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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholsteinin der Justizvollzugsanstalt Neumünster für den Zeitraum vom 01.01.2011 uldnerberatung im Kontext des ResozialisierungskonzeptesStatistik1. Struktur der BeratungsstelleDie Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr2011 erneut in folgenden Bereichen tätig: im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln derStadt Neumünster pauschal finanziert wird, im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziertdurch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume(MLUR), im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster, finanziert durch Mitteldes Justizministeriums und als „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des FamilienbürosBad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg.In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen HelgaKoberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt PeterReteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte dieBerufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemesterim Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. AbNovember 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern,Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zurSchuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich derSchuldner- und Insolvenzberatung.Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamtenBerichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der JustizvollzugsanstaltNeumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessenhiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. DieVerwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstaltenmit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden.Die Arbeit der „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des FamilienbürosBad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet.-1-
Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf diezentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlichmit der Schuldnerberatungssoftware „Tau-Office“ der Firma „rocom GmbH“ gearbeitet.Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH wurde für die Jahre2011/2012 erstmalig durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für dasMinisterium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig Holsteinausgeschrieben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Diakonisches WerkAltholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen WerkSchleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.V. hat den Zuschlag für die Vergabeerhalten. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH war hierbei als geschäftsführenderTräger der Bietergemeinschaft tätig. Die Schuldnerberatung für die JVA Neumünster undItzehoe sowie die Jugendanstalt Schleswig wird durch die Schuldnerberatung derDiakonisches Werk Altholstein GmbH ausgeführt.Infolge der Ausschreibung kam es zu einer Umverteilung der Fachleistungsstunden in denJustizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein. Leider gehört die JVANeumünster zu denjenigen Anstalten, denen nach der Umverteilung wenigerFachleistungsstunden für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen.In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstundenabzuleisten. Das entspricht einer jährlichen Reduzierung von 72 Stunden, also einer8%igen Kürzung der Beratungszeiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der zurVerfügung stehende Stundensatz beinhaltet, dass zusätzlich zu jeder intramuralen Stundeeine halbe Verwaltungsstunde extramural geleistet wird.Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchendenist, wird an zwei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowie an einem Tag pro Woche vonSibylle Schwenk durchgeführt. Die Urlaubs- und Krankheitsvertretung hat Frau mmtweiterhinunsereVerwaltungsangestellte Anne Voss, die bei Abwesenheit wie bereits in den Vorjahren vonunseren Kolleginnen Judith Sprigade oder Heidi Boethern vertreten wird.Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag 6 bis 10Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecksTerminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt konnten952 Kontakte verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durchAnträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnenStationen.Von wenigen Ausnahmen abgesehen finden die Beratungsgespräche für dieStrafhaftgefangenen in unserem Büro im Therapiezentrum der JVA Neumünster statt,Inhaftierte aus der Untersuchungshaft werden in den Besucherräumen des B-Hausesberaten.2. BeratungsinhalteWie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vomErstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zumInsolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits-2-
eröffneten Insolvenzverfahren. Wir verweisen auf den Abschnitt Schuldnerberatung imKontext des Resozialisierungskonzepts.Im Berichtszeitraum waren 171 Neuanfragen sowie 151 Übernahmen aus den Vorjahrenzu verzeichnen. Die Anzahl der Neuanfragen hat sich gegenüber dem Berichtszeitraum2010 um 16 Anfragende verringert, die Anzahl der Übernahmen aus Vorjahren hat sichum 12 Anfragende erhöht. Somit befanden sich insgesamt 322 Schuldner in unsererBeratung, was einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um 4 Beratungsfälle, also um1,3% entspricht. Bezieht man die 8 %ige Reduzierung der intramuralen Stunden ein, sostellt man fest, dass bei jedem Klienten 7,9% der Beratungszeit entfallen sind. Das bereitsin den Vorjahren angesprochene Problem der zu knapp bemessenen Beratungszeit hatsich damit weiter verschärft.Per Stichtag 31.12.11 befanden sich 28 Neuantragsteller auf unserer Warteliste. DieWartezeit der Neuantragsteller hat sich während des Jahres 2011 von drei auf etwa vierMonate erhöht. Gleichwohl ist gewährleistet, dass als dringend gekennzeichnete Anträgeinnerhalb einer Wochenfrist bearbeitet werden. Wie bereits in den Vorjahresberichtenbeschrieben, haben diverse Neuantragsteller diese Dringlichkeitsanträge hingegen füreinen kurzfristigen Beratungseinstieg genutzt. In der Folge warteten die redlichenSchuldner deutlich länger auf eine Beratung. In Absprache mit der JVA wurden daher in2011 alle Neuantragsteller per Informationsblatt darauf hingewiesen, dass beiunberechtigtem Dringlichkeitsantrag damit zu rechnen sei, dass man an das Ende derWarteliste rücken werde. Das Ergebnis ist noch nicht ganz zufriedenstellend, aber derBeratungszugang findet nun deutlich geordneter und gerechter statt.Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 80 Gläubiger(n) mit Beträgen vonunter EUR 1.000.- bis zu mindestens EUR 13,7 Millionen verschuldet. In den bereitshinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 215 Fällen betrugdie durchschnittliche Schuldenhöhe EUR 170.300 bei einer durchschnittlichen Anzahl von8,7 Gläubigern im ungewichteten Mittelwert. Sofern die höchsten drei Verschuldungsfällemit über EUR 13 Millionen, über EUR 6 Millionen und über EUR 7 Millionen nichtberücksichtigt werden, beträgt die durchschnittliche Verschuldung etwa EUR 50.000.Abschließend erfasst wurden 1864 Gläubiger, wobei sich die Anzahl hinsichtlich der zwarbearbeiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Fälle mindestens verdoppeln t12(2010:8)Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt. 10 (2010: 9) weitere Verfahren befinden sich inder Vorbereitung. 3 (2010: 3) Inhaftierte wurden bei ihren Anträgen auf Eröffnung einesRegelinsolvenzverfahrens unterstützt (aktuell Selbständige sowie ehemals Selbständigemit mehr als 19 Gläubigern und /oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen).Für weitere 31 (2010: 25) Schuldner wurden, soweit es bis zur Entlassung möglich war,das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen. Diese Schuldner wurden vonuns an die nun örtliche zuständige Schuldnerberatung oder bei Verlegung an die nunzuständige Schuldnerberatung der jeweiligen JVA vermittelt.Außerdem wurden 12 (2010: 4) Schuldner beraten, für die bereits vor Inhaftierung mitHilfe anderer Schuldnerberatungen oder mit Hilfe von Rechtsanwälten einInsolvenzverfahren eröffnet wurde.-3-
Im vergangenen Jahr wurde für einen Klienten (2010: 0) ein Darlehen der StiftungStraffälligenhilfe beantragt. 4 (2010: 3) Inhaftierte befanden sich in laufendenaußergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, bei weiteren 3 (2010: 2) Inhaftierten wurdendiese Verhandlungen in 2011 erfolgreich beendet.Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die beratungsintensiven Fälle gegenüberdem Vorjahr deutlich zugenommen haben und gleichzeitig die Beratungszeit verkürztwerden musste.3. KooperationenNach wie vor verlief die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVAtätigen Beratungseinrichtungen reibungslos. Alle Schuldnerberatungsstellen in denJustizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein arbeiten im Sinne der Beratenenmit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behördenund Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, demallgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhandenHilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für sozialeStrafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. zusammen und sind über dieKoordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkanntenSchuldnerberatungsstellen im Land vernetzt.4. Fortbildungen/FachtagungenDie Berater nehmen weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie anSitzungen und Fachtagungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen derin den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil.Die Unterstützung bzw. Beratung in rechtlichen Fragen durch die Juristen unseresLandesverbandes ist weiterhin gegeben.5. Schuldnerberatung im Kontext des ResozialisierungskonzeptsFür die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den LandesarbeitskreisSchuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedetenStandards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. VieleSchulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser fürkriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufigneue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungensowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftatenkonfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf dieResozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategienberücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die derGläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besonders-4-
dieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle ausGründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein.Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- undHaushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeitund zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klientenwerden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten RealitätenLösungswege zu entwickeln, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabeiabzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf ihr gesamtes Lebensumfeld auswirkt: aufGeschädigte, Eltern, Familie, Freunde, Ausbildungsträger etc. Leider besteht hieraufgrund der hohen Fallzahl nach wie vor das Problem, dass der psychosozialeHintergrund der Verschuldung nicht so intensiv bearbeitet werden kann, wie es dieUmstände erforderten. Das ist bedauerlich, da die Reflexion dieser Aspekte sicherlichnotwendig im Sinne einer gelungenen Prävention wäre.Alle inhaftierten Ratsuchenden werden beraten in Bezug auf: Überwindung der finanziellen Notsituation und der mit der Ver- bzw. Überschuldungeinhergehenden sozialen und psychosozialen Probleme Verhinderung von weiterer bzw. höherer Überschuldung Förderung von Eigenverantwortlichkeit Förderung finanzieller Kompetenzen Vermeidung bzw. Überwindung von Hilfebedürftigkeit nach dem Prinzip „Hilfe zurSelbsthilfe“ unter Berücksichtigung der vorhandenen kognitiven undpsychosozialen Möglichkeiten Entwicklung von Sanierungsstrategien unter Berücksichtigung einerseits derInteressen der inhaftierten Ratsuchenden und andererseits der Interessen derGläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten Unterstützung der Resozialisierungsbemühungen des Schleswig-HolsteinischenJustizvollzugs im Interesse der Verhinderung von neuen Straftaten durch dieKlientel.Die Beratungsangebote variieren in Bezug auf den Grad der Hilfebedürftigkeit derInhaftierten und in Bezug auf den Grad ihrer Verschuldung (Anzahl der Gläubiger, Höheder Gesamtverschuldung und Forderungsgründe). Daher wurden verschiedene Module fürdie Beratungstätigkeit entwickelt, die diese Unterschiede berücksichtigen.Modul 1 – Sondierungsberatung Hilfe beim Formulieren von Schreiben an Gläubiger, im Bedarfsfall auch inVollmachtsvertretung, um Dauerschuldverhältnisse zu beenden bzw. ruhend zustellen (z.B. Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, GEZ, etc.) Krankenkasse klären/ Ruhen der Krankenversicherung vereinbaren Gewerbe abmelden Hilfe beimFormulierenvon lichtungen an Jugendämter oder andere Unterhaltsgläubiger; ggf.Verweisung an Rechtsanwalt wegen notwendiger Abänderungsklage Hilfe beim Nachweis der Zahlungsunfähigkeit an Staatsanwaltschaft, umGerichtskosten zu vermeiden bzw. eine Stundung zu erwirken Hilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsvereinbarungen in Bezug aufGeldstrafen, um Anschlussvollstreckung zu vermeiden-5-
Klärung der Anmeldung Einwohnermeldeamt (ermöglicht Eingang vonGläubigerpost)Recherchen zur Ermittlung von Gläubigerunterlagen (ggf. Hilfe beim Beschaffen,Vervollständigen und Sortieren von Gläubigerunterlagen, z.B. durch Familie,Schufa-Eigenauskunft, andere Kreditauskunfteien, Gerichtsvollzieherverteilerstelle,amtliche Schuldnerkarteien etc.)Hilfe beim Formulieren von Stundungsschreiben, um weiteren Schuldenanstieg zuvermeidenHilfe beim Formulieren von Ratenzahlungsgesuchen bei bereits ausgebrachtenPfändungen auf Eigengeld um Pfändung zurücknehmen zu lassen, damitAusführungen sowie weitere Ratenzahlungsvereinbarungen etc. für dieVorbereitung auf Entlassung überhaupt getroffen werden könnenHinweise in Bezug auf Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrenten(Kurz-) Informationen zu Regulierungsmöglichkeiten und deren BedingungenKlärung strittiger Forderungen bzw. in Bezug auf die Rechtmäßigkeit vonForderungen u. U. mit juristischer HilfeModul 2 – Aufzeigen/Entwicklung von Sanierungsstrategien in der Folgeberatung taillierteForderungsaufstellungen anfordern Bitte um Stundung, um Zeit zur Prüfung von Regulierungsmöglichkeiten zuerwirken Gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Entschuldung: Aufklärung ungsfondsundüberInsolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren)unter Beachtung bevorrechtigter und im Rahmen der InsO von derRestschuldbefreiung ausgenommener Forderungen (wie z. B. ForderungenUnterhaltsberechtigter oder Opfer) Ansparungen von Eigenmitteln auf Treuhandkonto ermöglichen, um Beträge füreine vergleichsweise Schuldenregulierung für die Gläubigergesamtheit, dieVerfahrenskosten oder die Voraussetzungen für die Beantragung vonStiftungsmitteln zu sichernModul 3 – Regulierungstätigkeiten in der Folgeberatung Vermittlung von Resozialisierungsfonds Außergerichtlicher Einigungsversuch Insolvenzvorbereitung, Erteilung der Bescheinigung des Scheiterns desaußergerichtlichen Einigungsversuches bis zur Unterstützung bei derAntragstellung (wenn sinnvoll) Pfändungszugriff auf pfändbaren Eigengeldanteil zugunsten vontreuhänderischen Ansparungen durch Abtretung verhindern Ermöglichung von Zahlungen in Form von Einmal- oder Ratenzahlungen anGläubiger durch Bereitstellung eines Treuhandkontos Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten infolge Arbeitsplatzverlusteswährend der Haft o. ä. Vereinbarung von Stundungen etc. Abwicklung der SanierungsvereinbarungenModul 4 – Tätigkeiten im weiteren Verfahrensablauf-6-
Begleitung bei VergleichserfüllungBegleitung im weiteren Verfahrensablauf in der Wohlverhaltensperiode desInsolvenzverfahrensAbwicklung bei Entschuldungen über Stiftungsmittel(wenn möglich) Abwicklung der gesonderten Regulierung von Forderungen aus„unerlaubten Handlungen“Eine Begleitung der Regulierungsmaßnahmen oder der Insolvenzverfahren wirdsichergestellt, solange die Klient/innen im Justizvollzug verweilen. Im Rahmen derEntlassungsvorbereitung oder bei Verlegung informieren und verweisen die Schuldnerund Insolvenzberater gegebenenfalls an andere Beratungsmöglichkeiten innerhalb undaußerhalb der Haftanstalten.6. StatistiskAnzahl der GesamtberatungenAnzahl der KlientenAnzahl der GesamtforderungenAnzahl der Forderungen (ungewichteter Mittelwert) pro KlientAnzahl der Gesamtschuldendurchschnittliche Höhe der Verschuldung (ungewichteter Mittelwert) proKlientgez.Sibylle SchwenkHelga ,21Neumünster im Februar 2012-7-
Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung der Diakonie Altholsteinin der Jugendanstalt Neumünster für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis nerberatung im Kontext des ResozialisierungskonzeptesStatistik1. Struktur der BeratungsstelleDie Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr2011 erneut in folgenden Bereichen tätig: im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln derStadt Neumünster pauschal finanziert wird, im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziertdurch Mittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume(MLUR), im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster, finanziert durch Mitteldes Justizministeriums und als „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des FamilienbürosBad Bramstedt, finanziert durch Mittel des Kreises Segeberg.In der Beratungsstelle sind die Dipl.Sozialpädagoginnen/Sozialarbeiterinnen HelgaKoberg, Imke Nemitz, Janine Trepel und Sibylle Schwenk sowie der Bankfachwirt PeterReteike mit insgesamt 3 Personalstellen tätig. Bis Ende Oktober absolvierte dieBerufspraktikantin Frau Silvia Stenzel von der Fachhochschule Kiel ihre Praxissemesterim Studiengang Sozialwesen mit einer 3/4 Personalstelle in unserer Beratungsstelle. AbNovember 2011 arbeitet sie nun mit 1/2 Personalstelle als Dipl.Soz.-Päd. Heidi Böthern,Judith Sprigade und Anne Voß unterstützen die BeraterInnen mit insgesamt 2Personalstellen in der Verwaltung. Alle BeraterInnen haben eine Zusatzqualifizierung zurSchuldner- und InsolvenzberaterIn absolviert. Frau Schwenk leitet den Fachbereich derSchuldner- und Insolvenzberatung.Die Dipl. Sozialpädagoginnen Frau Koberg und Frau Schwenk waren im gesamtenBerichtszeitraum im Durchschnitt mit 23 Wochenstunden in der JustizvollzugsanstaltNeumünster und den Jugendanstalten Schleswig und Neumünster tätig, währenddessenhiervon auf Frau Schwenk lediglich 1/3 in der JVA Neumünster entfielen. DieVerwaltungskraft Frau Voß unterstützte die SchuldnerberaterInnen in den Haftanstaltenmit einem Stundenumfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden.Die Arbeit der „Anlaufstelle Schuldnerberatung“ im Kooperationsprojekt des FamilienbürosBad Bramstedt wurde durch Herrn Reteike mit 4 Wochenstunden geleistet.Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf diezentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlichmit der Schuldnerberatungssoftware „Tau-Office“ der Firma „rocom GmbH“ gearbeitet.-1-
Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH wurde für die Jahre2011/2012 erstmalig durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für dasMinisterium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig Holsteinausgeschrieben. Die Bietergemeinschaft, bestehend aus der Diakonisches WerkAltholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.V. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen WerkSchleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.V. hat den Zuschlag für die Vergabeerhalten. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH war hierbei als geschäftsführenderTräger der Bietergemeinschaft tätig. Die Schuldnerberatung für die JVA Neumünster undItzehoe sowie die Jugendanstalt Schleswig wird durch die Schuldnerberatung derDiakonisches Werk Altholstein GmbH ausgeführt.Infolge der Ausschreibung kam es zu einer Umverteilung der Fachleistungsstunden in denJustizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein. Leider gehört die JVANeumünster zu denjenigen Anstalten, denen nach der Umverteilung wenigerFachleistungsstunden für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung stehen.In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstundenabzuleisten. Das entspricht einer jährlichen Reduzierung von 72 Stunden, also einer8%igen Kürzung der Beratungszeiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum.Für die Jugendanstalt in Neumünster waren zunächst – wie in den Vorjahren 204Jahresstunden vorgesehen, allerdings sollte das Jahreskontingent in der JugendanstaltSchleswig von 204 auf 168 Stunden gekürzt werden. Da sich nunmehr jedoch dieAufnahmeabteilung in der Jugendanstalt Schleswig befindet und sich ferner die Anzahlder Haftplätze dort erhöht hat, war ab Februar 2011 ein Tausch der vorgenanntenStundenkontingente möglich. D.h. seit Februar 2011 entfällt auf die JugendanstaltNeumünster ein Jahresstundenkontingent von 168 Stunden und auf die JugendanstaltSchleswig ein Jahresstundenkontingent von 204 Stunden. Der zur Verfügung stehendeStundensatz beinhaltet, dass zusätzlich zu jeder intramuralen Stunde eine halbeVerwaltungsstunde extramural geleistet wird.Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchendenist, wird für den Erwachsenenvollzug an zwei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowiean einem Tag pro Woche von Sibylle Schwenk durchgeführt. Die Beratung für dieRatsuchenden aus der Jugendanstalt wird jeweils am Montagvormittag von Helga Kobergdurchgeführt. Es erfolgt eine gegenseitige Urlaubs- und Krankheitsvertretung, diezusätzlich noch durch Frau Stenzel gewährleistet ist. Die extramurale Tätigkeit übernimmtweiterhin unsere Verwaltungsangestellte Anne Voss, die bei Abwesenheit wie bereits inden Vorjahren von unseren Kolleginnen Judith Sprigade oder Heidi Boethern vertretenwird.Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag ca. 6Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecksTerminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt konnten241 Kontakte verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durchAnträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnenStationen. Die jeweiligen Beratungsgespräche finden in unserem Büro im Therapie – undBeratungszentrum der JVA statt.-2-
2. BeratungsinhalteWie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vomErstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zumInsolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereitseröffneten Insolvenzverfahren, wobei für die Jugendanstalt im Berichtszeitraum 201 keinInsolvenzverfahren beantragt wurde. Wir verweisen auf den Abschnitt Schuldnerberatungim Kontext des Resozialisierungskonzepts.Im Berichtszeitraum waren 33 Neuanfragen sowie 23 Übernahmen aus den Vorjahren zuverzeichnen. Die Anzahl der Neuanfragen hat sich in Neumünster aufgrund der erwähntenVerlegung der Aufnahmeabteilung in die Jugendanstalt Schleswig gegenüber demBerichtszeitraum 2010 verringert, demgegenüber hat sich die Anzahl der Neuanfragen inder Jugendanstalt Schleswig deutlich erhöht. Allerdings ist für beide Anstalten zusammengenommen exakt dieselbe Gesamtklientenanzahl zu verzeichnen, und zwar 140 Fälle, diesich aus 99 Neuanfragen und 41 Übernahmen zusammensetzen. Hinsichtlich derdurchschnittlich pro Fall zur Verfügung Arbeitszeit bedeutet dieses, dass diese in derJugendanstalt Neumünster 3,05 Stunden für intramurale Tätigkeiten und 1,53 Stunden fürextramurale Tätigkeiten betrug (Gesamtzahl: 56 Fälle, 1x 17 Stunden und 11x 14Stunden, Gesamtjahresstundenkontingent: 171). Gegenüber dem Vorjahreszeitraumbedeutet dieses eine geringfügige Steigerung von zuvor 2,98 Stunden (intramuraleTätigkeiten) pro Fall. Entsprechend hat sich die durchschnittlich pro Fall zur Verfügungstehende Arbeitszeit in Schleswig erheblich reduziert, und zwar von 2,98 aufdurchschnittlich 2,39 Stunden für intramurale Tätigkeiten.Wie in den Vorjahren, musste für den Jugendbereich noch keine Warteliste eingeführtwerden, was allerdings für die Jugendanstalt Schleswig eventuell nicht mehr vermeidbarist.Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 52 Gläubiger(n) mit Beträgen vonunter EUR 1.000.- bis zu mindestens EUR 120.000.- verschuldet. In den bereitshinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 31 Fällen betrugdie durchschnittliche Schuldenhöhe EUR 12.705,70 bei einer durchschnittlichen Anzahlvon 6,9 Gläubigern. Im Jahre 2011 waren nicht – wie in den Vorjahren – Fälle mit extremhoher Verschuldung zu verzeichnen. Insgesamt bleibt die durchschnittliche Schuldenhöhejedoch auf hohem Niveau.Im Berichtszeitraum 2011 wurden keine Verbraucherinsolvenzen beantragt. Allerdingswurden für 10 Fälle das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen, wasbedeutet, dass diese Schuldner – je nach Haftdauer – entweder von uns weiter betreutoder an die nun zuständige Schuldnerberatung vermittelt werden oder wurden.Für die weiteren Fälle wurden aufgrund der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit Stundungenveranlasst und / oder Ratenzahlungen - teilweise bereits aus dem Hausgeld, in der Regeljedoch aus dem bereits vorhandenen Eigengeld vereinbart. Wiederum war es auch imJahre 2011 mit Hilfe familiärer Unterstützung und / oder Freigaben des-3-
Überbrückungsgeldes möglich, Vergleichszahlungen zu leisten. Hier konnten wiederumVerzichte von bis zu 60% erreicht werden.Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die beratungsintensiven Fälle gegenüberdem Vorjahr deutlich zugenommen haben und gleichzeitig die Beratungszeit verkürztwerden musste.3. KooperationenNach wie vor verlief die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVAtätigen Beratungseinrichtungen reibungslos. Alle Schuldnerberatungsstellen in denJustizvollzugsanstalten des Landes Schleswig Holstein arbeiten im Sinne der Beratenenmit besonderen dafür zuständigen Fachberatungsdiensten sowie mit anderen Behördenund Institutionen, den Abteilungsleitern der Justizvollzugsanstalten, den Gerichten, demallgemeinen Sozialdienst, mit den innerhalb der Justizvollzugsanstalten vorhandenHilfsorganisationen und dem Schleswig-Holsteinischen Verband für sozialeStrafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e.V. zusammen und sind über dieKoordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein mit allen anerkanntenSchuldnerberatungsstellen im Land vernetzt.4. Fortbildungen/FachtagungenDie Berater nehmen weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie anSitzungen und Fachtagungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen derin den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil.Die Unterstützung bzw. Beratung in rechtlichen Fragen durch die Juristen unseresLandesverbandes ist weiterhin gegeben.5. Schuldnerberatung im Kontext des ResozialisierungskonzeptsFür die Beratung im Justizvollzug gelten die gemeinsam durch den LandesarbeitskreisSchuldnerberatungen in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins verabschiedetenStandards. Inhaftierte Menschen sind weit überdurchschnittlich überschuldet. VieleSchulden sind häufig schon vor der Straftat vorhanden und nicht selten der Auslöser fürkriminelles Verhalten. Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten häufigneue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungensowie Gerichtskosten (70% der Betroffenen sind mit Forderungen aus Straftatenkonfrontiert). Die gemeinsam mit den Klienten im Kontext Strafvollzug in Hinblick auf dieResozialisierung und Prävention vor Straftaten entwickelten Sanierungsstrategienberücksichtigen einerseits die Interessen der Schuldner und andererseits die derGläubiger, insbesondere der Opfer von Straftaten. Durch die Regulierung besondersdieser Forderungen setzen sich die Schuldner mit ihren Taten auseinander. Rückfälle ausGründen der Überschuldung dürften so in vielen Fällen vermeidbar sein.-4-
Langfristig wollen wir mit unserer Beratungstätigkeit eine Grundlage für die Lebens- undHaushaltsplanung legen, welche zu einem erfolgreichen Ausstieg aus der Straffälligkeitund zur Entwicklung von redlichen Lebensperspektiven befähigt. Die inhaftierten Klientenwerden darin unterstützt, für ihre als scheinbar aussichtslos erlebten RealitätenLösungswege zu entwickeln, Ent
5. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes 6. Statistik 1. Struktur der Beratungsstelle Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2011 erneut in folgenden Bereichen tätig: im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der