Transcription

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2. Erste Schritte nach IhrerAnkunft in Freiberg2.1. Wohnen: Mietvertrag, Kaution, Kündigung2.1.1. Ein Zimmer im Studentenwohnheim2.1.2. Wohnen bei einem privaten Wohnungsanbieter in Freiberg2.2. Als Einwohner der Stadt anmelden - das Meldeamt im Bürgerbüro2.3. Eröffnung eines Bankkontos2.4. Krankenversicherung2.4.1. Gesetzliche Krankenversicherung2.4.2. Private Krankenversicherung2.4.3. Sonderfälle2.5. Die Semestergebühr bezahlen und Einschreibung zum Studium(Immatrikulation)2.5.1. Die Semestergebühr bezahlen2.5.2. Funktionen Ihres Studierendenausweises2.5.3. Aktivierung des IT-Nutzerkontos: IDM-Portal und Uni-Rundmail2.6. Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis2.7. TU Freiberg – Willkommensgeschenk2.8. Checkliste5

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg6

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft inFreibergDie folgenden Informationen werden Ihnen helfen, sich gut in Deutschland, in Freiberg und inIhrem Studium an der TU Bergakademie Freiberg zu orientieren.Wenn Sie einen Mentor oder eine Mentorin haben, werden er oder sie Ihnen bei der Erledigungder wichtigen Formalitäten behilflich sein.Wir empfehlen Ihnen, in dieser Reihenfolge vorzugehen:Mietvertrag (1) - PassAusländerbehörde (6) Pass, ImmatrikulationMelde-bescheinigung (2)- Pass, MietvertragZahlen derSemestergebühr undImmatrikulation (5) - 84Euro, passport, healthinsuranceBankkonto (3) - Pass,MeldebescheinigungKranken-versicherung(4) - Pass, Zulassung,KontoIn dieser Abbildung sind die wichtigsten Dokumente genannt, die Sie für jeden Schrittbenötigen. Bitte lesen das nachfolgende Kapitel. Dort sind die Dokumente vollständigaufgelistet.7

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2.1 Wohnen: Mietvertrag, Kaution, Kündigung2.1.1 Ein Zimmer im StudentenwohnheimWenn Sie ein Zimmer im Studentenwohnheim haben,schließen Sie einen Mietvertrag mit dem Studentenwerkab. Gehen Sie dazu bitte in die Wohnheimverwaltung imErdgeschoss des Wohnheims Agricolastraße 14/16. Dashohe Doppel-Gebäude ist neben der Neuen Mensa undder Bibliothek.Für den Mietvertrag brauchen Sie folgende Dokumente: Zulassungsbescheid zum Studium Wohnheimplatzzusage vom Studentenwerk Reisepass/PersonalausweisWohnheime Agricolastraße 14/16Foto aus Richtung Winklerstraße(siehe Uniwegweiser Nr. 44)Wenn Ihr Mentor Ihnen Ihren Wohnungsschlüssel gegeben hat, unterschreiben Sie IhrenMietvertrag bitte innerhalb der ersten Woche nach Ihrer Ankunft persönlich in derWohnheimverwaltung.Studentenwerk Freiberg – Abteilung Studentisches Wohnen im WohnheimAgricolastraße 14, ErdgeschossMontag10:00 - 12:00 Uhrund13:30 - 15:00 UhrDienstag10:00 - 12:00 Uhrund13:30 - 16:00 UhrMittwoch10:00 - 12:00 Uhrund13:30 - 15:00 UhrDonnerstag10:00 - 12:00 Uhrund13:30 - 16:30 :03731 383-481 / werk-freiberg.de/freiberg/wohnen/de/Kaution an das StudentenwerkZu Beginn des Mietverhältnisses müssen Sie einmalig 300,00 Euro Kaution („Mietsicherheit“)auf das Konto des Studentenwerkes überweisen. Das Überweisungsformular bekommen Siein der Wohnheimverwaltung. Die Kaution bekommen Sie bei Ihrem Auszug zurück, wenn inIhrem Zimmer nichts kaputt oder beschädigt ist.Kündigung Ihres ZimmersWenn Sie Ihren Studienaufenthalt an der TU Freiberg beenden, müssen Sie Ihr Zimmer imStudentenwohnheim kündigen. Ihre schriftliche Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zumSemesterende geben Sie in der Wohnheimverwaltung ab.Das Wichtigste zusammengefasst-Die Zimmer im Studentenwohnheim sind möbliert.ACHTUNG: keine Kissen und Decken, kein Geschirr in den Zimmern!Die Miete enthält Grundmiete und Nebenkosten, die Miete bleibt konstant.Zusätzliche Kosten nur für Telefonanschluss und Parkplatz.Internet über das Studentennetz (StuNet) in Miete inklusive – Kabel notwendig!Wohnheimtutoren für Fragen und ProblemeKurze Kündigungsfrist (6 Wochen)8

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2.1.2 Wohnen bei einem privaten Wohnungsanbieter in FreibergIn Freiberg gibt es viele private Wohnungsanbieter, die ihre Angebote im Internetveröffentlichen. Wenn Sie eine Wohnung von einem privaten Wohnungsanbieter mieten, dannmüssen Sie normalerweise eine Kaution („Mietsicherheit“) in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten(Mietkosten ohne Betriebskosten) bezahlen. Die Betriebskosten oder Nebenkosten sind dieKosten für Heizung, (Warm-)Wasser und Strom. Sie werden normalerweise als Pauschalezusammen mit der Miete jeden Monat gezahlt. Einmal pro Jahr bekommt der Mieter eineBetriebskosten-Endabrechnung und muss nun entweder Geld nachzahlen (wenn er mehr alsdie monatlichen Pauschalkosten verbraucht hat) oder er bekommt Geld vom Vermieter zurück(wenn er weniger verbraucht hat).Achtung! Auch wenn Sie wieder in Ihrem Heimatland sind, kann noch eine Nachzahlung vonBetriebskosten auf Sie zukommen. Meistens bekommen Sie Ihre Kaution auch erst nach derBetriebskosten-Endabrechnung zurück.Kündigung Ihres Zimmers/Ihrer WohnungWenn Sie Ihren Studienaufenthalt an der TU Freiberg beenden, müssen Sie Ihr Zimmer/IhreWohnung spätestens 3 Monate vor Ende des Monats, in dem Sie ausziehen wollen, schriftlichbei Ihrem Vermieter kündigen. Wenn Sie z.B. am 30.09. ausziehen wollen, dann müssen Siespätestens bis zum 03.07. kündigen. Lassen Sie sich die Kündigung von Ihrem Vermieterbestätigen!Wichtig: Beachten Sie immer die Regelungen zur Kündigung in Ihrem Mietvertrag! MancheVermieter vermieten nur semesterweise und so lange müssen Sie auch die Miete zahlen. Dieeinzige Möglichkeit, einen solchen Mietvertrag eher zu beenden, ist, einen Nachmieter zufinden, der vom Vermieter akzeptiert wird.Das Wichtigste zusammengefasst-Die Zimmer sind meistens nicht möbliert, außer es ist extra angegeben.Die Miete enthält die Grundmiete und die Betriebskosten/Nebenkosten.Betriebskosten werden jährlich nach Verbrauch abgerechnet, die monatlicheMiete kann sich dadurch ändern.Für Strom, Telefon und Internet müssen meist extra Verträge mit privatenAnbietern abgeschlossen werden.Achten Sie darauf, ob der Wohnungsmakler eine Provision ( eine Gebühr fürdie Vermittlung einer Wohnung, wird nicht erstattet!) verlangt!Lange Kündigungsfrist (3 Monate)2.2Als Einwohner der Stadt anmelden – DasMeldeamt im Bürgerbüro FreibergWenn Sie in Freiberg wohnen, müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt anmelden. Bitte tunSie das, sobald Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben haben. Die Anmeldung ist kostenfrei.Achtung: Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich imEinwohnermeldeamt registrieren. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.9

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in FreibergFür die Anmeldung benötigen Sie einen Termin. Bitte vereinbaren Sie den Termin onlineunter www.freiberg.de (ab 26.3.2019 möglich).Um Ihre Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgendeUnterlagen im Einwohnermeldeamt vorlegen: Ihren Pass mit gültigem Visum oder Personalausweis, Ihren Mietvertrag und eine „Wohnungsgeberbestätigung“ – dieses Formularbekommen Sie beim Einwohnermeldeamt und muss vonIhrem Vermieter ausgefüllt werden – er bestätigt IhrenEinzug!Sie benötigen die Meldebescheinigung, um ein Bankkonto zueröffnen und um eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mittelsachsen zu beantragen.Bürgerbüro auf dem Obermarkt linksneben dem Rathaus(siehe Uniwegweiser Nr. 61)Achtung: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie vom Finanzamt ein Schreiben via Email mitIhrer Steuernummer. Dies ist ein wichtiges Dokument – bewahren Sie es gut auf!Sollten Sie diese Email nicht bekommen, Ihre Steuernummer aber benötigen (z.B. fürArbeitsverträge), dann fragen Sie bitte beim Finanzamt Freiberg nach (Telefon 03731 379-0).Einwohnermeldeamt im Bürgerbüro Freiberg, Obermarkt 21Telefon: 49 (0)3731 273-161Öffnungszeiten:Dienstag und Donnerstag:Freitag und Samstag:Montag und Mittwoch:9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr9.00 - 12.30 Uhrgeschlossen2.3 Eröffnung eines BankkontosWir empfehlen allen Studierenden einWenn Sie über ein Bankkonto inpersönliches „Girokonto“ (Bankkonto zurDeutschland verfügen und länger als einAbwicklung des Zahlungsverkehrs) bei einerSemester in Freiberg studieren, vergessenBank in Deutschland zu eröffnen. DieSie bitte nicht, zu Beginn jedes Semesterswichtigsten Gründe dafür sind:beiderBankeineaktuelle heinigungmüssen gegenüber der Ausländereinzureichen.behörde nachweisen, dass sie überausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Studienaufenthalt finanzieren zu können.Dafür brauchen sie ein deutsches Girokonto. Das Studentenwerk und die meisten privaten Vermieter buchen die Miete von einemGirokonto ab (Lastschriftverfahren). Dies ist sowohl für den Vermieter als auch für denMieter am einfachsten. Die Zahlung der Semestergebühr in Höhe von 84 Euro erfolgt in der Regel über eineAbbuchung vom Girokonto. Die Zahlung des Beitrages für die Krankenversicherung erfolgt in der Regel über eineAbbuchung vom Girokonto.10

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in FreibergFür die Eröffnung eines Girokontos müssen Sie die folgenden Dokumente bei der Bank IhrerWahl vorlegen: gültiger Reisepass/Personalausweis Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Zulassungsbescheid zum StudiumHinweise zum Girokonto Die meisten Banken bieten für Studierende ein Girokonto an:o Sparkasse Mittelsachsen – kostenlos bis zum Alter von 25 Jahreno Deutsche Bank – kostenlos für EU-Bürger, für Nicht-EU-Bürger für 5,90 /Monato Commerzbank – kostenlos bis zum Alter von 30 Jahren, Achtung: derMitvertrag ist nicht ausreichend, es wird die Meldebescheinigung benötigtÜberweisungen (Transfers) sind in der Regel kostenlos, vor allem wenn sie per OnlineBanking oder am Bankterminal erledigt werden.Vergleichen Sie die Leistungen und Bedingungen der Banken hinsichtlich Höchstalter,Kreditkarte (Jahresgebühr oder kostenfrei?), Online-Banking, kostenfreies Geldabhebeninner- und außerhalb Deutschlands.Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Girokonto zum Ende Ihres Aufenthaltes in Deutschlandwieder zu kündigen.Vergleichen Sie eventuell auch mit Angeboten von reinen Online-Banken (z.B. DKB,comdirect, etc.). Sie bieten zum Teil auch günstige Konditionen an, haben aber keineFilialen mit persönlicher Beratung.Wichtiger Hinweis zu EinschränkungenBei manchen Banken (z.B. Commerzbank, Deutsche Bank) dürfen Studierende einiger Länderkein Bankkonto eröffnen (z. B. Iran). Diese Studierenden können bei der Sparkasse ein Kontoeröffnen.Tipp: Bitten Sie Ihren Mentor darum, Sie bei der Kontoeröffnung, beim Gespräch mit demBankangestellten sowie beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare zu unterstützen.2.4 KrankenversicherungIn Deutschland muss jeder Studierende eine Krankenversicherung haben. Eine gültigeKrankenversicherung brauchen Sie für die Immatrikulation an der Universität und für dieBeantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.2.4.1 Gesetzliche KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zahlt für medizinische Behandlungen,Notfälle und Krankentransporte aller Art. Auch zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen müssennicht zusätzlich und medizinische Behandlungen müssen nicht im Voraus bezahlt werden.Studierenden aus dem Ausland wird daher empfohlen, wenn möglich eine gesetzliche undkeine private Krankenversicherung abzuschließen.Kosten für Studierende unter 30 JahrenDer Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse kostet monatlich etwa 90Euro. Diese Kosten sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen etwa gleich.Die Beiträge müssen monatlich gezahlt werden. Dies geht am einfachsten per Lastschrift.Dafür geben Sie der Krankenversicherung schriftlich Ihre Erlaubnis, dass diese den Beitragvon Ihrem Konto abbuchen darf. Dieses Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen.Kosten für Studierende über 30 JahreMit dem Erreichen des 30. Lebensjahres oder mit Beginn des 14. Fachsemesters steigt derMitgliedsbeitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung auf 160 - 180 Euro pro Monat. Wer11

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freibergbei Beginn des Studiums schon älter als 30 Jahre ist, kann sich nicht in einer gesetzlichenKrankenkasse versichern, sondern muss eine private Krankenversicherung abschließen.Eine gesetzliche Krankenversicherung abschließenUm eine neue gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen, brauchen Siefolgende Dokumente: Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt oder Mietvertrag gültiger Reisepass oder Personalausweis Zulassungsbescheid der Hochschule die Daten Ihres BankkontosAnlaufstellen/AdressenIm Anhang finden Sie die Adressen und Kontaktdaten aller gesetzlichen Krankenkassen miteiner Geschäftsstelle in Freiberg.Gesetzliche Krankenversicherung anderer europäischer Länder – EuropäischeKrankenversicherungskarte (EHIC)Für Studierende aus EU-Staaten sowie aus Norwegen, Island, Lichtenstein, der Schweiz undMazedonien mit einer gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Heimatland gilt, dass ihreKrankenversicherung auch in Deutschland gültig ist. Mit den genannten Ländern hatDeutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Sie müssen allerdings über gen,diealsEuropäischeKrankenversicherungskarte (EHIC) bezeichnet wird.Beispiel der EHIC in FrankreichDie EHIC kann kostenlos zusätzlich beantragt werden und wird von der TU BergakademieFreiberg als Nachweis einer Krankenversicherung akzeptiert.2.4.2 Private KrankenversicherungBefreiung von der VersicherungspflichtSollten Sie sich privat krankenversichern oder nicht über eineEuropäische Krankenversicherungskarte (s. oben) verfügen, somüssen Sie in Deutschland bei einer gesetzlichenKrankenversicherung eine so genannte „Befreiung von derVersicherungspflicht“ beantragen. Sie erhalten das gleichnamigeAntragsformular in den Geschäftsstellen der gesetzlichenKrankenversicherungen in Freiberg (siehe Übersicht im Anhang).Achtung: Dieser Schritt kann für die Dauer des gesamtenStudiums in Deutschland nicht widerrufen werden! Das heißt, rt bleiben.Wichtiger Hinweis:Wenn Sie die „Befreiungvon der Versicherungspflicht“beantragen,können Sie danach nichtmehr zu einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschlandwechseln. Dies gilt fürdie gesamte Dauer IhresStudiums.12

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in FreibergPraktischer Hinweis für privat Krankenversicherte (Versicherung aus dem Heimatland)Privat Krankenversicherte mit einer Versicherung aus dem Ausland müssen in der Regel voreinem Arztbesuch einen so genannten „Anspruchsnachweis“ bei einer deutschen gesetzlichenKrankenversicherung vorlegen und diesen gegen einen Behandlungsschein tauschen.Für die Einschreibung benötigen auch diese Studierenden eine Bestätigung, dass sie von dergesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind (s. oben).2.4.3 SonderfälleDAAD-StipendiatenSie sind für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland über den DAAD privatkrankenversichert.2.5 Die Semestergebühr bezahlen undEinschreibung zum Studium (Immatrikulation)Die Einschreibung zum Studium (Immatrikulation) erfolgt imZulassungsbüro für Ausländische Studierende.Dafür müssen Sie dort persönlich folgende Dokumente vorlegen: Zulassungsbescheid Nachweis der Krankenversicherung (siehe Punkt 2.4.Krankenversicherung) Reisepass mit gültigem Visum/Aufenthaltstitel (in der Regel sollteein Aufenthaltstitel zum Studium vorliegen) ein Passfoto, falls noch nicht vorhanden weitere fehlende Dokumente gemäß ZulassungsbescheidHauptgebäude, Akademiestr. 6(siehe Uniwegweiser Nr. rsitätshauptgebäudeAkademiestraße 6, Erdgeschoss, ZimmerEG.13Sprechzeiten:Montag bis Donnerstag 12.30 - 15.30 UhrDas Zulassungsbüro im Erdgeschoss des Hauptgebäudes(Raum EG.13) befindet sich im Gang rechts nach demEingang Akademiestr. 613

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2.5.1Die Semestergebühr bezahlenDie Semestergebühr beträgt 84 Euro pro Semester. Damit werden die Aufgaben desStudentenwerkes und die Beiträge für die Studentenschaft (Studentenrat) finanziert.Die Semestergebühr muss vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung zum Studium in einembestimmten Zeitraum bezahlt werden (siehe Kapitel 3 „Termine im akademischen Jahr“).Sollten Sie eine Zweitstudiengebühr bezahlen müssen (darüber wurden Sie gegebenenfalls inIhrem Zulassungsbescheid informiert), ist der Gesamtbetrag pro Semester 384 traße 6, 2. Etage, Zimmer 2.20Reguläre Öffnungszeiten:Dienstag, Donnerstag, Freitag9.30 – 11.30 UhrFür die Zahlung der Semestergebührhaben Sie zwei Möglichkeiten:a) Bareinzahlung in der Zahlstelle: ImZulassungsbürofürAusländischeStudierende erhalten Sie ein grünes Formular,den so genannten „Zahlschein“. Damit gehenSie zur Zahlstelle im Hauptgebäude undzahlen die Semestergebühr in bar.Die Einzahlung wird auf dem Zahlschein vermerkt. Bringen Sie den Zahlschein bitteanschließend zurück in das Zulassungsbüro oder werfen ihn in den Briefkasten neben der Türdes Zulassungsbüros (siehe Seite 13).b) Bezahlung per Banküberweisung auf das Konto der Hauptkasse Sachsen VordruckfürBanküberweisungen) erhalten Sie im Zulassungsbüro für Ausländische Studierende.Studenten aus einem europäischen Land erhalten den Überweisungsschein bereits imVorfeld zusammen mit ihrer Zulassung zum Studium mit der Post. Hinweise:Es kann bis zu zehn Tage dauern bis das Geld auf dem Konto der TU BergakademieFreiberg eingegangen ist.Bitte tragen Sie im Überweisungsschein Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer alsVerwendungszweck ein!Die Einschreibung zum Studium wird erst dann vorgenommen, wenn derSemesterbeitrag vollständig auf dem Konto der TU Bergakademie Freiberg eingegangenist. Allein der Nachweis, dass Sie das Geld überwiesen haben, genügt nicht!ImmatrikulationsunterlagenDrei bis vier Werktage nach der Einschreibung können Sie sich Ihre Immatrikulationsunterlagen im Zulassungsbüro abholen: Ihre gedruckte Immatrikulationsbescheinigung Ihren persönlichen Studierendenausweis (eine Chipkarte mit Ihrem Passbild) Ihre Uni-E-Mail-Adresse Ihre persönlichen Nutzerdaten (Login und Erst-Passwort) für die Universitätscomputer,zum Abrufen der Uni-E-Mail-Adresse und für die Nutzung der Online-Plattformen fürStudierende (z.B. OPAL)14

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2.5.2 Funktionen Ihres StudierendenausweisesMit Ihrem Studierendenausweis können Sie Bücher in der Uni-Bibliothek ausleihen undderen Leihfrist verlängern.Sie können damit das Essen in der Neuen Mensa bezahlen. Dazu müssen Sie IhrenAusweis am Terminal im Foyer der Neuen Mensa aktivieren und mit einem Geldbetragaufladen.Mit Ihrem Studierendenausweis erhalten Sie Zutritt zu den öffentlichen PC-Pools derUniversität im Universitätsrechenzentrum, im Karl-Kegel-Bau und im Rammler-Bau.Jedes Semester muss Ihr Studierendenausweis an den Validierungsterminals in der UniBibliothek oder im Hauptgebäude validiert werden. Das heißt, es wird das Datum desneuen Semesters auf die Karte aufgedruckt. Erst dann ist der Ausweis für das nächsteSemester gültig!Ihr Studierendenausweis gilt nur in Verbindung mit der gedruckten Immatrikulationsbescheinigung! Beides müssen Sie bei Prüfungen vorlegen.Der Studierendenausweis kann nicht zum Kopieren genutzt werden, dazu siehe Kapitel 4.2.5.3Aktivierung des IT-Nutzerkontos: IDM-Portal und Uni-Rundmail„UNIINFO-L“Bevor Sie Zugang zu den IT-Services der Universität erhalten, müssen Sie Ihr Nutzerkontoaktivieren und Ihr Erst-Passwort über das IDM-Portal (Identity Management-Portal) ändern.Dazu öffnen Sie einen Browser und gehen zum IDM-Portal: https://idmweb.ad.tu-freiberg.de.Dort bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und folgenden der weiteren Anleitung, um einneues, sicheres Passwort zu vergeben und das Nutzerkonto zu aktivieren. Über das IDMPortal können Sie Ihr Passwort auch später jederzeit ändern.Über das IDM-Portal melden Sie sich auch für die Uni-Rundmail „UNIINFO-L“ an. Einmaltäglich erhalten Sie dann an Ihre Uni-E-Mailadresse ([email protected]) die Uni-Rundmail „UNIINFO-L“ mit Uni-internen Neuigkeiten.Hier erhalten Sie wichtige Informationen, z.B.o zum Studium: Raumänderungen, Prüfungen, Vorlesungen, etc.o zu Veranstaltungen: Vorträge, Partys, Studententage, etc.o zu Jobs: Stipendien, Jobs an der Universität, Messen, Praktika, etc.Sie selbst können auch einen Beitrag in die Uni-Rundmail schreiben.Die UNIINFO-L kann auch als RSS-Feed abonniert /rssintern/uniinfol rss.xml15

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2.6 Beantragung einer AufenthaltserlaubnisEU-Bürger und Staatsbürger aus Island,Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz könnensich innerhalb der Europäischen Union (EU) ohneAufenthaltserlaubnis in Mitgliedsstaaten der EUaufhalten.Nicht-EU-Bürger müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich länger als 90Tage ununterbrochen in Deutschland aufhaltenwollen.Sitz der Ausländerbehörde, Am Rotvorwerk 3,Freiberg/Stadtteil ZugDie Aufenthaltserlaubnis heißt auch Aufenthaltstiteloder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Die zuständige Behörde, die den Aufenthaltstitelausstellt, heißt Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten des LandratsamtesMittelsachsen, umgangssprachlich auch Ausländerbehörde.Einen Termin vereinbarenEs ist wichtig, dass Sie vor dem Besuchder Ausländerbehörde einen Terminvereinbaren,dasonstkeineBearbeitung Ihres Antrags erfolgt!Nutzen Sie für die Terminbuchung bittediese .de/Erläuterungen: Klicken Sie zuerst rlängerung/ÜbertragungAufenthaltstitel“. Nach der Eingabe derAnzahl der Personen (über das „ “),müssen Sie Ihre persönlichen Dateneingeben. Wählen Sie bitte anschließendin einem Kalender einen freien Terminaus. Daraufhin erhalten Sie eine E-Mailmit einem Bestätigungslink, den Sieanklicken müssen. Erst mit dieserBestätigung per E-Mail wird der gewählteTermin an die Ausländerbehördegeschickt und von der oder demzuständigen Sachbearbeitenden geprüft.Sie erhalten eine weitere E-Mail mit derBestätigung Ihres Termins.Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten des LandratsamtesMittelsachsenAm Rotvorwerk 3, Freiberg, Stadtteil ZugTelefon: 03731 799-3600E-Mail: zeiten:Dienstag & Donnerstag: 9-12 Uhr & 13-18 UhrFreitag: 9-12 UhrMontag & Mittwoch: nur nach VereinbarungTelefonsprechzeit:Montag bis Freitag: 9-11 Uhr unter Telefon03731 799-3600Anfahrt: vom Busbahnhof Freiberg mit derBuslinie F bis Haltestelle „IndustriegebietNord/ undasylrecht.html16

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in FreibergBenötigte DokumenteIn der Ausländerbehörde müssen Sie folgende Dokumente für die Beantragung desAufenthaltstitels vorlegen: vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie finden das Formular „Antrag eatbeantragen.htmlReisepassMeldebescheinigung (siehe Punkt 2.2. Als Einwohner der Stadt anmelden)MietvertragNachweis über KrankenversicherungImmatrikulationsbescheinigung der TU Bergakademie FreibergNachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthaltes (z.B. durch ein Stipendium, dieUnterstützung Ihrer Eltern oder Ersparnisse): Wie bereits bei der Beantragung einesVisums müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichend Geld verfügen, um inDeutschland leben zu können.ein biometrisches Passfoto (weitere Informationen unter https://www.biometrischespassbild.net/) – In der Ausländerbehörde befindet sich ein Fotoautomat.Kopien mitbringen: Legen Sie nur vollständig ausgefüllte Unterlagen im Original vor.Zusätzlich müssen sie Kopien ihrer Originaldokumente (zum Beispiel Mietvertrag,Meldebescheinigung, Kranken-versicherungsnachweis) mitbringen.Wenn Sie einen Mentor oder eine Mentorin haben, bitten Sie ihn/sie, Sie zurAusländerbehörde zu begleiten.KostenDie Bearbeitungsgebühr für den Aufenthaltstitel bis zu einem Jahr beträgt 100 Euro. Füreinen Aufenthaltstitel von mehr als einem Jahr 110 Euro (Ausnahmen gelten für DAADStipendiaten). Der Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte mit Chip in der Größe einer Kreditkarte.Verlängerung Ihres AufenthaltstitelsBitte vergessen Sie nicht, Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, falls dies notwendig wird. DieVerlängerung müssen Sie mindestens sechs Wochen vor Ablaufdatum beantragen!Das Antragsformular für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erhalten Sie ebenfalls auf derWebseite der Behörde (s. Benötigte Dokumente). Für den Verlängerungsantrag müssen Sieerneut die oben genannten Unterlagen vorlegen. Die Kosten für eine Verlängerung derAufenthaltserlaubnis sind: Verlängerung um bis zu drei Monate: 65,00 Euro; Verlängerung ummehr als drei Monate: 80,00 Euro.Adresse ändern auf AufenthaltstitelWenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen (auch innerhalb Freibergs), müssen Sie dieAdresse auf Ihrem Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde ändern lassen. Dazu brauchenSie wie bereits bei der ersten Antragstellung die aktuelle Meldebescheinigung vomEinwohnermeldeamt (siehe Punkt 2.2. Als Einwohner der Stadt anmelden).17

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2.7 TU Freiberg – WillkommensgeschenkMit der Willkommensmappe erhalten Sie einen Fragebogen. Bittefüllen Sie diesen aus. Geben Sie den ausgefüllten Fragebogen amWelcome Point des Internationalen Universitätszentrums ab.Zeigen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder kommensgeschenk eine TU Bergakademie FreibergTasche.Der Welcome Point befindet sich in der Akademiestraße 6(Universitätshauptgebäude), Zimmer EG. 20.TU BAF-TascheÖffnungszeiten des Welcome PointsZeitraum 25.03. – 29.03.2019Montag-Freitag9.00 – 17.00 UhrSamstag und Sonntag geschlossenZeitraum 01.04. – 05.04.2019Montag-Freitag9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 UhrSamstag und Sonntag geschlossenAb 08.04.2019DienstagDonnerstag10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr14.00 – 16.00 Uhr18

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg2.9 CHECKLISTEDie Checkliste hilft Ihnen, zu prüfen, ob Sie alle erforderlichen Formalitätenerledigt haben. Wohnung und Zimmer gefunden Mietvertrag abgeschlossen und Wohnungsgeberbestätigung erhalten Anmeldung im Bürgerbüro: Meldebescheinigung erhalten Bankkonto Krankenversicherung Unterlagen im Zulassungsbüro für ausländische Studierende vorgelegt(Immatrikulation) Semestergebühr bezahlt ni-Loginabgeholt Aktivierung IT-Nutzerkonto Studierendenausweis in Mensa am „Check-in-Point“ freigeschaltet Immatrikulationsbescheinigung in der Wohnheimverwaltung abgegeben ennzutreffend) Immatrikulationsbescheinigung bei der Krankenversicherung abgegeben Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart (nicht für EU-Bürger) Aufenthaltserlaubnis beantragt (nicht für EU-Bürger) Aufenthaltserlaubnis abgeholt (nicht für EU-Bürger)19

2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg20

Checkliste . 2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg 6 . 2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in Freiberg 7 2. Erste Schritte nach Ihrer Ankunft in . Die meisten Banken bieten für Studierende ein Girokonto an: o Sparkasse Mittelsachsen – kostenlos bis zum Alter von 25 Jahren . Krankenversicherung wechseln und müssen privat