitmeiner GmbH werde ich dochnoch ausmachen können, wasich will“, läuft Gefahr, dass Zuwendungen an ihn unter demGesichtspunkt der verdecktenGewinnausschüttung betrachtetwerden.Die Regelungen, die zur Anerkennung der Gestaltungen führen, lauten: Vereinbarungen müssen nachaußen hinreichend zumAusdruck kommen; Sie müssen einen eindeutigen,klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt habenund müssen so gestaltet sein, dasssie auch zwischen NichtAngehörigen unter den selbenBedingungen abgeschlossenworden wären.Konkret bedeutet das: Verträgezwischen Angehörigen sind ausBeweisgründenambestenschriftlich abzuschließen, Mitteilungen an das Finanzamt erfül-len die verlangte Publizitätserfordernis nach der Judikatur leidernicht, und der bloße Hinweisauf die praktische Notwendigkeiteiner bestimmten Handlung –etwa Schreibarbeiten durch dieEhefrau – genügt leider auchnicht. Den deutlich und klarenInhalt bekommen Vereinbarungen allein durch die schriftlicheFestlegung nicht. Vielmehr mussbei Familien- (oder GmbH-) verträgen eine besondere Klarheitvorliegen, die ansonsten vielleicht nur bei Verträgen mitFremden erforderlich scheint.Diese „fremden Dritten“ werdenals Verhaltens-Maßstab für Familienverträge herangezogen.Solche Vereinbarungen müssennämlich dem so genannten„Fremdvergleich“ standhalten,womit ausgedrückt wird, dassauch ein Nichtangehöriger, derauf seine Interessen für gewöhnlich besonders achtet, unter denselben Bedingungen bereit gewesen wäre, dem Vertrag zuzustimmen.
15Die Salzburger Steuerberater„Die SalzburgerSteuerberater“ im Gespräch mit Dr. Michael A.Klinger, Vizepräsident derKammer der Wirtschaftstreuhänder, Salzburg.Herr Dr. Klinger, Sie sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sowie Vizepräsident derKammer der Wirtschaftstreuhänder Salzburg. Wie hängenda all diese einzelnen Begriffezusammen?Klinger: Wirtschaftstreuhänderist der Überbegriff, Wirtschaftstreuhandberufe sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wobeider Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist.Was macht ein Steuerberater?Klinger: Die Schwerpunkte sindüblicherweise Steuerberatung,Buchhaltung und Lohnverrechnung. Es besteht im Regelfall einstarkesVertrauensverhältniszwischen dem Unternehmerund seinem Steuerberater undeine sehr langfristige Zusammenarbeit.Mit der langjährigen Ausbildung und der umfangreichenPraxis in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist der Wirtschaftstreuhänder aber viel mehr alsnur "Steuer"-Berater, also eherDr. Michael A. Klinger.Bild: KLINGER & RIEGERetwas wie ein Universal-Konsulent in Unternehmerfragen.Weitere Standard-Leistungsbereiche sind daher Unternehmensgründung, n,Sozialversicherungsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsmediation und noch mehr. Dabei arbeiten die Steuerberater oft engmit Rechtsanwälten und Notarenzusammen.Weit über 90 Prozent der Unternehmen in Österreich lassensich von einem Steuerberatervertreten.Wieviele Steuerberater gibt es inÖsterreich?Also mit den Wirtschaftsprüfern,welche ja auch die Steuerberaterbefugnis besitzen und unter Einrechnung aller Steuerberatungsgesellschaften gibt es in Österreich etwa 7.000 Steuerberater.Genug an Auswahl. Dabei ist inden letzten Jahren ein starker Zuwachs an Berufsangehörigen zuverzeichnen. Sozusagen eineBoom-Branche. Ich lade alle jungen Menschen dazu ein, sich einmal genauer über unseren interessanten und spannenden Beruf zu erkundigen.Was bringt die Zukunft?Der Steuerberater wird in Zukunft noch viel wichtiger werden. Dafür sorgt schon allein unsere fleißige Steuerpolitik.
16S T AT E ME N T„Steuerpolitik ist ein zentralerStandortfaktor. SteuerpolitischeRahmenbedingungen sind wichtige Pfeiler einer konsequentenPolitik für mehr Wachstum undBeschäftigung in Österreich. Diese Politik muss auch kundenorientiert im Sinn der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgesetzt werden.Dabei spielen die Steuerberaterinnen und Steuerberater einezentrale Rolle. Sie sind wichtigeBindeglieder, die Unternehmen,sowie Bürgerinnen und Bürgernmit ihrem Fachwissen zur Seitestehen.Damit leisten Sie einen kompetenten und engagierten Beitragfür einen erfolgreichen Wirschafts-, Arbeits- und Lebensstandort Österreich.“Vizekanzler FinanzministerMag. Wilhelm MoltererMag. Wilhelm Molterer. Bild: BMFDie GesmbH schützt nicht vor persönlicher Haftung.Bild: HEINZ BAYERVorsicht geboten!Bild: ROBERT RATZERGeschäftsführer haftetObwohl prinzipiell dieGmbH und nicht derGeschäftsführer haftet,bringt die Position desGeschäftsführerszahlreiche Risiken mit sich.Die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftungist nicht nur durch die 25-prozentige Körperschaftsteuer seit2004 wieder “en vogue“, sie giltfür viele auch irrtümlich als„haftungsfreierPersilschein“.Dem ist aber nicht so.Es gilt zwar die beschränkteHaftung, das heißt, dass grundsätzlich die GmbH, und nichtder Geschäftsführer haftet. Wasviele jedoch nicht wissen: In derPraxis sieht das oft ganz andersaus. Insbesondere vertretungsbefugte Organe, wie die Geschäftsführer, sind nicht vor demGang zum Kadi befreit.Die wichtigsten Fälle im Unternehmensalltag, bei denen dieGeschäftsführerhaftungzumTragen kommt, sind: Schuldhafte Nichtabfuhr vonSteuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Fahrlässiges Herbeiführender Zahlungsunfähigkeit,etwa durch Abschlussgewagter Geschäfte. Fahrlässige Gläubigerschädigung, insbesonderedurch Eingehen neuerSchulden oder Gläubigerbevorzugung trotzZahlungsunfähigkeit. Konkursverschleppung.Aber nicht nur das: Auch nachdem Gewerberecht haftet der Geschäftsführer persönlich. Sozum Beispiel für die Einhaltungder gewerberechtlichen Vorschriften.Weitere Haftungen hat der Geschäftsführer auch bei Verletzung
Wir Salzburger Steuerberater ma-chen für Sie nicht nur Ihre Buch-haltung und Ihre Lohnverrech-nung. Wir machen für Sie nicht nur Ihre Jahresabschlüsse und Ih-re Steuererklärungen. Wir bera-ten Sie nicht nur in Sachen Steu-ern. Und wir vertreten Sie nicht nur vor dem Finanzamt. Steuerberater sind nicht nur "Steuer"-Berater.