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stornopaket »all risk«1804AWP P&C S.A, Niederlassung für ÖsterreichPottendorfer Straße 23 – 25, A-1120 WienTel.: 43 1 525 03 - 6811, Fax: 43 1 525 03 - [email protected], www.allianz-travel.atDie Versicherung für Ihren persönlichen Stornogrund!LeistungenStornoschutz ALL RISKErsatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise gemäßden in den AVB angeführten Gründen. Zusätzlich kannein unerwartet auftretender, persönlicher und belegbarerStornogrund außerhalb unserer Bedingungen geltendgemacht werden.entsprechend dergebuchten Staffel(max. 40.000;20% Selbstbehalt beiStorno aus einem AllRisk Grund)verspätungsschutzKostenersatz bei Abflugversäumnis durch Zubringerverspätung. Ersatz der Mehrkosten durch verspätete Ankunft amHeimatflughafen:3.000Es gelten die bei Vertragsabschluss letztgültigen Versicherungsbedingungen der AWP P&C S.A.Diedort genannten Obliegenheiten sind zu beachten.Prämienalle Beträge in 1881.3431.560Versicherten an seinem Wohnort, der seine Anwesenheit unbedingterforderlich macht Für bis zu sieben Personen, die gemeinsam eine Reise/Miete gebuchthaben und gemeinsam versichert sind, liegt auch dann einVersicherungsfall vor, wenn einer der oben genannten Gründe nurfür eine der sieben Personen eintritt.Storno »ALL RISK«Zusätzlich zu den o.g. Gründen akzeptieren wir bei Abschluss eines StornoPaketes »All Risk« Ihren persönlichen und belegbaren Stornogrund.»All Risk«-Deckung besteht, wenn der gesamte Reisepreis (max. Stornosumme) mit »All Risk«-Prämie versichert ist. Maximale Versicherungssumme: 40.000,– pro Person bzw. pro Familie bzw. pro Buchung bzw. proReise. Wir können gewisse versicherungsrechtliche Aspekte nicht völligaußer Kraft setzen. So gilt nach wie vor, dass wir ohne entsprechendenBeleg keine Auszahlung tätigen dürfen. Wir akzeptieren schriftliche Bestätigungen für Ihren persönlichen Stornogrund von: öffentlichen Ämternund Behörden, Professionisten (z.B. Rechnungen, die den Stornogrund belegen), Arbeitgebern, Banken, Versicherungen, Rechtsanwälten, Notaren,Steuerberatern (Tier-)Ärzten, Botschaften sowie von weiteren Institutionenoder Personen, die zur Erstellung schriftlicher Nachweise authorisiert sind.Weiterhin nicht versichert sind Konkurs des Veranstalters Irrtum beider Auswahl des Reisezieles (Destination, Hotel) bzw. des anbietendenUnternehmens Stornogründe, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden Mehrfachbuchungen und Buchungen mit sich überschneidenden Reisezeiten Reiseunlust Kriegsereignisse, Unruhen oderTerror jeder Art Epidemien und Pandemien Naturereignisse oder andereKumulschadenereignisse Höhere Gewalt Verfügungen Hoher Hand Nukleare Ereignisse und Ereignisse, die bei Buchung schon eingetreten sindoder vorhersehbar waren.Maximale Versicherungssumme: 40.000,–Für die Buchung von Prämien über 200 EUR kontaktieren Sie bitte unser Servicecenter (ausgenommenMakler und Versicherungsagenturen)Abschlussfristen für Produkte mit StornoschutzSofortiger Stornoschutz besteht, wenn die Versicherung gleichzeitig mitder Reisebuchung abgeschlossen wurde, unabhängig von der Zeitdauerbis zur Abreise. Ein Versicherungsabschluss bis 3 Tage nach Reisebuchunggilt als „gleichzeitig“.Wird die Versicherung erst am 4. Tag nach Reisebuchung, oder noch später abgeschlossen, sind nur Ereignisse versichert,welche sich ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss ereignen(Ausnahme: Unfall, Tod, Elementarereignis). Ab 30 Tage vor Reiseantrittkann ein Versicherungsschutz mit Stornoschutz nur bis zu 3 Tage nach derReisebuchung abgeschlossen werden.Stornogründe lt. AVBAuszug der in unseren AVB festgelegten Stornogründen: Plötzliche, schwere Krankheit, schwere gesundheitliche Unfallfolgenoder Tod des Versicherten oder dessen Ehepartner, Kinder,Lebensgefährten, (Schwieger-) Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel,Schwager und Schwägerin oder einer in der Polizze zusätzlich‘namentlich genannten Person Eintritt einer Schwangerschaft der Versicherten Impfunverträglichkeit des Versicherten (bei vorgeschriebenenImpfungen) unerwartete Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber Unerwartete Einberufung des Versicherten zum Präsenzdienst für dieZeit der gebuchten Reise Einreichung der Scheidungsklage durch den Ehepartner Nichtbestehen der Matura oder Abschlussklasse des Versicherten voreiner unmittelbar danach geplanten Reise Bedeutender Sachschaden oder Einbruch am Eigentum desAllgemeine VersicherungsbedingungenEs gelten jeweils unsere aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen,die auch über www.allianz-travel.at abrufbar sind. Es gilt österreichischesRecht. Versicherungsschutz besteht nur für die namentlich auf der Reisebestätigung angeführte(n) Person(en) und nach Bezahlung der Prämie.Kein Vermittler ist berechtigt, den Bedingungen widersprechende oder diese ergänzende Sondervereinbarungen zu treffen. Die Versicherungssteuer ist in den Prämien enthalten, weitere Gebühren werden nicht erhoben.Maßgebend für den Versicherungsumfang sind die in der Buchungsbestätigung dokumentierten Prämien und beigefügten Leistungsbeschreibungen.Schadenmeldung1. Melden Sie Ihren Stornofall schriftlich innerhalb von 48 Stunden an dieAllianz Travel Leistungsabteilung oder melden Sie Ihren Schaden onlineunter: www.allianz-travel.at/schadenmeldung2. Senden Sie Ihre Unterlagen (Schadenmeldung, Buchungsbestätigung,Arztrechnung, etc.) im Original an unsere Leistungsabteilung3. Sämtliche Formulare finden Sie zum Downloadunter www.allianz-travel.atLeistungsabteilung:Telefon 43 (0)1 525 03 - 6822 / Telefax 43 (0)1 525 03 - 890E-Mail: [email protected] beachten Sie, dass ohne sofortige Meldung kein Leistungsanspruchbesteht!KontaktHaben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Wir sind gerne für Sie da.Kontaktieren Sie unser Servicecenter unter 43 (0)1 525 03 - 6811 oder perE-Mail unter [email protected] Travel Stornopaket »ALL RISK« – gültig ab 04/2018 bis zur Veröffentlichung neuer Tarife – Satz- und Druckfehler vorbehalten! Seite 1 von 7Allianz Travel ist die Reiseversicherungsmarke von Allianz Partners, die in Österreich unter dem Namen AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich firmiert.
Allgemeine VersicherungsbedingungenAVB - gültig ab 01.04.2018AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich, Pottendorfer Straße 23-25, 1120 Wien, Telefon: 43-1/525 03-7 – Fax: 43-1/525 03-999, E-mail: [email protected] – www.allianz-travel.atBankverbindungen: BA-CA Kto. 0040-04545/00 – BLZ 12000, IBAN: AT40 1100 0004 0045 4500, SWIFT: BKAUATWW, Handelsgericht Wien, Firmenbuch FN 100329 v, DVR-Nr. 0465798, UID-Nr. ATU 15366609Aufsichtsbehörde: Autorité de contrôle prudentiel (ACP), 61, rue Taitbout, 75436 Paris Cedex 09Es gelten jene Teile der Versicherungsbedingungen, die dem Leistungsumfang Ihres Versicherungspaketes entsprechen. Den genauen Umfang Ihres Versicherungspaketes entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung zu Ihrem Produkt, die Sie beim Versicherungsabschluss erhalten.Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien.Allgemeine Bedingungen für alle Sparten6.3.I Versicherte EreignisseDie in den einzelnen Versicherungssparten angeführten versicherten Ereignisse sind taxativangeführt. Eine analoge Ausdehnung auf ähnliche, nicht angeführte Ereignisse istausgeschlossen.II Vermittler bzw. HilfspersonenKein Vermittler ist ermächtigt, durch mündliche oder schriftliche Nebenabsprachen einen vonden angeführten Allgemeinen und Ergänzenden Versicherungsbedingungen abweichendenVersicherungsschutz zuzusagen, oder eine für den Versicherer bindende Beurteilung einesSachverhaltes vorzunehmen.7. Verhalten im Schadenfall7.17.1.1.7.1.2.7.1.3.1. Versicherte Personen1.1.Die in der Polizze bezeichneten Personen, sofern sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses seit mindestens sechs Monaten ihrenHaupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich, derSchweiz, Liechtenstein oder einem Staat der Europäischen Union (EU) begründet haben. BeiAbschluss einer Versicherung mit einer Laufzeit von mehr als 4 Monaten ist ein Wohnsitz inÖsterreich (bzw. Südtirol, sofern ein speziell für Südtirol konzipierter Tarif in Südtirolabgeschlossen wird) Voraussetzung. Definition Familie: max. 2 Erwachsene und 5 mitreisendeKinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.Definition Familie im Rahmen der Jahresschutz-Tarife: max. 2 Erwachsene und 5 Kinder bis zurVollendung des 21. Lebensjahres, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, die im gemeinsamenHaushalt leben. Bei Eltern und ihren leiblichen Kindern ist ein gemeinsamer Haushalt keineVoraussetzung. Ungeborene Kinder können nicht versichert werden.2. Versicherungszeitraum2.1.2.2.Sparte - StornoschutzDer Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages und endet mitReiseantritt. Der Versicherungsabschluss und die Prämienzahlung für Versicherungspakete mitStornoschutz müssen am Tag der Reisebuchung bzw. spätestens 3 Werktage nachReisebuchung erfolgen. Bei späterem Abschluss sind nur Ereignisse versichert, welche sich abdem 10. Tag nach Abschluss ereignen (Ausnahme: Unfall, Todesfall, Elementarereignis). Abeinem Zeitraum von weniger als 30 Tagen vor Reiseantritt müssen Versicherungsabschluss undPrämienzahlung spätestens 3 Tage nach Reisebuchung erfolgen.In den übrigen Sparten tritt der Versicherungsschutz nur in Kraft, wenn die Prämie vorReiseantritt bezahlt wurde, und dauert von der zum Abschlusszeitpunkt bekanntenReiseantrittszeit bis zum Reiseendezeitpunkt, längstens nach der gemäß des Tarifs gewähltenReisedauer. Sind Ausstellungsdatum der Polizze und Versicherungsbeginn ident,beginnt der Versicherungsschutz um 0.00 Uhr des folgenden Tages.7.1.4.7.1.5.7.1.6.7.2.Über die 24-Stunden Telefonzentrale kann der Versicherte bei Eintritt einer Notsituation Hilfeim Rahmen der allgemeinen Bedingungen anfordern. Die 24-Stunden Telefonzentraleentscheidet über die Wahl und Durchführung der entsprechenden Hilfsmaßnahmen. Ohneunverzügliche Verständigung der 24-Stunden Telefonzentrale besteht kein Leistungsanspruchfür die Sparten Reiseabbruch, Extrarückreise und Auslandsreisekranken- undUnfallversicherung.9. Anspruchsverlust auf die VersicherungsleistungEs besteht Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherte aus Anlass desVersicherungsfalles, insbesondere in der Schadenanzeige, vorsätzlich unwahre Angabenmacht, für den Schadenfall wesentliche Umstände verschweigt oder Beweismittel fälscht, auchwenn hierdurch dem Versicherer kein Nachteil entsteht.10. Wann zahlt der Versicherer die Entschädigungssumme?Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung desVersicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig.Die Fälligkeit tritt jedoch unabhängig davon ein, wenn der Versicherungsnehmer nach Ablaufzweier Monate seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherersverlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und derVersicherer diesem Verlangen nicht binnen eines Monats entspricht.4. Die VersicherungssummeDie Versicherungssumme der jeweiligen Sparte begrenzt alle Leistungen für versicherteEreignisse, die sich während der Versicherungsdauer ereignen. Die Höhe derVersicherungssumme (Maximalleistung) ist in der jeweiligen Leistungsübersicht zum gewähltenProdukt dargestellt. Im Rahmen eines Einzeltarifs gilt die Versicherungssumme pro versicherterPerson, im Rahmen des Familientarifs gilt die Versicherungssumme pro versicherter Familie. Dermehrfache Abschluss einer Versicherung für dieselbe Reise/Reisedauer bewirkt keineVervielfachung des Versicherungsschutzes.Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monates seit der Anzeige des Versicherungsfallesnicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die GesamtforderungAbschlagszahlungen in der Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach Lage derSache mindestens zu zahlen hat.) (Auszug aus § 11 VersVG)5. Ansprüche gegenüber DrittenAlle Versicherungsleistungen sind subsidiär d.h. sie werden nur erbracht, soweit nicht ausanderen bestehenden Absicherungen (z.B. Privat- oder Sozialversicherungen) ohnehin Ersatzerlangt werden kann.11. DatenschutzDaten (ggf. auch Gesundheitsdaten) der versicherten Person, die zur Erfüllung desVersicherungsvertrages notwendig sind, werden erhoben bzw. verarbeitet. Soweit dies für diePrüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, und gewährleistet ist, dass die Datenzweckentsprechend verwendet werden, können Gesundheitsdaten an medizinische Gutachterübermittelt werden, bzw. können Anfragen an andere Versicherer gerichtet und Anfragenanderer Versicherer beantwortet werden. Eine notwendige Zustimmung erteilt die versichertePerson bei der Unterzeichnung des entsprechenden Schadenformulars. Außerdem werden ggf.Daten an den Rückversicherer übermittelt.6. Nicht versicherte EreignisseNeben den unten angeführten allgemeinen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz geltenzusätzlich besondere Ausschlüsse in den jeweiligen Sparten.Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die –unmittelbar oder mittelbar mit Unruhen, Kriegsereignissen oder Terror jeder Artzusammenhängen;6.1.3. durch Streik hervorgerufen werden;6.1.4.aufgrund von Gewalttätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Ansammlungoder Kundgebung stehen, hervorgerufen werden, sofern der Versicherte aktiv teilnimmt;6.1.5. durch Selbstmord oder Selbstmordversuch des Versicherten ausgelöst werden;6.1.6. aufgrund behördlicher Verfügungen hervorgerufen werden;6.1.7.unmittelbar oder mittelbar durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung oder durch Kernenergie verursacht werden;6.1.8. der Versicherte infolge einer Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamenteerleidet bzw. bei Absetzung einer verordneten Therapie;6.1.9bei motorsportlichen Wettbewerben (Wertungsfahrten und Rallyes) und dem dazugehörigenTraining für diese Veranstaltungen auftreten;6.1.10. zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. der Reisebuchung bzw. des Reiseantrittsbereits eingetreten oder zu erwarten waren. Dies gilt auch für vorvertragliche Leiden;6.1.11. infolge von Epidemien und Pandemien auftreten;6.1.12. auf Reisen eintreten, die trotz Reisewarnung des Bundesministeriums für auswärtigeAngelegenheiten angetreten werden, oder nicht unverzüglich abgebrochen werden;6.1.13. mittelbar oder unmittelbar auf Naturkatastrophen, seismischePhänomene oder Witterungseinflüsse zurückzuführen sind;6.2.Entgangene Urlaubsfreuden werden nicht ersetzt.Neben den unten angeführten allgemeinen Verpflichtungen gelten besondere Verpflichtungenin den jeweiligen Sparten.Der Versicherte ist verpflichtet:den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden;den Schaden direkt dem Versicherer anzuzeigen und dessen Weisungen zu befolgen;das Schadenereignis und den Schadenumfang wahrheitsgemäß darzulegen undnachzuweisen. Der Versicherte muss jede sachdienliche Auskunft erteilen und Rechnungen bzw.Belege im Original einreichen. Gegebenenfalls sind Ärzte und/oder Krankenhäuser sowieSozialversicherer und befasste Behörden zu ermächtigen und zu veranlassen, die verlangtenAuskünfte zu erteilen und es dem Versicherer zu gestatten, Ursache und Höhe des geltendgemachten Anspruches zu prüfen;Schadenersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht sicherzustellen underforderlichenfalls bis zur Höhe der geleisteten Entschädigung an den Versicherer abzutreten;Schäden, die durch strafbare Handlungen verursacht worden sind, unverzüglichunter genauer Darstellung des Sachverhaltes und unter Angabe desSchadenausmaßes der zuständigen Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und sichdie Anzeige bescheinigen zu lassen;Beweismittel, wie Polizeiprotokolle, Reiseleiterbestätigungen, Arzt- undKrankenhausrechnungen, Kaufnachweise, etc. dem Versicherer im Original zu übergeben.Oben genannte Verpflichtungen bzw. die in den jeweiligen Sparten angeführtenVerpflichtungen sind Obliegenheiten im Sinne des VersVG. Die Leistungsfreiheit bei Verletzungvon Obliegenheiten tritt nicht ein, wenn die Verletzung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Wird die Obliegenheit nicht mit dem Vorsatz verletzt, die Leistungspflicht desVersicherers zu beeinflussen oder die Feststellung solcher Umstände zu beeinträchtigen, dieerkennbar für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsam sind, so bleibt der Versicherer zurLeistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfallsnoch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung Einflussgehabt hat.8. Die 24-Stunden Telefonzentrale 43 1 525 03 2453. Geltungsbereich der VersicherungIm vereinbarten Geltungsbereich bzw. außerhalb des Wohn- oder Arbeitortes. Die Auslandskrankenversicherung sowie die im Kapitel „Beistandleistungen“ genannten Deckungen geltenausschließlich im Ausland/außerhalb des Staates des Haupt- oder Nebenwohnsitzes oderArbeitplatzes des Versicherten. Geltungsbereich „Europa“: Europa im geografischen Sinn, inkl.Mittelmeerstaaten, Madeira, Kanarische Inseln, Azoren. Geltungsbereich „weltweit ohne USA/Kanada“: alle Länder der Erde, außer USA, Kanada, Nordkorea.Geltungsbereich „weltweit“ bzw. „weltweit inkl. USA/Kanada“: alle Länder der Erde außerNordkorea.Sofern Embargos, Wirtschafts-, Finanz- oder Handelssanktionen auf den Versicherungsvertraganwendbar sind und einer Versicherungsleistung entgegenstehen, besteht kein Versicherungsschutz.6.1.6.1.16.1.2.12. Rücktritt vom VertragDer Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolizzemöglich und muss schriftlich erfolgen. Sofern die Vertragslaufzeit weniger als 6 Monatebeträgt, besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Wenn der Versicherungsvertrag auf dem Wege desFernabsatzes abgeschlossen wurde, besteht das genannte Rücktrittsrecht nur für Verträge miteiner Laufzeit von über einem Monat.Stornoschutz1. Versicherte Kosten1.1.Die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei einerStornierung zum Zeitpunkt des Beginnes des Eintritts des versicherten Ereignisses, soferne dieBezahlung in Geld erfolgte. Bei Gutscheinen, Time – Sharing – Guthaben u ähnlichem erfolgtdie Auszahlung der Versicherungsleistung wieder als Gutschein bzw. Guthaben. Eine Barablöseist nicht möglich. Nicht ersetzt werden die Mehrkosten späterer Stornierung.1.2. Buchungsgebühren: Bei Buchung von Flügen zu Nettopreisen die Ticket-Service Fee: max. 70,–(bei Preisen über 700,– max. 10% des Gesamtpreises), sowie dieAllianz Travel Stornopaket »ALL RISK« – gültig ab 04/2018 bis zur Veröffentlichung neuer Tarife – Satz- und Druckfehler vorbehalten! Seite 2 von 7Allianz Travel ist die Reiseversicherungsmarke von Allianz Partners, die in Österreich unter dem Namen AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich firmiert.
Anbieter-Buchungsgebühr.Bei sonstigen Buchungen die dem Kunden verrechnete Buchungsgebühr:max. 25,–/Person bzw. max. 50,–/Reise; jeweils, sofern die vereinbartenFees und Gebühren auf der Buchungsbestätigung aufscheinen und bei derHöhe der Versicherungssumme berücksichtigt wurden.Stornobearbeitungsgebühren:max. 25,-/Person bzw. max. 50,-/Reise, sofern sie auf der Buchungsbestätigung aufscheinenund bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. 1.3. StornoselbstbehaltversicherungErsatz des Selbstbehaltes einer im Reisepreis/Reisearrangement inkludiertenStornoversicherung. Beachten Sie die Versicherungsbedingungen der in IhremReisearrangement inkludierten Versicherung. Im Schadenfall reichen Sie zuerst Ihre Ansprüchebei jener Versicherung ein, die in Ihrem Arrangement inkludiert ist. Der Nachweis über derenerfolgte Zahlung ist an den Versicherer zur Erledigung des Selbstbehaltes zu senden.2. Versicherte .Plötzliche, unerwartete, schwere Krankheit, Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken,Impfunverträglichkeit oder Unfallverletzung des Versicherten, wenn sich daraus zwingend dieReiseunfähigkeit ergibt.Tod des Versicherten.Eine Punkt. 2.1. gleichzuhaltende Verschlechterung eines bestehenden Leidens desVersicherten.Schwangerschaft der Versicherten, wenn die Schwangerschaft nachVersicherungsabschluss und Reisebuchung ärztlich festgestellt undbestätigt wurde.Unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber.Kein Versicherungsschutz besteht bei Entlassung oder einvernehmlicherAuflösung des Dienstverhältnisses sowie Rücktritt von der Reise aufgrundberuflicher Ausnahmesituationen.Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst, bzw. Einberufung alsfreiwilliger Helfer einer NGO im Rahmen von Kriseneinsätzen.Einreichung der Scheidungsklage (bzw. der Auflösungsklage beieingetragenen Partnerschaften), bzw. des Antrages auf einvernehmlicheTrennung bei Gericht vor der versicherten gemeinsamen Reise. Auflösung derLebensgemeinschaft (identer Meldezettel seit mindestens 3 Monaten) durchAufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamenReise.Wenn Elementarschaden oder Einbruchdiebstahl das Eigentum desVersicherten schwer beeinträchtigt und deshalb dessen Anwesenheitunerlässlich ist.Nichtbestehen einer Abschlussklasse oder Matura. Im Tarif „Schülerfahrten“ stellt auch das Nichtbestehen einer beliebigen Schulstufe einVersichertes Ereignis dar, wenn durch das Nichtbestehen die Teilnahme an einerfür das folgende Schuljahr gebuchten Schülerreise nicht möglich ist.Plötzliche schwere Krankheit, schwere Unfallverletzung oder Tod einerder folgenden Personen: Ehepartner, Lebensgefährte (identer Meldezettel seitmindestens 3 Monaten), Eltern (Stief-,Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv- ),Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Schwager,Schwägerin oder einer in der Polizze namentlich angeführten Risikoperson(pro Polizze ist 1 Risikoperson möglich. Für Sammelpolizzen und Gruppentarifegilt: ab 8 Versicherten kann keine Risikoperson mehr angeführt werden).Lebensgefährten werden wie Ehepartner behandelt. Eine Verschlechterung derbei Versicherungsabschluss bestehenden Leiden der oben angeführtenPersonen ist, wie auch Pflegebedürftigkeit, kein versichertes Ereignis.Für bis zu 7 Personen auf einer Polizze, die gemeinsam eine Reise gebuchthaben und gemeinsam bei AWP P&C S.A. versichert sind, liegt auch dann einVersicherungsfall vor, wenn einer der Gründe gemäß Punkt. 2.1. bis 2.9. nur füreine dieser 7 Personen eintritt.3. Nicht versicherte Ereignisse3.1.3.2.3.3.3.4.3.5.3.6.3.7.Neben den in den AVB für alle Sparten angeführten Ausschlüssen besteht keinVersicherungsschutzwenn das Reiseunternehmen vom Vertrag zurücktritt;für Ereignisse und Krankheiten bedingt durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch;wenn ein Ereignis oder Leiden zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses/derReisebuchung bereits eingetreten oderzu erwarten gewesen ist;für geplante bzw. in Aussicht gestellte Operationen, verschobeneOperationstermine oder medizinische Eingriffe,wenn wegen der Verzögerung eines Heilungsverlaufes oder einerTherapie die Reise nicht angetreten werden kann,für den Fall einer Kurbewilligung,für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle4. Verhalten im Schadenfall4.1.4.2.4.3.Neben den Verpflichtungen der AVB für alle Sparten gilt - bei sonstigerLeistungsfreiheit des Versicherers – wie folgt:Nach Beginn eines auf gesundheitlichen Ursachen beruhenden versichertenEreignisses sind die Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und der Versichererinnerhalb von 48 Stunden bzw. 2 Werktagen schriftlich zu benachrichtigen, umes dem Versicherer zu ermöglichen einen Vertrauensarzt für dieSchadenbeurteilung beizuziehen.Der Versicherte ist verpflichtet, unverzüglich der Anordnung einerUntersuchung durch einen Vertrauensarzt nachzukommen.Folgende Unterlagen sind an den Versicherer zu senden:- Versicherungsnachweis (Polizze);- vollständig ausgefülltes Schadenformular;- Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters;- Stornorechnung und Stornostaffelübersicht des Reiseveranstalters;- detaillierte ärztliche Unterlagen inkl. medizinischer Vorgeschichtezum Krankheitsfall (z.B. Patientenkartei, Behandlungsunterlagen,Befunde);- Kassenärztliche Krankmeldung;- Mutter-Kind-Pass;- Sterbeurkunde, Verwandtschaftsnachweis (z.B. Heiratsurkunde,Geburtsurkunde);- Nachweis einer Lebensgemeinschaft mittels Meldezettel;- Scheidungsantrag / Kündigung / Einberufungsbefehl, etc.;- Schulnachricht, Abschlusszeugnis, MaturazeugnisWir empfehlen die Kontaktaufnahme mit unserer telefonischenStornoberatung „Genesungscheck“ unter Tel. 0043-1-525 03 6746Reiseabbruch1. Versicherte Kosten1.1.1.2.1.3.Die Kosten für gebuchte, nicht genutzte Reiseleistungen (z.B. Hotel, Mietwagen,Rundreise). Der Abreisetag bzw. der Tag des Eintrittes des versichertenEreignisses gilt als benutzter Reise- oder Miettag.Allfällige Rückerstattungen oder Ersatzleistungen direkt an denVersicherten werden von seinen Forderungen an die AWP P&C S.A. gemäßPunkt 1.1. abgezogen.Nicht ersetzt werden die Kosten für eine gebuchte Rückreise.2. Versicherte Ereignisse2.1.2.2.2.3.Ereignisse, die am Urlaubsort die körperliche Sicherheit des Versichertengefährden, und deshalb die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist; AuchEreignisse gem. Pkt. 6.1.13. der Allgemeinen Bedingungen für alle Sparten,wenn die körperliche Sicherheit des Versicherten gefährdet ist.Ereignisse, die bei Stornoschutz unter Punkt 2.1., 2.2., 2.7. und 2.9. angefführtsind, und die Reise abgebrochen wird.Für bis zu 7 Personen auf einer Polizze, die gemeinsam eine Reise gebuchthaben und gemeinsam bei AWP P&C S.A. versichert sind, liegt auch dann einVersicherungsfall vor, wenn das versicherte Ereignis nur für eine dieser7 Personen eintritt.3. Nicht versicherte EreignisseEs gelten die in den AVB für alle Sparten sowie die bei der Sparte Stornoschutzangeführten Ausschlüsse. Weiters besteht kein Versicherungsschutz für grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle.4. Verhalten im Schadenfall4.1.4.2.Neben den Verpflichtungen der AVB für alle Sparten gilt – bei sonstigerLeistungsfreiheit des Versicherers – wie folgt:Ohne unverzügliche Verständigung der 24-Stunden Telefonzentralebesteht kein Leistungsanspruch.Folgende Unterlagen sind an den Versicherer zu senden:- Versicherungsnachweis (Polizze);- Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters;- Bestätigung des Vermieters/Reiseleiters über den Reiseabbruch;- Bestätigung des Reiseveranstalters über nicht rückerstattbareReiseleistungen;- Arztbestätigung (mit Patientenname, Diagnose sowieBehandlungsdaten) des Arztes VOR ORT, der den Reiseabbruchschriftlich verordnet hat, sowie des Arztes, der die Weiterbehandlungin Österreich übernommen hat;- Sterbeurkunde;- andere offizielle Atteste;- Kassenärztliche KrankmeldungExtrarückreise1. Versicherte Kosten1.1.Versichert sinddie zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise derVersicherten aus dem Ausland nach Art und Qualität der gebuchten undversicherten Reise, sofern die Rückreise im versicherten Arrangement enthaltenwar.2. Versicherte Ereignisse2.1.2.2.2.3.Ereignisse, die am Urlaubsort die körperliche Sicherheit des Versichertengefährden, und deshalb die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist. AuchEreignisse gem. Pkt. 6.1.13. der Allgemeinen Bedingungen für alle Sparten,wenn die körperliche Sicherheit des Versicherten gefährdet ist.Ereignisse, die bei Stornoschutz unter Punkt 2.1., 2.2., 2.7. und 2.9.angeführt sind.Für bis zu 7 Personen auf einer Polizze, die gemeinsam eine Reise gebuchthaben und gemeinsam bei AWP P&C S.A. versichert sind, liegt auch dann einVersicherungsfall vor, wenn das versicherte Ereignis nur für eine dieser7 Personen eintritt.3. Nicht versicherte EreignisseEs gelten die in den AVB für alle Sparten sowie die bei der Sparte Stornoschutzangeführten Ausschlüsse. Weiters besteht kein Versicherungsschutz für grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle.4. Verhalten im Schadenfall4.1.4.2.Neben den Verpflichtungen der AVB für alle Sparten gilt - bei sonstigerLeistungsfreiheit des Versicherers – wie folgt:Ohne unverzügliche Verständigung der 24-Stunden Telefonzentralebesteht kein Leistungsanspruch.Folgende Unterlagen sind an den Versicherer zu senden:- Versicherungsnachweis (Polizze);- Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters;- Arztbestätigung (mit Patientenname, Diagnose sowie Behandlungsdaten) des Arztes VOR ORT, der die Rückreise schriftlich verordnet hat,sowie des Arztes, der die Weiterbehandlung in Österreichübernommen hat;- Sterbeurkunde;- andere offizielle Atteste;- Kassenärztliche Krankmeldung;- Extrarückreisetickets, Boardingpass etc. im OriginalAuslandskranken- und Unfallversicherung(auf Reisen)1. Versicherte Ereignisse1.1.1.2.Versichert sind gemäß der Deckungssumme und des Inhalts des gebuchtenVersicherungspaketes folgende Ereignisse:- unerwartet auftretende akute Erkrankung im Ausland- unerwartet auftretende akute Verschlechterung einer bestehendenKrankheit im Ausland- UnfallBesteht keine gültige Sozialversicherung in Österreich oder scheitert der RegressAllianz Travel Stornopaket »ALL RISK« – gültig ab 04/2018 bis zur Veröffentlichung neuer Tarife – Satz- und Druckfehler vorbehalten! Seite 3 von 7Allianz Travel ist die Reiseversicherungsmarke von Allianz Partners, die in Österreich unter dem Namen AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich firmiert.
an vom Versicherten beizubringenden Unterlagen, wird vom Erstattungsbetragfür Heilkosten ein 20%-iger Selbstbehalt abgezogen bzw. bei Vorleistungrückgefordert.4.b.4.b.1.2. Was gilt als Unfall?2.1.2.2.2.3.Als Unfall im Sinne des Vertrages gilt ein vom Willen des Versichertenunabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch auf seinen Körpereinwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod des Versicherten zurFolge hat. Ebenso gelten als Unfälle Zerrungen, M
Allianz Travel Stornopaket »ALL RISK« – gültig ab 04/2018 bis zur Veröffentlichung neuer Tarife – Satz- und Druckfehler vorbehalten! Seite 1 von 7 Allianz Travel ist die Reiseversicherungsmarke von Allianz Partners, die in Österreich unter dem Namen