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KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHENABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN,ZELLTHERAPEUTIKA UND isungdes Klinikums der Universität MünchenCampus Großhadern und Innenstadtfür den Umgang mit unddie Lagerung und Verabreichung vonBlut und Blutprodukten sowie PlasmapräparatenGültig ab 01.06.2014Genehmigt und in Kraft gesetzt von:Prof. Dr. R. HenschlerProf. Dr. M. SpannaglLeiter der AbteilungTransfusionsverantwortlicher des KlinikumsLtd. Oberarzt der AbteilungQualitätsbeauftragter HämotherapieDr. J. FrankDr. G. WittmannOberarzt der AbteilungCampus INNOberarzt der AbteilungCampus GRH, StufenplanbeauftragterDie Ausarbeitung dieser Dienstanweisung erfolgte nach den "Richtlinien zur Hämotherapie", erstellt vomWissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und dem PEI 2010 (Deutscher Ärzte Verlag Köln). Ebensofanden Berücksichtigung die Neufassung des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes, der ArzneimittelWirkstoff-Herstellungsverordnung AMHV, der "Überwachungsrichtlinie Blut- und Blutprodukte“, die Mitteilungender Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI), den aktuellenQuerschnittsleitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten (Deutscher Ärzte Verlag Köln, 2011).Seite 1 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIESEITE 2 VON 40Inhaltsverzeichnis:Wichtige egriffe2.Verantwortung im Zusammenhang mit tionsstellung zur Bluttransfusion3.Blutentnahme, Anforderung von Blutprodukten, NotfalldepotsZwischenlagerung von Blutkonserven im 4.5.4.5.1.4.5.2.4.5.3.4.5.4.4.6.Grundsätzliches für BlutkomponentenErythrozytenkonzentratGefrorenes Frischplasma (GFP/FFP)ThrombozytenkonzentrateWeitere Blutprodukte, SpezialanforderungenBestrahlungCMV- und Parvovirus-B19- negative BlutprodukteGewaschene ErythrozytenkonzentrateEigenblutspende und EigenbluttransfusionPlasmaderivate, Faktorenkonzentrate5.Vorbereitung und Durchführung der TransfusionAusgabe, Transport und Anlieferung von gabeEmpfängerkontrolleBedside TestEinsatz von Filtersystemen/TransfusionsbesteckEinleitung der BluttransfusionDokumentation der BluttransfusionVerwendung und Weitergabe an externe EinrichtungenNotfalltransfusion6.Unerwünschte Transfusionsreaktionen7.Rückverfolgung bei Verdacht auf Infektion durch Transfusion8.Weiterführende sikoaufklärung und tion zur „RH-Umstellung“Meldung des Verdachts einer TransfusionsreaktionMeldung des Verdachts einer transfusionsbedingten InfektionMeldung von Nebenwirkungen – Seite des PEI mit den entsprechenden itlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und PlasmaderivatenWebseite der ATMZHEinarbeitungsprotokoll Transfusion für ÄrzteWeitere wichtige Links9.Anhang: Transfusionskataloge der operativen Fächer10.Anhang: Untersuchungsmaterial für die ATMZHSeite 2 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIESEITE 3 VON 40Wichtige nder ArztNotfallnummer - 24 hCampus Großhadern4400 – 737104400 – 7370746054400 – 737104400 – 73710Campus Innenstadt4400 – 525664400 – 54194(entfällt)4400 – 737104400 – 52566Weitere Telefonnummern der ATMZHProf .Dr. R. HenschlerSekretariatProf. Dr. M. SpannaglDr. G. WittmannDr. B. WagnerDr. J. FrankDr. R. BuhmannDr. C. WichmannDr. A. SchefflerDr. A. DickDr. M. StembergerHämostaseologischesKonsil - 00 – 737004400 – 737014400 – 522864400 – 737054400 – 767134400 – 545414400 – 73704/744074400 – 744054400 – 737044400 – 774034400 – 522024400 – 57696Kinder: 4400 – 52853oder – 528114400 – 52202Kinder: 4400 – 52853Fax4400 – 744164400 – 788964400 – 521484400 – 788964400 – 788964400 – 541944400 – 788964400 – 788964400 – 788964400 – 774014400 – 575564400 – 575564400 - 54403Das Blutdepot Großhadern ist durchgehend besetzt. In der Zeit von 16:30 – 08:00 Uhr sowieam Wochenende und an Feiertagen ist der Personalbestand deutlich reduziert. In diesenZeiträumen werden nur dringende Anforderungen bearbeitet.Der diensthabende Arzt der Blutbank Campus GH und INN ist werktags in der Zeit von 08:0017:00 Uhr direkt über die Steuerstelle 4400-73710 erreichbar. In der übrigen Zeit bestehtRufbereitschaftsdienst, jedoch ist jederzeit die Kontaktaufnahme ebenfalls über die esKlinische Einrichtungen mit Anwendung von Blutkomponenten und Plasmaderivaten sindgesetzlich verpflichtet, klare Strukturen und Abläufe festzulegen, diese fortlaufend zuoptimieren und weiterzuentwickeln, um die Qualität und Sicherheit der optimalenPatientenversorgung nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zugewährleisten.Dazu gilt es die rechtlich bindenden Grundlagen für die Vorbereitung, Durchführung undDokumentation von Transfusionen der Blutpräparate und die Gabe der Plasmaderivate durchdie gültigen Gesetze, Richt- und Leitlinien der Bundesärztekammer einzuhalten und zuberücksichtigen:Transfusionsgesetz (TFG) vom 07.07.1998 in der jeweils gültigen Fassung, zuletzt geändert17.07.2009. Für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen sind zusätzlich dasArzneimittelgesetz (AMG) und eine Vielzahl von Verordnungen zu berücksichtigen.Seite 3 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIESEITE 4 VON 40Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung ransfusionsgesetzvonderBundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich- Institut, in der jeweils gültigenFassung (zuletzt vom 09.07.2010).Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten,herausgegeben von der Bundesärztekammer auf Empfehlung ihres Wissenschaftlichen Beirats.(zuletzt vom 10.01.2011)Bezugsquellen sind im Anhang aufgelistet.Die vorliegende Dienstanweisung der ATMZH beschreibt die Verantwortlichkeiten,Qualifikationen und Aufgaben der mit Anforderung, Anwendung, ggf. Lagerung sowieRückgabe von Blutprodukten befassten ärztlichen Mitarbeitern mit den hierfür relevantenVerfahrensweisen. Ziel ist es, eine effiziente, sichere und wirtschaftliche Therapie mitBlutprodukten und Plasmaderivaten zu erreichen und dabei die Einhaltung der einschlägigenVorschriften sicherzustellen.Zur Qualitätssicherung bei der Anwendung von Blutprodukten wurde gemäß § 15 desTransfusionsgesetzes ein Transfusionsverantwortlicher des KUM bestellt. Ferner ist für jedetransfundierende Klinik ein fachspezifischer Transfusionsbeauftragter nebst vorgeschriebenenQualitätssicherungssystems finden regelmäßige Sitzungen der TransfusionsmedizinischenKommission statt, die sich aus Transfusionsverantwortlichen und Transfusionsbeauftragten derKliniken zusammensetzt.Die jeweils gültige Version der Transfusionsmedizinischen Dienstanweisung ist im Intranetabzurufen (siehe Link im Anhang).1.2.BegriffeDiese Dienstanweisung verwendet einige der Erläuterung bedürftige Begriffe, die imWesentlichen den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zurAnwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) der Bundesärztekammer (Glossar – Kapitel 5)entnommen sind:Arzneimittelgesetz (AMG)Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in der jeweils gültigen Fassung.Bedside-Test(ABO-Identitätstest): Test zur Kontrolle der ABO-Blutgruppenmerkmale des Empfängers. Er istunmittelbar am Krankenbett durchzuführen und dient in erster Linie der Identitätssicherungdes Empfängers.Blut (Vollblut)Sämtliche nativen Bestandteile enthaltendes Blut nach einer Blutspende.BlutbestandteileBlutbestandteile können aus Vollblut mit anschließenden manuellen oder maschinellenAuftrennungsverfahren gewonnen werden oder direkt durch Hämapherese.BlutdepotEin Blutdepot im Sinne des §11a TFG ist eine selbstständige Organisationseinheit einerstationären oder ambulanten Einrichtung der Krankenversorgung, von der Blutkomponentenund/oder Plasmaderivate ausschließlich für einrichtungsinterne Zwecke gelagert und anbehandelnde Einheiten abgegeben werden.Seite 4 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIESEITE 5 VON 40BlutkomponentenZelluläre Blutprodukte wie Erythrozytenkonzentrate (EK), Thrombozytenkonzentrate (TK),Granulozytenkonzentrate und andere Sonderpräparationen und therapeutisches Frischplasma(GFP / FFP).Blutprodukte (Begriff des § 2 Nr. 3 TFG)sind Blutzubereitungen im Sinne des § 4 Abs. 2 des AMG, Sera aus menschlichem Blut imSinne des § 4 Abs. 3 des AMG und Blutbestandteile, die zur Herstellung von Wirkstoffen oderArzneimitteln bestimmt sind (Blutprodukte ist also der umfassende Oberbegriff, derBlutkomponenten und Plasmaderivate einschließt).Blutzubereitungen (Begriff des § 4 Abs. 2 AMG):sind Arzneimittel, die aus Blut gewonnene Blut-, Plasma- oder Serumkonserven,Blutbestandteile oder Zubereitungen aus Blutbestandteilen sind oder als arzneilich wirksameBestandteile enthalten.Graft-versus-Host ReaktionBei Übertragung von allogenen immunkompetenten Zellen auf einen Empfänger mitmangelnder Immunabwehr eintretende Immunreaktion der übertragenen Zellen gegen denEmpfänger.HämotherapieAnwendung von Blutkomponenten und Plasmaderivaten.PlasmaderivatePlasmaderivate, wie Faktorenkonzentrate, PPSB und Albumin, werden aus Plasmapools durchFraktionierung und ggf. weitere spezielle Aufreinigungsschritte hergestellt. Sie werdenVerfahren zur Virusinaktivierung /-abreicherung unterzogen. Die Liste der in Deutschlandzugelassenen Plasmaderivate ist auf der Homepage des PEI abrufbar (www.pei.de - Link sieheAnhang) Meldebögen nach § 21 TFG).Nebenwirkung, schwerwiegendeSchwerwiegende Nebenwirkungen sind Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohendsind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlichmachen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalenAnomalien oder Fehlbildungen führen.Rückverfolgungsverfahren (Look back)Verfahren zur Aufdeckung möglich weiterer infizierter Blutprodukte bzw. Empfänger, falls beieinem Spender oder bei einem Empfänger von Blutprodukten eine schwerwiegende Infektionfestgestellt wird bzw. der begründete Verdacht einer Infektion besteht.TransfusionDer international gebräuchliche Begriff „Transfusion“ bedeutet die Übertragung vonBlutkomponenten.Transfusionsbeauftragte Person (Transfusionsbeauftragter)In der Krankenversorgung tätige qualifizierte approbierte ärztliche Person, die in jederBehandlungseinheit, in der Blutprodukte angewendet werden, bestellt wird und übertransfusionsmedizinische Grundkenntnisse und Erfahrung verfügt.Transfusionsgesetz (TFG):Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens vom 1. Juli 1998 (BGBl. I, S. 1752), geändertdurch das Erste Gesetz zur Änderung des Transfusions- gesetztes und arzneimittelrechtlicherVorschriften vom 10.02.2005 (BGBI. I, S.234), zuletzt geändert 17.07.2009.Seite 5 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIESEITE 6 VON 40TransfusionskommissionKommission für transfusionsmedizinische Angelegenheiten, die in Einrichtungen derKrankenversorgung mit einer Spendereinrichtung oder mit einem Institut fürTransfusionsmedizin oder in Einrichtungen der Krankenversorgung mit Akutversorgung zubilden verantwortlicher)Qualifizierteapprobierte ärztliche Person, die in Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukteanwenden, bestellt wird und für die transfusionsmedizinische Aufgaben verantwortlich ist. Sieist mit den erforderlichen Kompetenzen auszustatten.Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe)In-vitro-Untersuchung, bei der Empfängerserum und Spendererythrozyten (Majortest)miteinander inkubiert werden. Hämolyse oder Agglutinations-Phänomene deuten auf eineUnverträglichkeit hin.Abteilung für Transfusionsmedizin, Zelltherapeutika und Hämostaseologie (ATMZH)mit den jeweiligen Standorten sind die zentralen Ansprechpartner für: Blutdepot Maistraße für den Campus Innenstadt, Hämostaseologische Ambulanz für Erwachsene - Ziemssenstraße fürHämostaseologische Konsile (für Kinder im Haunerschen Kinderspital) Blutbank Großhadern für alle Anfragen vom Campus Großhadern Labor für Immungenetik und Molekulargenetik für alle Fragen im BereichOrgantransplantation und Histokompatibilitätsdiagnostik2.Verantwortung im Zusammenhang mit BluttransfusionenBlutkomponenten und Plasmaderivate sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und dürfennur auf ärztliche Anordnung verabreicht werden. Der transfundierende Arzt muss überGrundkenntnisse in der Transfusionsmedizin verfügen und ausreichend Erfahrungdiesbezüglich besitzen. Die Durchführung und Überwachung einer Transfusion fälltausschließlich in die Verantwortung des transfundierenden Arztes. Bei der Gabe vonBlutkomponenten hinzugezogenes Personal muss vom ausführenden, verantwortlichen Arztangeleitet und überwacht werden.2.1.AufklärungspflichtDer behandelnde Arzt ist verpflichtet, vor Anwendung von Blutprodukten, den Patientenfrühzeitig aufzuklären und dessen schriftliches Einverständnis zur Transfusion vonBlutkomponenten einzuholen. Ferner ist der Patient über das Risiko allogenerBluttransfusionen aufzuklären und rechtzeitig über die Möglichkeit einer autologenHämotherapie zu informieren. Das Risiko der Entnahme und der Nutzen einer Anwendung vonEigenblut, ist dabei individuell abzuklären. Dies sollte bei planbaren Eingriffen mit hoher undgeringer Wahrscheinlichkeit einer Transfusion von Blutpräparaten erfolgen. Ist die Aufklärungdes Patienten, bei der Anwendung von Blutprodukten z. B. in einer Notsituation nicht möglich,so ist der Patient nachträglich über die stattgefundene Gabe von Blutprodukten zu informierenund insbesondere mit dem damit verbundenen Infektionsrisiko ggf. Immunisierungsrisiko,aufzuklären. Das Aufklärungsgespräch ist schriftlich zu dokumentieren und beinhaltet: Risiko-AufklärungEinverständniserklärung (dazu sind die kommerziell vorgefertigten Aufklärungsbögengeeignet – z. B. im Intranet über folgenden Link als Download med/zentral/infothek pics.php (siehe Anhang).Seite 6 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIE2.2.SEITE 7 VON 40Indikationsstellung zur BluttransfusionDie Indikation zur Blutgruppenbestimmung, Bereitstellung von Blutprodukten und zurBluttransfusion erfolgt durch den behandelnden, verschreibenden und auch transfundierendenArzt und ist schriftlich zu dokumentieren. Die Indikation erfolgt in Anlehnung an dieQuerschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten undPlasmaderivaten und soll möglichst vorausschauend, planbar und nachvollziehbar sein sowiekritisch überprüft werden.Eine Absprache mit ärztlichen Vorgesetzten ist dabei sinnvoll. Bei den präoperativenKonservenanforderungen ist eine Anlehnung an dem im Anhang befindlichen Indikationsplanempfohlen. Dieser Plan erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und im Einzelfall kanndavon jederzeit abgewichen werden, da jeder Einzelfall der ärztlichen Prüfung für eine Gabevon Blutkomponenten unterliegt.Die Gabe von Plasmaderivaten erfordert aufgrund ihrer Komplexität und der Kosten derPräparate einige Erfahrung. Die ATMZH bietet für diese Fragestellungen einHämostaseologisches Konsil an. Telefonnummer siehe Telefonverzeichnis am Beginn desDokuments.3.Blutentnahme, Anforderung von Blutprodukten, IdentitätssicherungEine frühzeitige Probenabnahme zur Blutgruppenbestimmung und Blutkonservenbereitstellungist unabdingbar, um Wartezeiten und Verzögerungen bei der Bereitstellung von verträglichenKonserven zu vermeiden. Dies kann insbesondere bei einem Nachweis einer Immunisierungdes Patienten gegen erythrozytäre Antigene von enormer Wichtigkeit sein, da hier das roblemebeiderBlutkonservenbereitstellung minimiert werden kann.Um Verwechslungen zu vermeiden, ist eine eindeutige Identitätssicherung des Patientenunerlässlich. Die Verantwortung dafür trägt immer der anfordernde Arzt. Dazu ist eszweckdienlich, grundsätzlich (bis auf begründete Ausnahmefälle) die Barcode-Etiketten desPatienten für die Beschriftung des Blutröhrchens und des Konservenanforderungsscheines zuverwenden. Zur Beschriftung sind folgende Angaben jeweils wichtig, um eine sachgerechteBearbeitung gewährleisten zu können: NameVornameGeburtsdatumSAP-Aufnahmenummer (KID- und Fallnummer)Station.Des Weiteren sind beim Konservenanforderungsschein, neben den Personalien (BarcodeEtikett des Patienten) folgende Pflichtfelder vollständig auszufüllen: Datum und Uhrzeit der BlutprobenentnahmeKlinik / Station, Tel. Nr. ,Lieferdatum / für OP am:LieferortDringlichkeit der Untersuchung: Routine, eilig 120 min, Notfall akute Blutung,ungekreuzt LebensgefahrDiagnose (Eingriff, OP)Transfusionsmedizinische Anamnese (bekannte Blutgruppenbefunde; Antikörper;Hämatopoetische Stammzelltransplantationen; Schwangerschaften; Rh-Prophylaxe ev.frühere Bluttransfusionen)Angaben über Medikation (Plasmaexpander, Heparin in therapeutischer Dosierung; mitder immunhämatologischen Diagnostik interagierende Medikamente)Anzahl der benötigten BlutprodukteSeite 7 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIE SEITE 8 VON 40Unterschrift des Arztes und zusätzliche Angabe der Helios-Kennung in Druckschrift(Arzt bescheinigt damit die Richtigkeit der Angaben auf Blutröhrchen undAnforderungsschein und die Zugehörigkeit der Blutprobe zum jeweiligen Patienten).Blutkomponenten und Plasmaderivate sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und dürfennur auf ärztliche Anordnung ausgegeben werden. Deshalb ist ein Anforderungsschein einemRezept gleichwertig anzusehen, demzufolge gilt: Anforderungsscheine, deren Pflichtfeldernicht vollständig ausgefüllt sind und die nicht vom anfordernden Arzt unterschrieben sind,dürfen nicht vom Blutdepot angenommen werden.Patienten, die im Notfall nicht namentlich identifizierbar sind, benötigen eine eindeutigeIdentifikation: z. B.: Polytraumanummer; Geschlecht; Aufnahmezeit; Aufnahmenummer.Grundregel zur Identitätssicherung bei der Blutprobenentnahme: Bekleben des Blutröhrchens mit den Barcode-Etiketten des Patienten Bekleben des Konservenanforderungsschein mit den Barcode-Etiketten des Patienten Vergleichen der Daten auf dem Blutröhrchen mit den Daten auf demKonservenanforderungsschein Überprüfen der Personalien/Identität beim Patienten (aktives Befragen nach Name,Vorname, Geburtsdatum) Blutabnahme.Achtung: Unbeschriftete Röhrchen nicht zur Blutentnahme verwenden! UnbeschrifteteRöhrchen dürfen vom Blutdepot nicht angenommen werden.Art der Abnahme und die für die einzelnen Untersuchungen nötigen Probenmengen sind imAnhang beschrieben.Im akuten Notfall ist es dringend erforderlich das Blutdepot telefonisch über die Blutabnahmeund deren Absendung zu informieren, insbesondere außerhalb der regulären Dienstzeiten.Bei jeder Erstanforderung ist eine zweimalige Blutentnahme nötig, um das Risiko einerPatienten- und Probenverwechslung zu minimieren. Die Blutproben für dieBlutgruppenbestimmung und die Kreuzprobe müssen dabei aus unabhängigenEntnahmevorgängen stammen.Für Rückfragen und Benachrichtigungen z. B. wenn die Blutpräparate der Anforderung nichtentsprechend bereitgestellt werden können, sind die Telefonnummer – Durchwahl oder/unddie Funknummer des anfordernden Arztes unbedingt anzugeben. Eine Bereitstellung vonBlutpräparaten kann sich bei seltenen Antikörpern des Patienten, allgemeinerKonservenmangel oder seltene Blutgruppenkonstellation des Patienten verzögern.Blutprodukte sollten so früh wie möglich angefordert werden. Dabei ist zu beachten, dass dieserologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) für Erythrozytenkonzentrate mit frischemPatientenblut (Tag der Blutentnahme) des Patienten, nur 3 Tage gültig inerSensibilisierungdurchSchwangerschaften oder nach Transfusionen innerhalb der letzten 3 Monate erfasst werdenkönnen, ist nach Ablauf dieser 3 Tage die serologische Verträglichkeitsprobe für weitereTransfusionen mit frischem Patientenblut zu erneuern, auch für bereits vorher als verträglichbefundete Erythrozytenkonzentrate. Dies gilt insbesondere auch für erst kürzlichvortransfundierte Patienten, da eine Antikörperbildung gegen erythrozytäre Antigene durchBoosterung nach Gabe von Blutpräparaten möglich ist.Bei planbaren Transfusionen (Routine, OP-Vorbereitung) bitte die Anforderung bis spätestens16:30 Uhr in die ATMZH senden (Annahmeschluss Routine).Seite 8 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIE3.1.SEITE 9 VON ngen sind als solche zu kennzeichnen und müssen telefonisch angekündigtwerden.a) Notfall akute Blutung. Ausgabe von ABO Rh(D) kompatiblen Konserven ungekreuzt. ImLabor erfolgt gleichzeitig die komplette immunhämatologische Analytik desEmpfängers inkl. Kreuzprobe, Dauer 60 min.b) Ungekreuzt Lebensgefahr. Sofortige Ausgabe von Blutkomponenten.Eine Notfalltransfusion von EKs setzt eine vitale Indikation des Patienten voraus, die einesofortige Transfusion ohne die sonst geforderte Sicherung der serologischen Verträglichkeitennotwendig macht. Die Indikation für eine Notfallanforderung ist streng zu stellen undschriftlich als Notfall zu kennzeichnen und zu dokumentieren. Der transfundierende Arzt hatdas erhöhte Transfusionsrisiko zu beachten.Organisatorische Schwierigkeiten oder Versäumnisse rechtfertigen keine Notfallanforderung! 3.2.Die Gefahr von Verwechslungen und Fehlbestimmungen ist bei Notfalltransfusionenbesonders hoch.Vor Transfusion ist der Bedside-Test auch im Notfall zwingend.Die Probenentnahme zur Blutgruppenbestimmung mit anschließender serologischerVerträglichkeitsprobe muss nach Möglichkeit vor der Notfalltransfusion erfolgen.NotfalldepotsEs bestehen lokale Notfalldepots mit ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten, FFP und ggf.Plasmaderivaten, die z. B. im Schockraum für die Erstversorgung zur Verfügung stehen. Diesebefinden sich Campus Innenstadt: Schockraum der Chirurgischen Klinik, Intensivstation derChirurgischen Klinik, Intensivstation der Med. Klink, KIIPS in der Kinderklinik, OP inder Kinderklinik. Campus Großhadern: (1) Schockraum/Notaufnahme (2) Kreißsaal3.3.Zwischenlagerung von Blutkonserven im OP / IntensivstationenEine Zwischenlagerung ist nur in speziell dafür vorgesehenen Kühlschränken mit fortlaufenderTemperaturregistrierung und Alarmüberwachung möglich (DIN 58371 EK, DIN 58375 FFP).Diese sind technisch und hygienisch durch in Abstimmung mit der ATMZH festgelegtenKriterien und unter festgelegten Verantwortlichkeiten der jeweiligen Klinik zu verwalten.-Auf Allgemeinstationen oder in Ambulanzen ist eine Lagerung von Blutkomponentennicht möglich; deshalb sind die Lieferungen dorthin für die rasche Transfusionbestimmt.-Bei Operationen, in deren Folge eine Transfusion wahrscheinlich ist, könnenBlutkomponenten in den OP angeliefert und in den dafür bestimmten Kühlschränken(EK) und Gefrierschränken (FFP) für den OP-Tag gelagert werden.Auf den Intensivstationen kann für Patienten mit hohem akutem Blutungsrisiko Blutangefordert und dort in den dafür bestimmten Kühlschränken (EK) undGefrierschränken (FFP)gelagert werden. Wegen des hohen Verfalls von dezentralgelagerten EK s ist die Indikation für diese Vorhaltung sehr streng zu stellen und auf einMinimum zu begrenzen.Nicht benötigte Blutprodukte bitte umgehend ins Blutdepot zurücksenden.-Seite 9 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIELagerzeiten bis zur Transfusion sind maximal möglich bis:Blutkonservenkühlschrank 2 C - 6 CAblauf der KreuzprobeErythrozytenkonzentrat( 3 Tage gerechnet nk mit Agitation 20 C – 24 Cbis VerfallsdatumSEITE 10 VON 40Raumtemperatur6hRaumtemperaturSofort transfundierenErythrozytenkonzentrate dürfen nie unter 2 C gelagert, transportiert oder eingefrorenwerden, Thrombozytenkonzentrate dürfen nie unterhalb 20 C oder im Kühlschrank gelagert,transportiert oder eingefroren werden.GFP/FFP gefrorenGFP/FFP aufgetaut4.Blutgefrierschrank-30 C - -40 CBis Verfallsdatum;allerdings beiNichtgebrauch spätestensnach Entlassung desPatienten, umgehendgefroren an die ATMZHzurück sendenNach dem Auftauen, istnochmaligesEinfrierennicht zulässigRaumtemperaturnicht möglich0,5-2 h (maximal 6 h)BlutprodukteDie Herstellung von Blutkomponenten ist transfusionsmedizinischer Standard und erfolgt mitder Ausnahme von Eigenblut und einigen Thrombozytenkonzentraten in einem externenBlutspendedienst. Die Gewinnung erfolgt entweder über eine Vollblutspende oder eineApherese.4.1.Grundsätzliches für BlutkomponentenFür die Dosierung, Art der Anwendung, Besonderheiten, unerwünschten Wirkungen und derIndikation von speziellen Präparaten wird auf die entsprechende Indikationsstellung in den„Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“hingewiesen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Fach- und Gebrauchsinformationen fürBlutkomponenten und die Produktinformation für Blutstammzellpräparate auf der Homepageder ATMZH abrufbar. Dies ersetzt die Ausgabe der Papierdokumente mit jederBlutkomponente außer bei den Plasmaderivaten.Ferner gilt: Die Kühlkette darf während des Transportes nicht unterbrochen werden. Die lückenloseDokumentation der Transport- und Kühlkette wird derzeit aufgebaut. Eine Zwischenlagerung auf Station/OP ist nur in speziell dafür vorgesehenenKühlschränken mit fortlaufenderTemperaturregistrierung und Alarmüberwachungmöglich nach DIN 58371 EK, DIN 58375 FFP und liegt in der Verantwortung derjeweiligen Klinik (s.o.).Seite 10 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIESEITE 11 VON 40 Eine Verdünnung mit anderen Lösungen bzw. Zugabe von Medikamenten ist nichtgestattet. Mit Transfusionsbesteck versehene –„angestochene“ Blutkomponenten sind innerhalbvon 6 h zu transfundieren oder der ATMZH zur Entsorgung zurück zu geben. Eine Erwärmung über Raumtemperatur zur Transfusion ist nur bei speziellenIndikationen, wie z. B. Massivtransfusionen; Kälteantikörper des Patienten;Neugeborenen, nötig bzw. zulässig und darf nur mit speziell dafür vorgesehenenBlutwärmegeräten erfolgen. Auf die besondere zusätzliche Verwechslungsgefahr wirdhingewiesen. Bereitgestellte Produkte, die nicht mehr benötigt werden, aber noch zur Verfügungstehen, bitte umgehend spätestens am Morgen nach OP freigeben. Eine Chargenbezogene Dokumentation erfolgtnach §14 TFG über dasDokumentationssystem Edgenet oder Systeme der Klinik für Anästhesie und ist stetsumgehend erforderlich, um eine Rückverfolgung zu gewährleisten. Bei Fragen und im Zweifelsfall stets Rücksprache mit dem Transfusionsmedizinerhalten (Telefonnummern am Beginn dieses Dokuments).Folgende Blutkonserven können angefordert ertes Erythrozytenkonzentrat in Additivlösung resuspendiert. Volumen 200 –280 ml; Hämatokrit 0,55 – 0,6I/I; Restleukozytengehalt 10E6/Einheit; Haltbarkeit nachSpende i.d.R. 42d (35-49d). Eine Erwärmung über Raumtemperatur zur Transfusion ist nur bei speziellenIndikationen, wie z. B. Massivtransfusionen; Kälteantikörper des Patienten;Neugeborenen, nötig bzw. zulässig und darf nur mit speziell dafür vorgesehenenBlutwärmegeräten erfolgen.Nach Erwärmung (max. 37 C) muss das Präparat innerhalb von 6 h transfundiertwerden und darf für eine spätere Transfusion nicht mehr gekühlt werden.Eine Zwischenlagerung darf in nur dafür vorgesehenen Blutkonserven-Kühlschränken,mit Temperaturregistrierung und Alarmvorrichtung, bei 2 C - 6 C erfolgen.Bei Konservenmangel kann auf ABO-kompatible Transfusionen („majorkompatibel“ Isoagglutinine des Empfängers sind verträglich – kompatibel mit der Konserve)ausgewichen nder ErythrozytenkonzentratO(Universalspenderbei EK)A,OB,OABAB, A, B, OO Aufgrund seiner starken Immunogenität ist das Rhesusmerkmal-D zu berücksichtigen,insbesondere bei Frauen im gebärfähigen Alter und bei Neugeborenen und Kindern. ivtransfusionen;Konservenmangel) kann nach individueller Abwägung und Rücksprache (Blutdepot –transfundierender Arzt), bei einem Patienten mit Rh-negativen (Rhesus -D negativen)Seite 11 von 40Gelenktes Dokument: Transfusionsmedizinische Dienstanweisung 20140601.docx/pdf
KLINIKUM DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN - ABTEILUNG FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN UND HÄMOSTASEOLOGIE 4.3.SEITE 12 VON 40Merkmal auf Rh-positiv (Rh-D positiv) umgestellt werden, sofern ein Antikörper derSpezifität Anti-D des Patienten, aktuell
Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und dem PEI 2010 (Deutscher Ärzte Verlag Köln). Ebenso fanden Berücksichtigung die Neufassung des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes, der Arzneimittel-Wirkstoff-Herstellungsverordnung AMHV, der "Überwac