
Transcription
Blockchain-TechnologieRevisionssichereArchivierung
EinleitungViele Unternehmen streben die elektronische Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten Dokumentenan. Allerdings sind sie unsicher, wie das dafür benötigterevisionssichere Aufbewahrungssystem ausgestaltetwerden muss. Dieses Whitepaper gibt einen Überblicküber die Hintergründe des Begriffs, welche Fallstrickebei der Ausgestaltung eines revisionssicheren Aufbewahrungssystems lauern, an welchem Stand sichUnternehmen technisch orientieren können und wieBlockchain-Technologie in einem revisionssicherenSystem eingesetzt werden kann.Die Unsicherheit beginnt bereits mit dem Begriff „Revisionssicherheit”. Bei diesem handelt es sich nicht um einerechtlich abgesicherte Definition, sondern um einen inden 1990er-Jahren vom Verband Organisations- undInformationssysteme (VOI) geprägten Terminus.4 Im Kerngeht es hierbei darum, die Integrität und Authentizitätaller steuer- und handelsrechtlich relevanten Unterlagenüber die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristzu wahren.5 Integrität bezeichnet dabei den Nachweis,dass die Daten vollständig und unverändert sind, undAuthentizität bezeichnet den Nachweis über die Echtheitder Daten und die eindeutige Zuordnung zum Verfasser.6Grauzone Revisionssicherheit?Als revisionssicher werden üblicherweise Systemebezeichnet, mit denen es möglich ist, steuer- undhandelsrechtliche Dokumente zu digitalisieren und elektronisch aufzubewahren. Die Mehrzahl der deutschenUnternehmen sieht deutliche Vorteile in der elektronischen Archivierung dieser Dokumente.1 Dennochbewahren die meisten Unternehmen steuerlich relevanteUnterlagen in Papierform auf.2 Als Hindernisse werdendie Einführungskosten sowie rechtliche Unsicherheitgenannt (s. Abb. 1).3Um mehr Klarheit bzgl. der steuerrechtlichen Anforderungen zu schaffen, wurden im November 2014 dieGrundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagenin elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)7durch das BMF veröffentlicht. Sie können als Leitfadenfür die revisionssichere Aufbewahrung dienen.Abb. 1 – Rechtliche Unsicherheit ist einer der Hauptgründe, die Unternehmen an der Einführungeiner elektronischen Aufbewahrung hindernUmstellung org. Abläufe,Papier hat sich bewährt73%Rechtliche Grundlagen unklar56%Zweifel an Akzeptanz durch Finanzverwaltung56%Unsicherheit bzgl. Archivierung von E-Mails50%Bedenken wegen Zuverlässigkeit elekt. 43%Hinderungsgründe für elektronische AufbewahrungAngaben in % der befragten UnternehmenQuelle: Studie des Bundesministeriums der Finanzen1232Untersuchungsergebnisse des Projekts „Elektronische Archivierungvon Unternehmensdokumenten stärken“, 2014.Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz undbestimmter Zollunterlagen (siehe § 147 Absatz 2 AO) könnensteuerlich relevante Unterlagen elektronisch gespeichert werden.Dabei müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Unterlagenmit dem Original bildlich und inhaltlich übereinstimmen, wenn sielesbar gemacht werden.Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission beziffert daseuropaweite, jährliche Einsparpotenzial durch e-Invoicing(elektronische Rechnungsstellung) auf ca. 64 Mrd. Euro., dex de.htm4567Der VOI hat eine Orientierungshilfe zur gesetzeskonformenAusgestaltung von DV-gestützter Buchführung veröffentlicht,zuletzt überarbeitet im Mai 2009.Die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführunggelten weiterhin.Die Zuordnung des Briefes zum ausstellenden Unternehmen(Authentizität) ist gemäß § 14 UStG über übliche Identifikatoren,z.B. den Briefkopf, ausreichend. Daher wird in diesem Whitepaperder Fokus auf die Integrität gelegt.Gültig seit dem 1. Januar 2015.
Welche Fallstricke lauernWie ein revisionssicheres Aufbewahrungssystemausgestaltet wird, ist den Unternehmen überlassen.Üblicherweise dient das Aufbewahrungssystem nicht nursteuerlichen Zwecken, weitere Anforderungen an dasSystem kommen hinzu. Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden.BeweiskraftRevisionssichere Aufbewahrung adressiert im Allgemeinen die steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen. Die Anerkennung vor Gericht kann mitunterhöhere Anforderungen an die Handhabung von elektronischen Dokumenten stellen. Für Dokumente mithohem Streitwert ist es empfehlenswert, sie nicht nurrevisionssicher, sondern rechtssicher gemäß der technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in derInformationstechnik (BSI) zu archivieren.VertraulichkeitDokumente können Betriebsgeheimnisse oder auchpersonenbezogene, vertraulich zu speicherndeDaten enthalten. Je nach Grad der Vertraulichkeitmüssen besondere organisatorische oder technischeMaßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dassdiese Daten nicht nach außen dringen.Hard- und SoftwareumgebungDen technischen Komponenten kommt insbesonderebei der Langzeitarchivierung hoher Stellenwert zu. ZumBeispiel kann die Unveränderbarkeit der Daten durch dieVerwendung einmalig beschreibbarer Speichermedien,sogenannter WORM9 Drives sichergestellt werden. Dieseschließen aufgrund ihrer physikalischen Eigenschafteneine Änderung der darauf gespeicherten Daten aus.Neuere Systeme, wie z.B. CAS10 Drives, nutzen Software,um die Eigenschaften der WORM Drives zu emulierenund gleichzeitig die Kostenvorteile von herkömmlichenHarddisk Drives auszuschöpfen.DokumentationAlle unternommenen Maßnahmen müssen umfassenddokumentiert werden. Die Verfahrensdokumentation besteht typischerweise aus einer allgemeinenBeschreibung, einer Anwenderdokumentation, einertechnischen Systemdokumentation und einer Betriebsdokumentation.11 Weiterhin ist die Vorgehensweisebei der Datensicherung und die Beschreibung desbetriebsinternen Kontrollsystems in der Verfahrensdokumentation zu beschreiben (s. Abb. 2).Abb. 2 – Eckpunkte bei der Ausgestaltung eines revisionssicheren AufbewahrungssystemsProzessgestaltungUnternehmen erhalten relevante Dokumente aufunterschiedlichen Kanälen, seien es z.B. Eingangsrechnungen in Papierform, die in der zentralen Poststelleauflaufen, bis hin zu Reisebelegen, die jeder Mitarbeitereinzeln einreicht. Je nach Kanal kann eine zentrale oderdezentrale Erfassung der Dokumente sinnvoll sein, umden Prozess kostengünstig zu gestalten.Eigenschaften zu archivierender eAufbewahrungHard- und SoftwareumgebungInsbesondere das ersetzende Scannen8 von Papierbelegen stellt hohe Anforderungen an den Prozess. LangeZeiträume zwischen dem Erhalt eines Papierdokumentsund dessen Digitalisierung stellen den größten Risikofaktor für die Integrität der Dokumente dar. Ein zügiger,geordneter und dauerhaft überwachter Digitalisierungsprozess ist nötig, um die Beweiskraft der gescanntenDokumente zu erhalten.Dokumentation98Papierdokumente werden digitalisiert und anschließendvernichtet.Prozessgestaltung1011Write Once Read Many.Content Addressable Storage.Vgl. auch Rz. 153 GoBD.3
Orientierungshilfen: Stand der TechnikDie Richtlinien TR-03138 (RESISCAN) und TR-03125(TR-ESOR) des BSI gelten als aktueller Stand der Technikfür das ersetzende Scannen und die Langzeitarchivierung. Sie gehen über die Anforderungen der GoBD(bzw. Revisionssicherheit) hinaus.ist ein zentraler Scanprozess ungeeignet, da dieserzusätzlichen Aufwand erfordert, um die Belege sicher andie zentrale Stelle zu bringen und über einen – häufigwochenlangen – Prozess die Integrität der Belege sicherzustellen.Das Papieroriginal darf nach dem ersetzenden Scannenvernichtet und muss über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht in elektronischer Form aufbewahrt werden.Die Aufbewahrungsvorschriften von HGB und AO sinddabei technikneutral und fordern lediglich die ordnungsmäßige Aufbewahrung, auch die GoBD geben keinspezielles technisches Verfahren vor.Die RESISCAN gibt einen modularen Baukasten vor,anhand dessen Unternehmen prüfen können, obsie Papierdokumente rechtssicher digitalisieren.12Als wesentliche Bedrohung werden laut BSI längereZeitabstände zwischen den einzelnen Prozessschrittendes Scan-Prozesses gesehen. Insbesondere bei derDokumentenvorbereitung können Fehler unterlaufenoder die zu scannenden Dokumente – willentlich oderunwillentlich – verfälscht werden, was zum Verlust derIntegrität der Dokumente führt (s. Abb. 3).Das Ziel von Unternehmen muss es sein, Dokumentezeitnah nach Erhalt zu scannen und zu verarbeiten.Für Dokumente, die an einer zentralen Stelle auflaufen(z.B. Eingangsrechnungen in der Poststelle), hat sich derzentrale Scan-Prozess etabliert. Dies hat den Vorteil, dassmit organisatorischen Maßnahmen (sprich Zugangsbeschränkungen) ausgeschlossen werden kann, dassUnbefugte Dokumente verfälschen. Weiterhin profitieren Unternehmen von effizienter Scan-Hardware undSkalierungseffekten. Für andere Belege (z.B. Reisebelege)Eine explizite technische Interpretation in Form einerReferenzarchitektur bietet hingegen das BSI in derTR-03125. Die dort skizzierte Lösung adressiert diebeweiswerterhaltende Langzeitarchivierung von elektronisch signierten Dokumenten.13 Der Kern der Referenzlösung ist die sogenannte Middleware, bestehend ausvier Komponenten, die als Zwischenschicht zwischenden Nutzeranwendungen und dem physischen Langzeitspeicher fungieren. Der Aufbau ist hierarchisch, andessen Spitze befindet sich das ArchiSafe-Modul.Dieses regelt den Zugriff zum Langzeitspeicher, z.B. zueinem Enterprise-Content-Management-System, nachdefiniertem Berechtigungskonzept. Daneben zeichnetdieses Modul die Zugriffe zum Datenspeicher auf.Abb. 3 – Kritische Prozessschritte im generischen Scan-Prozess (nach nnenIntegritätssicherungEingang einesDokumentsPhase itP0P 1.1P 1.2t0t1t2Min.–Std.Min.–Std.(früh. Sc.)– Monate(spät. Sc.)Min.–Std.(früh. Sc.)– Monate(spät. Sc.)P2P 3.1P 3.2P4P5t3t4t5t6t7i.d.R.Sek.–Min.,ggf. TageMilli-Sek.–Min.Milli-Sek.–Sek.Durch Signatur nicht geschütztes ZeitfensterKurze Dauer, geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, unkritisch124Die Behörden des Bundes sind nach § 7 des EGovG angehalten,Dokumente elektronisch aufzubewahren. Die technische Richtliniedes BSI kann dabei als Stand der Technik referenziert werden.Mittlere Dauer, möglicherweise eitraumSchutz undPrüfbarkeitLange Dauer, kritischAuch für Dokumente ohne elektronische Signatur kann dieseIT-Architektur als technische Orientierung dienen.
Die darunter angesiedelten Module ArchiSig und dasKrypto-Modul dienen der Erstellung und der laufendenErneuerung elektronischer Signaturen. Die Signaturendienen dem Abgleich der archivierten Dokumentemit ihrem Originalzustand und können so ungewollteModifikationen aufdecken. Dieser Aufwand wirdbetrieben, um die Integrität bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist aufrechtzuerhalten.Beim Einsatz der Blockchain zur Integritätssicherungprofitieren Unternehmen doppelt:Mit der Blockchain die Integrität vonDokumenten wahrenMit der Blockchain14 kann die Integrität elektronischerDokumente kostengünstig sichergestellt werden. DieBlockchain ist eine dezentral gespeicherte, unveränderbare und für jeden öffentlich zugängliche Datenbasis.Um die Integrität von E-Dokumenten zu sichern, kannein elektronischer Fingerabdruck15 des gescanntenDokuments erstellt und in die Blockchain geschriebenwerden. So kann zu jedem späteren Zeitpunkt derFingerabdruck der archivierten Datei mit dem in derBlockchain gespeicherten abgeglichen werden und – beiÜbereinstimmung der Fingerabdrücke – die Integritätzweifelsfrei bewiesen werden (s. Abb. 4).AusblickDie Blockchain bietet eine bessere Alternative zuherkömmlichen IT-Komponenten bei der Sicherung derIntegrität. Sie ist sicherer als lokale Methoden der Integritätssicherung, erspart Unternehmen den Aufwand,der durch das Signieren von Dokumenten entsteht,und kann flexibel in der bestehenden IT-Landschafteingesetzt werden. Sie können einfache und bewährte Methoden nutzen,um elektronische Daten zu versenden (z.B. E-Mail),ohne die Integrität von Dokumenten zu gefährden; und sie können redundante Kontroll- und Validierungsprozesse minimieren.Integritätssicherung ist erst der Anfang. Auf Basis derBlockchain kann eine ganz neue, integre Dateninfrastruktur geschaffen werden. Sie kann in Zukunft als„goldene Quelle” für alle steuerlich relevanten Datendienen und genutzt werden, um Prüfprozesse undsteuerliche Erklärungen weitestgehend zu automatisieren.Abb. 4 – Integritätssicherung von elektronischen Dokumenten mit Wert wirdin Transaktion zuder BlockchainhinzugefügtBeleg zur PrüfungHash-Wert wirdin der Blockchaingesucht? AHash lässt keine Rückschlüsseauf die Originaldaten zuBOriginal-Hash-Wert ist in derBlockchain verankert:Über die AutorenJannis Holthusen, Simon Kufeld und Florian Glatz sinddie Gründer der Upchain GmbH. In Kooperation mitDeloitte entwickeln sie eine neue Datenplattform füraufbewahrungspflichtige Unterlagen auf Basis derBlockchain-Technologie. Damit können Unternehmendie Integrität ihrer Daten nachweislich sicherstellen undPrüf- und Kontrollprozesse stärker automatisieren. Zur Prüfung wird Hash-Wertmit Original verglichen Gleichheit der Hash-Wertebestätigt, dass der Beleg dasOriginal ist1415Vgl. auch das Whitepaper „Vorstellung der BlockchainTechnologie“ für einen umfassenden Überblick über dieBlockchain-Technologie.Vgl. kryptologische Hash-Funktion SHA-2, insbesondere SHA-512,http://www.nsrl.nist.gov/morealgs.html5
Ihr AnsprechpartnerNicolai AndersenPartner, Leiter InnovationDeloitte DeutschlandTel: 49 (0)40 32080 [email protected]ür weitere Informationen besuchen Sie unsere Website www.deloitte.com/de/blockchainDie Deloitte Consulting GmbH („Deloitte”) als verantwortliche Stelle i.S.d. BDSG und, soweit gesetzlich zulässig, die mit ihr verbundenen Unternehmen und ihre Rechtsberatungspraxis (Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) nutzen Ihre Daten im Rahmen individueller Vertragsbeziehungen sowie für eigene Marketingzwecke. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Marketingzwecke jederzeit durchentsprechende Mitteilung an Deloitte, Business Development, Kurfürstendamm 23, 10719 Berlin, oder [email protected] widersprechen,ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), eine „private company limited by guarantee“ (Gesellschaft mit beschränkterHaftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und unabhängig. DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) erbringt selbst keine Leistungen gegenüberMandanten. Eine detailliertere Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie auf www.deloitte.com/de/UeberUns.Deloitte erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance und Consulting für Unternehmenund Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweitenNetzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen undunterstützt Kunden bei der Lösung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen. Making an impact that matters – für mehr als225.000 Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsames Leitbild und individueller Anspruch zugleich.Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfallsgerecht zu werden und ist nicht dazu bestimmt, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen zu sein. Weder die DeloitteConsulting GmbH noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited, noch ihre Mitgliedsunternehmen oder deren verbundene Unternehmen (insgesamt das„Deloitte Netzwerk“) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Keines der Mitgliedsunternehmendes Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat.Stand 3/2016
nischen Archivierung dieser Dokumente.1 Dennoch bewahren die meisten Unternehmen steuerlich relevante Unterlagen in Papierform auf.2 Als Hindernisse werden die Einführungskosten sowie rechtliche Unsicherheit genannt (s. Abb. 1).3 1 Untersuchungsergebnisse des Projekts „Elektronische Archivierung von