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Erklärung von Valletta(März 2017):Schwerverletzte (MAIS 3 )2017 - 2030- 50 %2030Weißbuch der Verkehrssicherheit(2010):2020Verkehrstote2010 - 2020- 50 %Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Expertenmeeting „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“Mannheim, 26.11.2018
Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit2017
Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit 2017Schlussfolgerungen und EmpfehlungenAutomatisierung des Individualverkehrs auf der Straße . ist nicht gleichzusetzen mit grundsätzlicher Vermeidung von Unfällen. kann nur im Zusammenhang mit Verkehrstrennung durch infrastrukturelleMaßnahmen Unfallfreiheit erzielen. erlaubt neue Freiheitsgrade für Menschen und erhöht die Mobilitätaller Altersgruppen. erhöht die Verkehrssicherheit mit zunehmender Verbreitung undtechnologischem Fortschritt. ist ein wesentlicher Baustein für die Mobilität der Zukunft.Der VDI bietet an, die Evaluierung der 2019 vorgesehenen Revisiondes Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit seinen Experten zubegleiten.3/26.11.2018VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit2018
Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Sicht der AnwenderWas spricht aus Ihrer Sicht für bzw. gegen selbstfahrende Autos?Mehr Sicherheit fürVerkehrsteilnehmerAngst vor technischenProblemen60%29%Weniger UnfälleGeringereUmweltbelastungen27%Mehr Zeit für Fahrer26%63%Angst vor Hackern43%Geringerer Verbrauch68%Angst vor Datennutzungdurch Dritte52%Unklare Rechtslage52%42%Investitionen in Infrastruktur37%Spaß am Selbstfahren26%Mehr FahrkomfortTraue Technik inGefahrensituationen nicht8%Schneller ans Ziel27%Es gibt keine Vorteile0%20%35%Zu teuer40%32%9%Es gibt keine Nachteile60%80%0%20%Basis: Alle Befragten (n 1.238) Quelle: Bitkom Research Mehrfachnennungen möglich5/26.11.2018VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“40%60%80%
Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Sicht der VDI-ExpertenDipl.-Ing. Steffen LinkenbachDipl.-Ing. Michael FehringDipl.-Ing. Kay MorschheuserDr.-Ing. Matthias KühnDipl.-Ing. Felix DeissingerDipl.-Ing. Jürgen BönningerProf. Dr. Georg RudingerRA Burkhard NipperDipl.-Ing. Jens BovenkerkWelf Stankowitz6/26.11.2018VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Sicht der VDI-ExpertenNachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung7/26.11.2018VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
1 Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter Fahrfunktionen10 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitAnforderungen zur sicheren FahrweiseAnforderungen an dasFahrzeugLevelAnforderungen an denFahrzeugführer5Das Fahrzeug bewältigt auf allen Strecken alle Fahraufgabenunter selbständiger Ausführung aller Fahrfunktionen und kannim Notfall einen risikominimalen Zustand herbeiführen.Ein Fahrzeugführer ist nicht mehr erforderlich.4Das Fahrzeug bewältigt auf definierten Strecken alleFahraufgaben unter selbständiger Ausführung allerFahrfunktionen und kann im Notfall einen risikominimalenZustand herbeiführen.Der Fahrzeugführer muss auf diesen definierten Strecken dasFahrzeug bei der Bewältigung der Fahraufgaben nicht mehrüberwachen. Er übernimmt die Fahrfunktionen, wenn er diesselbst wünscht oder mit ausreichender Zeitreserve durch dasFahrzeug dazu aufgefordert wird.3Das Fahrzeug bewältigt definierte Fahraufgaben unterselbständiger Ausführung aller Fahrfunktionen.Der Fahrzeugführer überwacht das Fahrzeug bei derBewältigung dieser definierten Fahraufgaben lückenlos und mussdie Fahrfunktionen im Notfall unverzüglich übernehmen.2Das Fahrzeug unterstützt den Fahrzeugführerbei definierten Fahrfunktionen durch Assistenzsysteme.Der Fahrzeugführer übernimmt alle Fahrfunktionen und kanndie Assistenzsysteme nutzen.1Das Fahrzeug unterstützt den Fahrzeugführerbei keiner Fahrfunktion.Der Fahrzeugführer übernimmt alle Fahrfunktionen.Fahrfunktionen: Fahrkompetenzbereich einer fahrzeugtechnischen Einrichtung (z. B. Autobahnpilot) zur Bewältigung einer Fahraufgabe.Situationsübergreifende Fahrfunktionen mit Bezug zu Fahraufgaben sind:J. Bönninger, 10/201811 /12.03.2019a) Verkehrs- und Umfeldwahrnehmungb) Geschwindigkeitsanpassungc) Fahrzeugpositionierungd) Kommunikation & Interaktione) UmweltverhaltenVDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter FahrfunktionenUnfallfreie1 km automatisiert (chauffiert) fahrender PKW, Autobahnen1kein Unfall mit GetötetenKritikalitätvon FahrsituationenAutomatisiertes Fahren mussmindestens so sicher seinwie ein menschlicher FahrerKritischSicherheitsfaktor „S“Unfall (AF)Unfall (menschl. Fahrer)Einfach 1 Mio Tesla12 /12.03.2019Fahrleistung[km]390 MioS * 390 MioVDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter FahrfunktionenUnfallfreie1 km automatisiert (chauffiert) fahrender PKW, Landstraße1kein Unfall mit GetötetenKritikalitätvon FahrsituationenAutomatisiertes Fahren mussmindestens so sicher seinwie ein menschlicher FahrerKritischSicherheitsfaktor „S“Unfall (AF)Unfall (menschl. Fahrer)Einfach 1 Mio Tesla13 /12.03.2019Fahrleistung[km]130 MioS * 130 MioVDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter FahrfunktionenUnfallfreie1 km automatisiert (chauffiert) fahrender PKW, innerorts1kein Unfall mit GetötetenKritikalitätvon FahrsituationenAutomatisiertes Fahren mussmindestens so sicher seinwie ein menschlicher FahrerKritischSicherheitsfaktor „S“Unfall (AF)Unfall (menschl. Fahrer)Einfach 1 Mio Tesla14 /12.03.2019Fahrleistung[km]220 MioS * 220 MioVDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitSichere Fahrweise automatisierter Fahrfunktionen15 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitPrüfung von automatisierten FahrfunktionenUntersuchung des Fahrverhaltensin definierten Verkehrssituationen Simulation geschütztes Testfeld mit realenUmgebungsbedingungen öffentliches Testfeld16 /26.11.2018VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
1 Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Nachweis der Sicherheit2 Weiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche AnpassungenAnpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klarenDifferenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a. Anpassung des Fahrerverhaltensrechts, z.B. in Bezug auffahrfremde Tätigkeiten19 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche AnpassungenAnpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klarenDifferenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a. Prüfung des Regelungsbedarfes hinsichtlich des Verhaltensanderer Verkehrsteilnehmer gegenüber fahrerlosen Fahrzeugen20 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche AnpassungenAnpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klarenDifferenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a. Ergänzung der Regelungen bezüglich Lenk- und Ruhezeiten21 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche AnpassungenAnpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klarenDifferenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a. Prüfung der Übertragbarkeit von Typgenehmigungsvorschriftenfür fahrerlose Fahrzeuge22 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche AnpassungenAnpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klarenDifferenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a. Prüfung des Regelungsbedarfs des Betriebs von Leitwarten23 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenErforderliche AnpassungenAnpassung des rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung einer klarenDifferenzierung zwischen den relevanten Automatisierungsstufen, u.a. Überprüfung der Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit24 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Weiterentwicklung der rechtlichen GrundlagenMitarbeit VDI-Experten in UN-ECE-Arbeitsgruppen25 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der Sicherheit2 Weiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche Grundlagen3 DatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeMotivation: Wer trägt die Schuld?28 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datenschreiber für automatisierte Fahrzeuge§ 63a StVGStraßenverkehrsgesetz (StVG)§ 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- odervollautomatisierter Fahrfunktion(1) Kraftfahrzeuge gemäß § 1a speichern die durch einSatellitennavigationssystem ermittelten Positions- und Zeitangaben,wenn ein Wechsel der Fahrzeugsteuerung zwischen Fahrzeugführerund dem hoch- oder vollautomatisierten System erfolgt. Eine derartigeSpeicherung erfolgt auch, wenn der Fahrzeugführer durch das Systemaufgefordert wird, die Fahrzeugsteuerung zu übernehmen oder einetechnische Störung des Systems auftritt.(2) Die gemäß Absatz 1 gespeicherten Daten dürfen den nachLandesrecht für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigenBehörden auf deren Verlangen übermittelt werden. Dieübermittelten Daten dürfen durch diese gespeichert und genutztwerden. Der Umfang der Datenübermittlung ist auf das Maß zubeschränken, das für den Zweck der Feststellung des Absatzes 1 imZusammenhang mit dem durch diese Behörden geführten Verfahrender eingeleiteten Kontrolle notwendig ist. Davon unberührt bleiben dieallgemeinen Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.29 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten müssen gespeichert werden? §63a StVGFahraufgabebeim FahrerFahraufgabebeim ebeim Fahrer!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)Aufzeichnung für 6 Monate im Fahrzeug und auf hoheitlichem Server Übernahmeaufforderung vom automatisierten System an den Fahrzeugführer Systemfehler im automatisierten System30 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten müssen gespeichert werden? §63a StVGFahraufgabebeim FahrerFahraufgabebeim ebeim Fahrer!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)UNFALLAufzeichnung für 6 Monate im Fahrzeug und auf hoheitlichem Server Übernahmeaufforderung vom automatisierten System an den Fahrzeugführer Systemfehler im automatisierten SystemAufzeichnung für 3 Jahre im Fahrzeug und auf hoheitlichem Server Unfälle gemäß § 7 StVG mit voll- oder hochautomatisierten Fahrzeugen31 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten sollten zusätzlich gespeichert werden?Fahraufgabebeim FahrerFahraufgabebeim ebeim Fahrer!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)UNFALLmin. 5 secmin. 100 mSpeicherung aller notwendigen Informationen, um den Unfallhergang vollumfänglich zu rekonstruieren die eindeutige Klärung der Verantwortung zu ermöglichen32 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten sollten zusätzlich gespeichert werden?Fahraufgabebeim FahrerFahraufgabebeim ebeim Fahrer!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)UNFALLmin. 5 secmin. 100 mSpeicherung aller notwendigen Informationen, um den Unfallhergang vollumfänglich zu rekonstruieren die eindeutige Klärung der Verantwortung zu ermöglichen33 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten sollten zusätzlich gespeichert werden?Fahraufgabebeim FahrerFahraufgabebeim FahrzeugÜbernahmeaufforderungFahraufgabebeim FahrerÜbernahme!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)UNFALLmin. 5 secmin. 100 mSpeicherung aller notwendigen Informationen, um den Unfallhergang vollumfänglich zu rekonstruieren die eindeutige Klärung der Verantwortung zu ermöglichen34 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datenschreiber für automatisierte FahrzeugeWelche Daten sollten zusätzlich gespeichert werden?Fahraufgabebeim FahrerFahraufgabebeim FahrzeugÜbernahmeaufforderungFahraufgabebeim FahrerÜbernahme!Speicherung Minimaldatensatz(Geschwindigkeit, Zeit, Ort, etc.)UNFALLmin. 5 secmin. 100 mSpeicherung aller notwendigen Informationen, um den Unfallhergang vollumfänglich zu rekonstruieren die eindeutige Klärung der Verantwortung zu ermöglichen35 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche Grundlagen3 DatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiber4 Datensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Datensicherheit & DatenschutzDatenvolumen automatisierter Fahrzeuge38 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datensicherheit & DatenschutzProduziertes Datenvolumen (Datenvolumen/Tag)Automatisierte Fahrzeuge4.000 GB39 /12.03.2019Person (durchschn.)650 MB(2016)1,5 GB(Prognose 2020)VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Datensicherheit & DatenschutzDaten – eine neue Investition in der automobilen WeltZugriffs- und Nutzungsrechte(im VDI noch in Diskussion)40 /12.03.2019VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiber4 Datensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & Datenschutz5Ethische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Ethische Fragestellungen & technische LösungenAnforderung Entscheidungs-TransparenzRoboter, hoch- undvollautomatisierte Fahrzeugeund Algorithmen müssenerklären, wie sie zu einerEntscheidung kommen, undzwar so, dass die jeweiligenNutzer und jeder betroffeneDritte diese Erklärung selbstnachvollziehen kann.* InAnlehnung an Standard IEEEP 7000„Ethisches Design von intelligenteninformationstechnischen Systemen“43
Ethische Fragestellungen & technische LösungenAnforderung Einhaltung ethischer NormenNormen und Werte, die unter den geplanten Nutzern einesAlgorithmus gelten, sollen unter Berücksichtigung vonWertkonflikten und -konkurrenzen als Entscheidungskriterium inden Algorithmus hineincodiert werden.44
Ethische Fragestellungen & technische LösungenGrundsätze*: Technologie dient MenschenVorschlag für eine 3-stufige Methode1.Festlegung von Normen und Werten, die unter dengeplanten Nutzern eines Algorithmus gelten.2.Anschließend sollten diese Normen als Regeln in denAlgorithmus unter Berücksichtigung von Wertkonflikten und konkurrenzen hineincodiert werden.3.Jeder Algorithmus muss im Einsatzfeld getestet, validiertund – falls nötig – modifiziert oder zurückgenommenwerden.* InAnlehnung an Standard IEEEP 7000„Ethisches Design von intelligenteninformationstechnischen Systemen“Foto: Cnet45
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & Datenschutz5Ethische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische Lösungen6 Anforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Anforderungen an die InfrastrukturRelevanzVerkehrszeichen, arkierungen,Winterdienst48
Anforderungen an die InfrastrukturAnregung EU-Kommission: 3rd Mobility Package Überarbeitung derInfrastrukturrichtlinie imRahmen der General SafetyRegulation (GSR)Ziel: Mindeststandards fürFahrbahnmarkierungen undVerkehrszeichen festlegen,um u.a. die Einführungkooperativer, vernetzterund automatisierterMobilitätsysteme zu erleichtern49
Anforderungen an die InfrastrukturAnregung VBW-PositionspapierStufe 1assistiertStufe 2teilautomatisiertStufe 3Stufe 4hochautomatisiertInstandsetzung und Instanthaltung derStraßeninfrastruktur im Rahmen der heutigenVorgaben:- Markierungen (Spuren, Fahrbahnen)- Zustand Fahrbahn / Seitenstreifen- Verkehrszeichen (Positionierung)- Wildfangzäune etc.Stufe 5vollautomatisiertUmfeldmodellverbessern:- DurchgängigeAbdeckung mitMobilfunknetz- Qualitätsverbesserung der Verkehrslageinformationen(Integrität, Echtzeit,Genauigkeit)- Standardisierungder Protokolleautonom- 5 G Netz flächendeckend- DigitaleVerkehrsinformationenübergreifend vernetzt- IT Infrastruktur fürVerkehrstelematik (z.B.Ausstattung Ampeln,Wechselverkehrszeichenetc.)- Harmonisierung derStandardsIn Anlehnung an: www.vbw-bayern.de, Stand Mai 201650
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische Lösungen6 Anforderungen an die InfrastrukturHerausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die Infrastruktur7 Herausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Herausforderung Mischverkehr auf öffentlichen Straßen ist langfristig eine Koexistenz vonautomatisiertem und konventionellem Fahren zu erwarten53
Herausforderung Mischverkehr bauliche Verkehrstrennung nur räumlich begrenzt – z.B. aufFernstraßen – möglich54
Herausforderung Mischverkehr Definition und internationale Abstimmung eines Verhaltenskodexzwischen automatisierten Fahrzeugen und anderenVerkehrsteilnehmern nötig55
Herausforderung Mischverkehr auch perfekte automatisierte Systeme können nicht alle denkbarenFehler anderer Verkehrsteilnehmer ausgleichen passive Sicherheit bleibt damit auch in automatisierten Fahrzeugenunverzichtbar56
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die Infrastruktur7 Herausforderung MischverkehrMenschzentrierte Automatisierung
Nachweis der SicherheitWeiterentwicklung rechtliche GrundlagenDatenschreiberDatensicherheit & DatenschutzEthische Fragestellungen &Technische LösungenAnforderungen an die InfrastrukturHerausforderung Mischverkehr8 Menschzentrierte Automatisierung
Menschzentrierte AutomatisierungDer Mensch im MittelpunktQuelle:nach Yerkes, R.M. & Dodson,J.D. (1908). The relation ofstrength of stimulus torapidity of habit-formation.Journal of ComparativeNeurology and Psychology, 18,459–482.Handlungsfeld ist Thema im Kurzstatementzur Unfallforschung (Dr.-Ing. Matthias Kühn)59
VDI-AngebotMitarbeit in
Automatisiertes Fahren mit Blick auf 2030Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ Basierend auf dem Koalitionsvertrag wurde dieEinberufung am 19.09.2018 beschlossen Ziel: Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung formulierenAngebot zurMitarbeit des VDI61
Datenschutz und Datensicherheit 25 / 12.03.2019 VDI-Gesellschaft Fahrzeug - und Verkehrstechnik – VDI-Expertengespräch „Berliner Erklärung zur Fahrzeugsicherheit“