
Transcription
FAQ – Förderung der WeiterbildungHäufig gestellte Fragen zum Verfahren1. Welche Voraussetzungen muss der Arzt* in Weiterbildung (AiW) für dieGewährung einer Förderung erfüllen?Der Arzt in Weiterbildung muss- zu Beginn des Förderzeitraumes grundsätzlich jünger als 60 Jahre sein,- eine deutsche Approbation besitzen und- den Weiterbildungsabschnitt, dessen Förderung beantragt ist, zur Erlangungeiner förderfähigen Facharztkompetenz benötigen und diesen zuvor nochnicht abgeleistet haben.2. Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Arzt in Weiterbildung- bereits eine Weiterbildung absolviert hat, für die eine Förderung gewährtworden ist oder- den Weiterbildungsabschnitt für die Erlangung der Fachkompetenz nichtbenötigt oder- zum Facharzt für Allgemeinmedizin bereits eine Facharztausbildung absolvierthat, die ihm eine Zulassung im hausärztlichen Versorgungsbereich ermöglichtoder- bereits 24 Monate für seine Weiterbildung gefördert wurde oder- die ausbildende grundversorgende fachärztliche Praxis nicht überwiegendkonservativ tätig ist.3. Über welche Genehmigungen muss der weiterbildende Arzt verfügen?a) Weiterbildungsbefugnis/-ermächtigungDie erforderliche Weiterbildungsbefugnis/-ermächtigung kann bei derAbteilung Weiterbildung der Ärztekammer Nordrhein beantragt werden.Die bei der Ärztekammer zuständigen Ansprechpartner finden Sieunter: http://www.aekno.de/page.asp?pageID 5203#Weiterbildung* Die in diesem Dokument der einfacheren Lesbarkeit halber verwendeten männlichen Personen- und Berufsbezeichnungen schließen jeweils die weibliche Form mit ein.1
FAQ – Förderung der Weiterbildungb) Genehmigung der Beschäftigung des Arztes in WeiterbildungDie Genehmigung zur Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung mussvorliegen und kann ebenfalls bei der KV Nordrhein zusammen mit demAntrag auf Förderung der Weiterbildung beantragt werden.Das entsprechende Antragsformular finden Sie /4. Wer muss den Antrag auf Förderung der Weiterbildung stellen bzw.unterschreiben?a) Bei einem in Einzelpraxis zugelassenen Vertragsarzt ist dieser als WeiterbilderAntragsteller und unterzeichnet die Anträge.b) Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oderüberörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) stellen diejenigen Ärzte denAntrag, die über die Weiterbildungsbefugnis verfügen und unterzeichnen diesenauch.c) Wenn ein angestellter Arzt die Weiterbildung durchführt, kann der Antrag nicht vonihm allein gestellt werden. Arbeitet der angestellte Arzt in einer Einzelpraxis muss derPraxisinhaber den Antrag mit unterzeichnen.Arbeitet er hingegen bei einer BAG/ÜBAG müssen die Partner der BAG den Antragzusätzlich unterzeichnen.d) Bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) muss der Antrag von demGeschäftsführer bzw. Prokuristen des jeweiligen MVZ sowie von den zurWeiterbildung befugten Ärzten, die die jeweilige Weiterbildung durchführen,unterschrieben werden.Der Arzt in Weiterbildung muss nur die Erklärung des Arztes in Weiterbildung, dieEinwilligung zur Datenerhebung sowie seinen Lebenslauf unterzeichnen, nichtjedoch den Antrag auf Förderung.5. Was muss dem Antrag beigefügt werden?Die Antragsunterlagen bestehen aus:-Antragsformular,„Persönliche Erklärung des zur Weiterbildung befugten Antragstellers“,„Persönliche Erklärung des Arztes in Weiterbildung”„Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung Antragsteller“,„Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung Arzt in Weiterbildung“Die entsprechenden Formulare finden Sie /2
FAQ – Förderung der WeiterbildungFolgende Anlagen sind beizufügen:--tabellarischer Lebenslauf des Arztes in Weiterbildung,Kopie der Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung,Ggf. BerufserlaubnisZeugnisse des Arztes in Weiterbildung über die bereits abgeleistetenWeiterbildungsabschnitte, hilfreich wäre eine Bescheinigung derÄrztekammer, aus der ersichtlich ist, welche Weiterbildungszeiten zurErlangung der Facharztkompetenz (in Monaten) noch erforderlichsind„Weiterbildungsplan“ des Arztes in Weiterbildung6. Aus welchem Grund werden Zeugnisse des Arztes in Weiterbildung übervorangegangene Weiterbildungsabschnitte angefordert?Die Zeugnisse bzw. die Bescheinigung der Ärztekammer werden angefordert, umzu überprüfen, ob der beantragte Zeitraum zur Erlangung der Facharztkompetenzbenötigt wird.7. Was ist unter dem angeforderten Weiterbildungsplan des Arztes inWeiterbildung zu verstehen?Soweit dem Arzt in Weiterbildung bereits bekannt ist, welche Weiterbildungsabschnitte sich bis zum Abschluss der Facharztprüfung anschließen werden, müssendiese formlos aufgelistet werden.8. Was ist bei bereits im Ausland absolvierten Weiterbildungsabschnitten zubeachten?Bei im Ausland absolvierten Weiterbildungsabschnitten muss eine Bescheinigungder Ärztekammer Nordrhein vorgelegt werden, aus der ersichtlich ist, welcheWeiterbildungsabschnitte anerkannt werden und welche Abschnitte noch zuabsolvieren sind.9. Was ist zu beachten, wenn der Arzt in Weiterbildung in Teilzeit arbeitenmöchte?Laut Ärztekammer Nordrhein handelt es sich bei einer Tätigkeit im Umfang von 38,5 40 Wochenstunden um eine Vollzeitbeschäftigung. Eine geringereWochenstundenzahl wird als Teilzeitbeschäftigung eingestuft.Bei einer Teilzeitbeschäftigung des Arztes in Weiterbildung wird eineTeilzeitgenehmigung der Ärztekammer Nordrhein benötigt.Das Formular für die Beantragung der Teilzeitbeschäftigung finden Sieunter: it-2015.pdfDie Länge des Förderzeitraums und die Höhe des Fördergeldes werden demUmfang der Teilzeitbeschäftigung entsprechend angepasst.3
FAQ – Förderung der Weiterbildung10. Ist das Antragsverfahren kostenpflichtig?Nein, das Antragsverfahren auf Förderung der Weiterbildung ist kostenlos.11. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages?Als gesamte Bearbeitungsdauer (inklusive der vorgeschalteten erforderlichenGenehmigungen, vgl. Fragen 3 und ggf. 9) sollten Sie ca. acht Wochen einplanen.Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Sollten Unterlagen fehlen, würdenwir diese mit der Eingangsbestätigung anfordern. Von telefonischen Nachfragenbitten wir abzusehen.12. Kann der Antrag auch per E-Mail oder Fax gestellt werden?Der unterschriebene Antrag sollte per Fax oder als E-Mail-Anhang geschickt werden.Es ist nicht nötig den Originalantrag nochmals per Post zuzusenden.Wir empfehlen Ihnen, den Antrag per E-Mail an uns zu versenden und hierbei über dieEinstellungen Ihrer E-Mail gleichzeitig eine Lesebestätigung anzufordern. Mit Erhaltdieser Lesebestätigung haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Antrag bei unseingegangen .deFax:0211/5970-3322413. Wo findet man Praxen, die Ärzte in Weiterbildung suchen, bzw. Ärzte in Weiterbildung, dieeine Praxis suchen?Auf der Internetseite https://www.kvboerse.de/ können aktuelle Anzeigen eingesehenbzw. neue Anzeigen geschaltet werden. weiterbildungsbefugte Ärzte?Die Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht bei Zustimmung des Weiterbilders dieaktuellen Befugnisse aske.asp die Richtlinie zur Förderung der KV Nordrhein?Für Hausärzte finden Sie die Richtlinie ine/amtliche bekanntmachungen/2020/204
FAQ – Förderung der Weiterbildung200629 richtlinie foerderung allgem.pdfbzw. izin-ab-01.07.2020-Veröffentlichung-.pdfFür grundversorgende Fachärzte finden Sie die Richtlinie ine/amtliche bekanntmachungen/2020/20200629 richtlinie foerderung grund fach.pdfbzw. pdf die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V aufBundesebene?Die Vereinbarung finden Sie auf der Internetseite der KassenärztlichenBundesvereinigung unter:http://www.kbv.de/html/2757.php einen Mustervertrag zur Anstellung eines Arztes in Weiterbildung?Die KV Nordrhein bietet keine Musterverträge an, da es sich bei dem Arbeitsvertragum eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Weiterbilder und dem Arzt inWeiterbildung handelt, die individuell abgestimmt werden kann.Wichtig ist, dass das Fördergeld von monatlich 5.000 für eine Vollzeitstelle,bezogen auf die Jahre der Dauer der ärztlichen Tätigkeit des Arztes in Weiterbildungauf den im Tarifvertrag Ärzte der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände(VKA) angepasst werden muss. den aktuell gültigen Tarifvertrag der kommunalen Arbeitgeberverbände?Den Tarifvertrag finden Sie getexte/tv-aerzte/tv-aerzte-vka/14. Wann und wie funktioniert die Auszahlung des Fördergeldes an denWeiterbilder?Nach Erhalt des Förderbescheides und Beginn des Förderzeitraums, wird dasFördergeld monatlich, jeweils zum letzten Tag des Monats, auf das Konto der Praxisüberwiesen.5
FAQ – Förderung der Weiterbildung15. Was ist bei der Weitergabe des monatlichen Förderbetrages an den Arzt inWeiterbildung zu beachten?Das monatliche Bruttogehalt muss mindestens der Höhe des monatlichenFördergeldes entsprechen und sich am Tarifvertrag Ärzte der VKA orientieren.Zusätzlich hierzu (nicht aus der Fördersumme) müssen dieSozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) durch den Arbeitgeber abgeführtwerden.16. Wann muss der bewilligte Förderbetrag durch die weiterbildende Praxisaufgestockt werden?Nach § 5 Abs. 9 der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß 75 a SGBV ist der Förderbetrag durch die anstellende Praxis bzw. das anstellende MVZ auf dieim Krankenhaus übliche Vergütung anzuheben.Sollten Sie von dieser Regelung betroffen sein, können Sie für die Differenzzwischen dem tariflichen Bruttogehalt und dem Förderbetrag einen formlosen Antragbei der Honorarabteilung der Hauptstelle der KV Nordrhein stellen, damit eineAnpassung des Regelleistungsvolumens (RLV) geprüft und ggf. gewährt werdenkann.17. Wann und wie erhält der Arzt in Weiterbildung die LANR?Sollte Ihr AiW bereits aus einer stationären Tätigkeit eine LANR erhalten haben, soändern sich lediglich die letzten beiden Stellen seiner 9-stelligen LANR, dersogenannte Fachgruppencode. Diese Stellen lauten im Rahmen der Tätigkeit alsWeiterbildungsassistent in der ambulanten Versorgung dann „xxxxxxx 85“. Sofern ihrAiW noch nicht über eine LANR verfügt, wird diese von der KassenärztlichenVereinigung Nordrhein vergeben. In beiden Konstellationen erhält er nach Beginn derFördermaßnahme automatisch per Post ein Anschreiben mit der LANR, welche nur zuEvaluations- und nicht zu Abrechnungszwecken dient.18. Wie muss der Arzt in Weiterbildung auf dem Stempel bzw. Rezeptaufgeführt werden?Der Arzt in Weiterbildung darf ebenfalls Rezepte unterschreiben. Er arbeitet unterder Aufsicht des Weiterbilders. Vorname, Name und Berufsbezeichnung (Arzt) desArztes in Weiterbildung müssen ergänzt werden. Ferner werden die BSNR der Praxisund die LANR des Weiterbilders angegeben.19. Darf ein Arzt in Weiterbildung am Notdienst teilnehmen und wie sind dieVoraussetzungen?Ein Arzt in Weiterbildung darf am Notdienst teilnehmen. Er muss hierfür einen Antragauf Aufnahme in das Vertreterverzeichnis bei der zuständigen Kreisstelle stellen. Solleine Teilnahme am allgemein ärztlichen Notdienst erfolgen, ist darüber hinaus eineTeilnahme am Kurs „Arzt im Rettungsdienst“ erforderlich.6
FAQ – Förderung der Weiterbildung20. Darf ein Arzt in Weiterbildung Urlaubs- und /oder Krankheitsvertretungen machen?Ein Arzt in Weiterbildung darf keine Urlaubs- und/oder Krankheitsvertretungenmachen.21. Was ist bei der vorzeitigen Beendigung einer genehmigtenWeiterbildung zu beachten?Sollte eine genehmigte Weiterbildung vor Ablauf des Endes der Genehmigungvorzeitig beendet werden, ist dies der KV gegenüber unverzüglich anzuzeigen, damitdie Auszahlung der bewilligten Fördergelder eingestellt werden kann und somitRückforderungsprozesse vermieden werden können. Wir möchten ausdrücklichdarauf hinweisen, dass kein Anspruch auf Übertragung zuvor genehmigterFördergelder auf einen neuen Weiterbildungsassistenten besteht.22. In welchen Fällen muss das Fördergeld zurückgezahlt werden?Eine Rückforderung von Fördergeldern kommt insbesondere in Betracht, wenn-der Weiterbildungsabschnitt die von der Ärztekammer Nordrhein vorgeseheneMindestdauer unterschreitet,die Facharztprüfung nicht im geförderten Fachgebiet, sondern in einemanderen Fachgebiet abgelegt wird,das monatliche Fördergeld nicht in vollem Umfang an den Arzt inWeiterbildung weitergegeben wird (vgl. Frage 15).23. Was passiert, wenn die Weiterbildung z. B. wegen Schwangerschaft oderElternzeit unterbrochen werden muss?Die weiterbildende Praxis muss vor Beginn der Unterbrechung schriftlich mitteilen, abwelchem Datum die Weiterbildung unterbrochen werden soll. Für die Weiterführungder Beschäftigung in der Praxis muss anschließend ein neuer Antrag auf Förderungfür den restlichen Zeitraum gestellt werden. Dies gilt ebenfalls für die Genehmigungzur Beschäftigung eines angestellten Arztes/einer angestellten Ärztin in Weiterbildung.24. Was muss bei einem Praxiswechsel des Arztes in Weiterbildung beachtetwerden?Im Falle eines Praxiswechsels ist darauf zu achten, dass die jeweiligenWeiterbildungsabschnitte die Mindestdauer für die Anrechnung bei der ÄrztekammerNordrhein nicht unterschreiten. Bevor ein neuer Antrag auf Förderung derWeiterbildung für die neue Praxis bearbeitet werden kann, muss die bisherige Praxisdie Beendigung der dortigen Weiterbildung schriftlich mitgeteilt haben.Dem neuen Antrag auf Förderung der Weiterbildung muss der Arzt in Weiterbildungdie Anlagen zum Antrag (siehe Frage 5) nicht erneut beifügen.7
FAQ – Förderung der Weiterbildung25. Was passiert, wenn der Arzt in Weiterbildung in einen anderen KV-Bereichwechselt?Die Zuständigkeit der KV Nordrhein endet in diesem Fall. Ggf. kann bei der dannzuständigen anderen KV ein entsprechender Antrag gestellt werden.26. Wann kann sich der Arzt in Weiterbildung zur Facharztprüfung anmelden?Die Anmeldung zur Facharztprüfung ist bereits vier Wochen vor Ende derWeiterbildungszeit möglich.27. Darf der Arzt in Weiterbildung in dem Zeitraum zwischen Ende derWeiterbildung und Facharztprüfung in der Praxis weiter tätig sein?Dies ist möglich, sofern der Arzt in Weiterbildung auch nach Abschluss derFacharztprüfung als Facharzt in dieser Praxis an der vertragsärztlichen Versorgungteilnehmen möchte (z.B.: Jobsharing, Praxisübernahme etc.) und ein entsprechenderAntrag beim zuständigen Zulassungsausschuss bereits gestellt wurde. EineFörderung kann für diesen Zeitraum allerdings nicht gewährt werden.28. Wer ist Ansprechpartner für darüber hinausgehende Fragen?Sachbearbeiter*innen:Für den Bereich DüsseldorfIris Siemons:Jeanine RüsingYasmine r den Bereich KölnJannis KalthoffNicolas [email protected] Fragen zur Anerkennung von Weiterbildungsabschnitten wenden Sie sich bitte andie prechpartner/kontakt-zur-weiterbildungStand: 02.07.20218
Abteilung Sicherstellung, 40182 DüsseldorfAnsprechpartner/-innen: 0211 / 59 70 – 8153 0211 / 59 70 – 8313 0211 / 59 70 – 8493 0211 / 59 70 – 33224Iris SiemonsJannis KalthoffNicolas Hof [email protected] sehen Sie von telefonischen Anfragen nach dem Antragseingang ab.Nach der Durchsicht des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.Antragauf Gewährung einer Förderung für die Beschäftigung eines Arztes* inWeiterbildung- Facharzt für Allgemeinmedizin nach der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V NeuantragVerlängerungsantrag1. aft (BAG)(Name der BAG)Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)(Name des MVZ)BSNR: I I I I I I I I I I IStraße, Hausnummer, PLZ, Ort der , Anrede, Titelggf. LANR: I I I I I I I I I INachnameVornameggf. Facharztbezeichnungbin in o. g. Einzelpraxis zugelassener Vertragsarzt.bin Vertretungsberechtigter der o. g. BAG.bin Vertretungsberechtigter des o. g. MVZ.*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Antragsformular auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicherFormen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.Stand: 23.08.2021Seite 1 von 16
2. Arzt in WeiterbildungAnrede, Titelggf. LANR: I I I I I I I I I ße, Hausnummer, PLZ, Ort)E-Mail-Adresse3. zur Weiterbildung befugter Arzt (Weiterbilder)Der Arzt in Weiterbildung ist folgendem/n Weiterbilder(n) zugeordnet:dem Antragsteller persönlich und / oderdem/n folgenden beim Antragsteller tätigen Weiterbilder(n):3.1 Anrede, TitelLANR: I I I I I I I I I INachnameVornameFacharztbezeichnung3.2 Anrede, TitelLANR: I I I I I I I I I INachnameVornameFacharztbezeichnung3.3 Anrede, TitelLANR: I I I I I I I I I INachnameVornameFacharztbezeichnung3.4 Anrede, TitelLANR: I I I I I I I I I INachnameVornameFacharztbezeichnung4. Förderzeitraumvom bis zumin Vollzeitin Teilzeit (mind. Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit): %Stand: 23.08.2021Seite 2 von 16
5. bereits absolvierte WeiterbildungsabschnitteAnzahl Monateabsolvierte Weiterbildungsabschnittestationärambulant 6. .Angaben zu ggf. bereits erfolgten FörderungenHat der Arzt in Weiterbildung bereits eine Weiterbildung absolviert, für die eine Förderung gewährtworden ist?neinja, in der Praxis(Name der Praxis)Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der HauptbetriebsstätteDiese Tätigkeit wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung(Name der Kassenärztlichen Vereinigung)im Zeitraum vom bis zum finanziell gefördert.Stand: 23.08.2021Seite 3 von 16
Die für diesen Antrag notwendigen und im Folgenden aufgeführten Unterlagen habe ich beigefügt:1. Approbationsurkunde des Arztes in Weiterbildung (nur erforderlich, sofern im Arztregister keineEintragung vorliegt)2. tabellarischer Lebenslauf des Arztes in Weiterbildung3. Zeugnisse über die bereits absolvierten Weiterbildungsabschnitte des Arztes in Weiterbildung4. Nachweis über eine Weiterbildungsplanung bzw. Nachweis über eine Verbundweiterbildung (z.B. Rotationsplan) soweit die Planung abgeschlossen ist5. erforderlichenfalls eine Bestätigung der Ärztekammer Nordrhein aus welcher ersichtlich wird,welche Weiterbildungsabschnitte zur Erlangung der Facharztkompetenz als Facharzt für Allgemeinmedizin benötigt werden und zuvor noch nicht abgeleistet worden sind6. Persönliche Erklärung des Antragstellers zum Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (unter Verwendungdes bzw. mit den Inhalten des hierfür verfügbaren Formulars)7. Persönliche Erklärung des Arztes in Weiterbildung zum Antrag auf Gewährung einer Förderungfür die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (unter Verwendung des bzw. mit den Inhalten des hierfür verfügbaren Formulars)8. Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung des Antragstellers/Weiterbilders9. Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung des Arztes in WeiterbildungOrt, DatumVertragsarztstempel / Unterschrift des Antragstellers(Vertragsarzt bzw. BAG-/MVZ-Vertretungsberechtigter gemäß Ziff. 1 des Antrags)Bitte stellen Sie gleichzeitig einen nach § 32 Abs. 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (ÄrzteZV) erforderlichen Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung.Bei Teilzeitbeschäftigung bitten wir zu beachten, dass diese zusätzlich durch die Ärztekammer Nordrhein genehmigt werden muss.Stand: 23.08.2021Seite 4 von 16
Information der betroffenen Person bei der Erhebung vonpersonenbezogenen Daten (Art. 13 und 14 DSGVO)Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:Kassenärztliche Vereinigung Nordrheinvertreten durch den VorstandTersteegenstraße 940474 DüsseldorfDeutschlandName und Anschrift der DatenschutzbeauftragtenDie Datenschutzbeauftragte der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein:Eva SchwindtTersteegenstraße 940474 DüsseldorfDeutschlandTel.: 49 211 59 70-0E-Mail: [email protected]) Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:1.1 Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, wie sie sich vornehmlich aus dem Vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (im WeiterenSGB V) ergeben. Dazu gehören gemäß § 285 SGB V insbesondere: Verarbeitung von Daten zum Führen des Arztregisters, Erfüllung des Sicherstellungs- und Vergütungsauftrags der vertragsärztlichen/psychotherapeutischen Versorgung einschließlich der Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der Abrechnung, Vergütung von ambulanten Krankenhaus- und belegärztlichen Leistungen, Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106 bis 106c SGB V) sowie Durchführung von Qualitätsprüfungen (§ 135 b SGB V).Daneben werden personenbezogene Daten zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung der KassenärztlichenVereinigung als Selbstverwaltungsorgan der Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeutenverarbeitet. Hierzu gehören insbesondere Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Gremienbildung undderen Tätigkeit (z. B. Vertreterversammlung, Fachausschüsse, sonstige Ausschüsse etc.), Disziplinarangelegenheiten oder Rechtsstreitigkeiten.Des Weiteren erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten, um technische Dienstleistungenanzubieten. Dazu gehören insbesondere die angebotenen Dienste, welche über die öffentliche Webseiteund das Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zu erreichen sind, z. B. die DiensteVeranstaltungsanmeldung, Onlinebewerbung auf ausgeschriebene Vertragsarztsitze und die Arztsuche sowie die Nutzung der öffentlichen Webseite und des Mitgliederportals der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein selbst.Ihre Daten werden zudem im Zusammenhang mit Verträgen im Bereich der Besonderen Versorgung, u. a.auch mit der Variante der Einschreibung von Versicherten, verarbeitet.1.2 Kategorien der personenbezogenen DatenFür die vorgenannten Zwecke werden, soweit erforderlich, die nachfolgenden Datenkategorien verarbeitet: Personenstammdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)Stand: 23.08.2021Seite 5 von 16
Abrechnungs-, Leistungs- und Verordnungsdaten GesundheitsdatenZusätzlich von Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten: Qualifikationsmerkmale (z. B. Facharztbezeichnung, Genehmigungen) Steuerdaten1.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:Die vorgenannten Verarbeitungszwecke erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. den oben genannten Vorschriften zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.Gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden vor Beginn der Verarbeitungstätigkeit eingeholt. Die Anforderungen an die Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 Abs. 1-4DSGVO werden dabei erfüllt.1.4 Kategorien von Empfängern:Soweit gesetzlich vorgeschrieben, übermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Ihre personenbezogenen Daten an andere öffentliche Stellen zur Erfüllung deren gesetzlichen Aufgaben. Dazu zählen u. a.die Kassenärztliche Bundesvereinigung, andere Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen, Zulassungsgremien, Ärztekammern, Approbationsbehörden, andere Sozialleistungsträger, (Sozial-)Gerichte und berechtigte Behörden, soweit zu deren Auftragserfüllung notwendig.Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer der genannten Kategorie erfolgen, so werdenSie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB Xoder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt.II) Zusätzliche Informationspflichten:2.1 Speicherdauer der personenbezogenen Daten:Für die personenbezogenen Daten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in § 304 SGB Vund in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung(SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck, werden die betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht.2.2 Rechte der betroffenen Person:Sie können folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen: Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO i. V. m. § 83 SGB X) Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)Soweit die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeitmit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.Im Falle der Geltendmachung Ihrer oben genannten Rechte werden wir Ihre Daten verarbeiten, soweit dieserforderlich ist.Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten bzw. an den Ihnen ggf. bekannten Ansprechpartner/in.Stand: 23.08.2021Seite 6 von 16
2.3 Beschwerderecht:Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-WestfalenKavalleriestraße 2-4, 40213 DüsseldorfTelefon: 0211/38424-0Fax:0211/38424-10E-Mail: [email protected] Quellen der personenbezogenen Daten bei Dritterhebung:Die bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein verarbeiteten Daten stammen insbesondere von: Ärztinnen/Ärzten und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten Krankenhäusern Krankenkassen und Sonstigen Kostenträgern Anderen Kassenärztlichen Vereinigungen Ärztekammern Prüf- und Zulassungsgremien Anderen Behörden2.5 Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:Die Bereitstellung der in Kapitel 1.2 genannten personenbezogenen Daten ist gesetzlich und/oder vertraglichvorgeschrieben.Die Nichtbereitstellung hätte den Verlust des Leistungs- bzw. Vergütungsanspruchs zur Folge.Stand: 23.08.2021Seite 7 von 16
0211 / 59 70 – 8153 0211 / 59 70 – 8313 0211 / 59 70 – 8493 0211 / 59 70 – 33224Iris SiemonsJannis KalthoffNicolas Hof [email protected] sehen Sie von telefonischen Anfragen nach dem Antragseingang ab.Nach der Durchsicht des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.Persönliche Erklärung des zur Weiterbildung befugten Antragstellers *zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung- Facharzt für Allgemeinmedizin gemäß § 75a SGB VHiermit erkläre ich,Anrede, Titel, Vor-, Nachname des Antragstellers gemäß Ziff. 1 des Antragszum Antrag auf Gewährung einer Förderung der Beschäftigung des Arztes in WeiterbildungAnrede, Titel, Vor-, Nachname des Arztes in Weiterbildung gemäß Ziff. 2 des AntragsFörderzeitraum gemäß Ziff. 4 des Antrags vom bis in Vollzeit in Teilzeit: %Folgendes: Ich habe mich davon überzeugt, dass der Arzt in Weiterbildung den Weiterbildungsabschnitt für dieWeiterbildung zur Erlangung der Facharztkompetenz als Facharzt für Allgemeinmedizin nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein benötigt. Ich werde die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weitergeben.(Anm.: Eine Einbehaltung der im Rahmen des Anstellungsverhältnisses zu leistenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von den Fördermitteln ist nicht zulässig.) Ich werde die Förderbeträge an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zurückzahlen, sofern derArzt in Weiterbildung nicht im Rahmen einer Weiterbildung zur Erlangung der Facharztkompetenzals Facharzt für Allgemeinmedizin beschäftigt wird.(Anm.: Förderungsfähig sind nur Weiterbildungsabschnitte, die für die Weiterbildung zur Erlangung der Facharztkompetenzals Facharzt für Allgemeinmedizin nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung benötigt und durch die Ärztekammer Nordrheinangerechnet werden.) Binnen drei Monaten nach Beendigung des genehmigten Förderzeitraums werde ich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in geeigneter Form (z. B. durch Vorlage von Gehaltsabrechnungenoder unter Verwendung des hierfür unter https://arzt-sein-in-nordrhein.de/foerderung durch den Arztin Weiterbildung auszufüllenden verfügbaren Formulars) eine Auflistung der an den Arzt in Weiterbildung im Förderzeitraum gezahlten Bruttogehälter zusenden.*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Formular auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Formenverzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein.Stand: 23.08.2021Seite 8 von 16
Die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bei der KV Nordrhein gemäß Art. 13 und 14 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass die Fördergelder an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zurückzuzahlen sind, wenndie in dieser Erklärung gemachten Angaben nicht zutreffend sind, dass gemäß § 3 Abs. 5 der Anlage I zur Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß §75a SGB V die Fördervoraussetzungen bei missbräuchlicher Verwendung entfallen, insbesondere wenn1. die Fördersumme nicht in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 7 der Vereinbarung als Anteil der Vergütung ausgezahlt wird,2. die Weiterbildung nicht im Einklang mit der Weiterbildungsordnung und/odernicht vereinbarungsgemäß erfolgt, dass in Missbrauchsfällen die erhaltene Förderung in voller Höhe vom Antragsteller an die Kasse
der Ärztekammer Nordrhein vorgelegt werden, aus der ersichtlich ist, welche Weiterbildungsabschnitte anerkannt werden und welche Abschnitte noch zu absolvieren sind. 9. Was ist zu beachten, wenn der Arzt in Weiterbildung in Teilzeit arbeiten möchte? Laut Ärztekammer Nordrhein handelt es sich bei einer Tätigkeit im Umfang von 38,5 -