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rubrikArbeit undseelische Gesundheitinformationen und angebote imbezirk treptow-köpenick01

rubrikinhaltsverzeichnisinhaltsverzeichnisEin Projekt der PSAG Arbeit des Bezirkes Treptow-KöpenickUmsetzung:Märkisches Sozial- und Bildungswerk e.V.Suchthilfeprojekt TriathlonWilhelminenhofstr. 3412459 Berlinwww.msbw-online.dein Zusammenarbeit mit:Alexianer Krankenhaus HedwigshöheHöhensteig 112526 Berlinajb gmbhHobrechtstr. 5512047 BerlinUSE gGmbHKoloniestr. 133–13613359 BerlinLayout & Gestaltung:USE e Entstehung der Broschüre0407Kurzbeschreibung der Möglichkeiten1. Möglichkeiten der Jobcenter2. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)3. Unterstützte Beschäftigung – »Individuelle betriebliche Qualifizierung«4. Integrationsfirmen5. Zuverdienst6. Ehrenamt / Freiwilliges Engagement7. Bundesfreiwilligendienst8. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben9. Integrationsfachdienste10. EU-Rente / Erwerbs minderungsrente (EMR)11. Persönliches Budget12. 1819Fallbeispiele20Angebote im Bezirk1. Zuverdienste2. Beschäftigungstagesstätten3. Arbeitstherapie am anderen Ort4. Berufliches Training5. Beratungsangebote für Beschäftigung6. Berliner Jobcoaching7. Ehrenamt / Freiwilligen Engagement8. Bundesfreiwilligendienst (BFD)9. Integrationsfachdienst (IFD)10. Integrationsfirmen11. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)12. Agentur für Arbeit & JobCenter13. weitere 4Impressum4703

vorwortvorwortSehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,Arbeit und Gesundheit – gerade auch seelischeGesundheit – beides ist für jeden Menscheneine wichtige Lebensgrundlage. Sie habeneine zentrale Bedeutung für sein Leben.Sicher stimmen Sie dem zu.Und – Arbeit ist auch ein Grundbedürfnis des Menschen. Arbeit schafftSicherheit, bedeutet Zugehörigkeit, istsinnstiftend. Der Wunsch, wertgeschätztzu werden, zu wissen, dass der eigene Beitragzählt sowie auch Themen wie „meine Arbeitmacht Sinn“ und „es macht Sinn, dass ich da bin“zählen dazu.Wir alle brauchen Erfolgserlebnisse – Erfolgserlebnisse, soziale Anerkennung, das Wir-Gefühl derKollegialität, sinnvolle Beschäftigung, Freude amHandeln, Belohnung für Geleistetes, Lob und Tadelund vieles mehr, um zufrieden und gesund,nützlich und angenommen zu sein.Dies alles trägt wesentlich dazu bei, gesund zubleiben sowie auch wieder gesund zu werden.Immer mehr wird uns bewusst, welche Bedeutung psychische Erkrankungen für jeden Einzelnen haben – sei es in der eigenen Familie, imFreundes- und Bekanntenkreis oder auch amArbeitsplatz.Was können wir zum Schutz der seelischenGesundheit tun? Wie können wir sie erhalten undwelche Möglichkeiten gibt es, um sie wiederzuerlangen?Das Thema „Rolle der Arbeit für Menschen mitpsychischen Erkrankungen“ hat in der Arbeit derPsychosozialen Arbeitsgemeinschaft TreptowKöpenick einen besonderen Stellenwert eingenommen.In diesem Rahmen treffen sich regelmäßigpsychiatrische Fachkräfte aus Einrichtungen,Behörden, Verbänden, aber auch Betroffene undAngehörige psychisch kranker Menschen zumAustausch über Fragen der bezirklichen psycho sozialen Versorgung.Diese Fachgruppe erhielt also u.a. den Arbeitsauftrag, eine Broschüre mit Informationen über dieberufliche Reintegration und die Angebote inTreptow-Köpenick zu erstellen. Dank der finanziellen Unterstützung der Aktion Mensch konntenunmehr diese Aufgabe erfüllt und diese Broschüre fertiggestellt und veröffentlicht werden.Ich möchte mich sehr herzlich bei allen, die an derErarbeitung dieser Broschüre mitwirkten, bedanken.Mit freundlichen GrüßenPrävention und Früherkennung – dieser Aufgabemüssen wir uns gemeinsam stellen – alle Akteure,ob aus Politik, Fachöffentlichkeit und Wirtschaftund auch jeder Einzelne für sich und in seinemUmfeld. Welche Möglichkeiten gibt es, Rückzug,Isolation und Einsamkeit zu vermeiden oder auchzu beenden?Wie sieht es in unserem Bezirk damit aus? Wiekann Arbeit und Beschäftigung in unserem Bezirkzum Gesundwerden beitragen? Welchen Stellenwert nimmt Arbeit und Beschäftigung im Rahmender psychosozialen Versorgung in TreptowKöpenick ein? Wohin kann man sich wenden, umInformationen und Beratungen zu erhalten?Die Fachgruppe Arbeit – eine thematischeUntergruppe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Treptow-Köpenick – gestaltete zu diesemThema im Jahre 2014 einen Fachtag, auf demgenau diese Fragen sehr ausführlich diskutiertwurden. Es wurde deutlich, wie wichtig umfassende Informationen über Hilfsmöglichkeiten imZugang zu Arbeit und Beschäftigung sind, diejeden erreichen können – die betroffenenMenschen selbst aber auch ihr gesamtes Lebensumfeld. Auch für die Protagonisten selbst ergebensich in ihrer Zusammenarbeit vernetzte Strukturen, die es weiter auszubauen gilt.Ihr Gernot KlemmStellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtratfür Arbeit, Soziales und G esundheitDie Antworten auf diese Fragen sowie auch vieleInformationen, Tipps rund um das Thema Arbeitund Beschäftigung für Menschen mit psychischenBeeinträchtigungen, wichtige Adressen undAnsprechpartner/innen finden Sie in dieserBroschüre.0405

vorwortvorwortDie Entstehung der Broschüre Arbeit und seelische GesundheitInitiiert durch die Fachgruppe Arbeit der PSAG(Psychosoziale Arbeitsgruppe) Treptow-Köpenickund gefördert durch die Aktion Mensch ist eineBroschüre entstanden, die Betroffene undprofessionell Tätige gleichermaßen über diebezirklichen Möglichkeiten zur Teilhabe amArbeitsleben informiert. Die Broschüre Arbeitund seelische Gesundheit enthält eine Reihewichtiger Informationen zu den vorhandenenAngebotsformen, Zugangswegen sowieAnsprechpartner/innen und zeigt Wege indie berufliche Teilhabe auf.Von der Idee zum DruckMit der Förderaktion Noch viel mehr vor der AktionMensch wurde aus der Idee ein Projekt zurRealisierung von Inklusion in unserer Gesellschaft.Fünf selbst von Krankheit Betroffene des Suchthilfeprojektes Triathlon (MSBW e.V.) und derKontakt- und Beratungsstelle Treptow (ajb gmbh)erkundeten gemeinsam mit professionell Tätigendie Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten fürpsychisch und suchtkranke Menschen im BezirkTreptow-Köpenick. Die Betroffenen wählten dreiStandorte zur Besichtigung aus, die WIRHolzwerkstatt der ajb gmbh, das pier 36 eins derUSE gGmbH und die Betriebsstätte Wilhelminen-hof der Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH.Die Texte der Broschüre wurden von den jeweiligen Einrichtungen geschrieben und von denBetroffenen auf Verständlichkeit gegengelesen.Die gesammelten Informationen wurden imAnschluss übersichtlich aufbereitet und andie Druckerei der USE gGmbH übergeben. Esentstand die Broschüre Arbeit und seelischeGesundheit des Bezirkes Treptow-Köpenick,inhaltlich angelehnt an die Broschüre desBezirkes Lichtenberg.Was steht drinIn unserer Broschüre finden Sie in einemersten Teil Informationen zu den verschiedenen Angeboten im Allgemeinen. Es folgen vierFallbeispiele von Betroffenen, die die Arbeitsund Beschäftigungsmöglichkeiten für sich nutzenkonnten. In einem zweiten Teil finden Sie diekonkreten Angebote unseres Bezirkes mitAdressen und den entsprechenden Kontakten.Wir hoffen, Sie mit dieser Broschüre auf ihremWeg in die berufliche Teilhabe und Wiedereingliederung zu unterstützen und wünschen Ihnen allesGute!Die Fachgruppe Arbeit der PSAG Treptow-KöpenickDas Redaktionsund Rechercheteam0607

kurzbeschreibung der möglichkeitenarbeit und seelische gesundheit1. Möglichkeiten der JobcenterDas Jobcenter bietet erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und langzeitarbeitslosen Menschen imALG II-Leistungsbezug unterschiedliche Maßnahmen an, um eine Integration in den allgemeinenArbeitsmarkt vorzubereiten und zu unterstützen.Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens dreiStunden täglich erwerbstätig sein kann. Leistungsberechtigt ist, wer seinen eigenen Bedarfzum Lebensunterhalt und den der mit ihm zusammenlebenden Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft nicht selbstständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann.Im Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick gibt eszwei Kompetenzteams, die sich speziell umBelange von Betroffenen kümmern und spezielleUnterstützung im Rahmen der vorhandenenNetzwerke anbieten:infoJobcenter Berlin w.kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/oder auf den Seiten der Berliner ng und Aktivierungwww.wdb-berlin.de (Geben Sie dafür im Suchfeld AVGS ein.)08Kompetenzteam beschäftigungsorientiertesFallmanagement (bFM)Schwierige Lebenssituationen können denWiedereinstieg in den Arbeitsmarkt behindern.Das beschäftigungsorientierte Fallmanagementdes Jobcenters Berlin Treptow-Köpenick ebnetgemeinsam mit Ihnen in solchen Situationen denWeg.Ihr/e Fallmanager/in bietet Ihnen eine intensiveund individuelle Unterstützung an. Sie entwickelngemeinsam Wege aus unterschiedlichen Lebenslagen für eine erfolgreiche Suche nach einempassenden Arbeitsplatz.Schwierige Lebenssituationen können sein: Probleme in der Familie (z.B. Erziehungs probleme, familiäre Gewalt) Frage der Kindesbetreuung Frage der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger Obdachlosigkeit/Wohnungslosigkeit Schulden Vereinsamung/Ängste Suchterkrankungen Straffälligkeit Lebenskrisen (z.B. Krankheiten, Depressionen,Überforderungen)Kompetenzteam Reha/SBDas Team Reha/SB hat es sich zur Aufgabegemacht, Behinderte und von Behinderungbedrohte Menschen bei der Umsetzung desAnspruchs auf Leistung zur Teilhabe am Arbeits leben zu unterstützen, um ihre Selbstbestimmungund gleichberechtigte Teilhabe am Leben in derGesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zuvermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. DieBetreuung erfolgt durch spezialisierte Fachkräfte,die die spezifischen Belange dieser Menschen unddie gesetzlichen Sonderregelungen berück sichtigen.Die wichtigsten Unterstützungs-Leistungen imJobcenter sind: Vermittlungsbudget Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein(AVGS) Bildungsgutschein Eingliederungszuschuss (EGZ) Förderung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§16d SGB II),Förderung von Arbeitsverhältnissen(§16e SGB II) und das Berliner JobcoachingDas Vermittlungsbudget umfasst vielfältigeUnterstützungsmöglichkeiten im Verlauf desgesamten Bewerbungsverfahrens, wie beispielsweise Bewerbungsmappen und -fotos, Reise kosten zum Vorstellungsgespräch außerhalb desTagespendelbereichs, Kosten für notwendigeNachweise bis hin zur Arbeitsaufnahme und dendamit verbundene Kosten für Arbeitskleidung/Arbeitsmittel und Fahrtkosten zum Arbeitsantrittaußerhalb des Tagespendelbereichs.Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheindient einerseits der Inanspruchnahme vonAktivierungshilfen, das sind Hilfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Üben vonVorstellungsgesprächen, Coaching und Beratung,Stilberatung und vieles mehr. Andererseits könnendamit sogenannte Vermittlungshilfen eröffnetwerden, wie die Vermittlung eines Arbeitsplatzesüber einen privaten Arbeitsvermittler.Der Bildungsgutschein soll langzeitarbeitsloseMenschen dabei unterstützen, durch eineberufliche Weiterbildung eine höhere Chance aufdem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten.EingliederungszuschussMöchte Sie ein/e Arbeitgeber/in einstellen, kanner/sie beim zuständigen Arbeitgeber-Service derAgentur für Arbeit vor einer Arbeitsaufnahmeeinen Eingliederungszuschuss (EGZ) beantragen.Ob ein EGZ gewährt wird und in welcher Höhe,hängt wieder von den persönlichen Umständendes/r neuen Mitarbeiters/in ab.Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) ist einInstrument der Jobcenter. Hier können Arbeitgeber/innen bis zu 75 % bezuschusst werden, wennsie arbeitslose erwerbsfähige Leistungsem pfänger/innen einstellen, die besondere Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden und zur Zeitkeine Chance haben, integriert zu werden (z.B.keine Ausbildung, sehr lange schon arbeitssuchend, körperlich oder psychisch beeinträchtigt).Da es immer wieder zu Reformen in diesemBe reich kommt, ist es ratsam, direkt beim Jobcenter nach den aktuellen Möglichkeiten zu fragen.09

kurzbeschreibung der möglichkeitenarbeit und seelische gesundheit2. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)Träger, welche Arbeitsstellen anbieten, die denBerliner Bezirken und der Allgemeinheit zugutekommen (z.B. Zusatzangebote für Kinder, alteMenschen, Pflege von Spielplätzen oder Wohnanlagen) können zusätzlich zu der Förderung derJobcenter die fehlenden 25 % der Lohnkostenerstattet bekommen.Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind zeitlich befristete Maßnahmen (auchMAE, Zusatzjob oder 1-Euro Job genannt). Hierbesteht die Möglichkeit, in unterschiedlichenTätigkeitsfeldern maximal 30 Stunden die Wochezu arbeiten. Einige Maßnahmen bieten auchBeschäftigungen in Teilzeit an. Unter anderem gibtes eigens konzipierte Arbeitsgelegenheiten, dieinsbesondere geeignet sind für Menschen mitpsychischen Beeinträchtigungen. Die Mehraufwandsentschädigung liegt bei ca. 1,00 bis 1,50 die Stunde und wird beim ALG II-Anspruch nichtangerechnet. Es besteht eine Höchstförderungsdauer von max. 2 Jahren in einem Zeitraum von5 Jahren.Wie erhalte ich Leistungen vom Jobcenter?Jede/r erwerbsfähige Leistungsberechtigte istantragsberechtigt. Leistungen nach dem SGB IIwerden nicht für Zeiten vor der Antragstellungerbracht. Bei Antragstellung wirkt dieser auf denErsten des Monats zurück. Den Antrag können Siepersönlich, schriftlich oder telefonisch stellen. Esist zwingend erforderlich, die notwendigenAntragsformulare zeitnah und vollständigeinzureichen.10Sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter sowieAusfüllhinweise zum Thema Arbeitslosengeld IIerhalten Sie in der Eingangszone des Jobcentersoder finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.Vermittlungsbudget, Bildungsgutschein oderFörderung von Beschäftigungsverhältnissen(FAV) und ArbeitsgelegenheitenZunächst müssen Sie bei Ihrem/r zuständigenArbeitsvermittler/in des Jobcenters nachfragen,inwieweit eine solche Förderung für Sie in Fragekommt. Sie haben nicht automatisch ein Anrechtdarauf. In jedem Fall wird individuell geprüft, obSie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B.Dauer der Arbeitslosigkeit, Vermittlungshemmnisse) und welche Aussicht eine Maßnahme hat, ihreChancen auf eine Arbeit zu erhöhen.Vermittlungs- und AktivierungsgutscheinRechtsanspruch hat jede/r Arbeitslose imLeistungsbezug ALG I nach einer Wartezeit von6 Wochen Arbeitslosigkeit. Bezieher/innen vonArbeitslosengeld II können nach Ermessen des/rArbeitsvermittlers/in des Jobcenters einenGutschein erhalten.Nicht jeder hält dem Druck unserer Leistungsgesellschaft auf dem freien Arbeitsmarkt stand. Nachdem SGB IX gibt es für diese Menschen dasAngebot einer Werkstatt für behinderte Menschen, welches Maßnahmen zur Teilhabe amArbeitsleben im Eingangsverfahren und Berufs bildungsbereich anbietet. Darüber hinaus werdenArbeitsplätze im beschützten Rahmen derWerkstatt angeboten. Voraussetzung ist derAntrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beimzuständigen Kostenträger: Agentur für Arbeit, DRV(Deutsche Rentenversicherung), Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft. Wenn Sie bereitseine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist eineberufliche Rehabilitationsmaßnahme ebenfallsmöglich.AblaufÜber den Sozialdienst der WfbM nimmt man denersten Kontakt auf, kann sich die Angeboteansehen und sich beraten lassen. Man entscheidetselbst, in welche WfbM man gehen möchte.Das dreimonatige Eingangsverfahren dient derKlärung der Frage, ob die WfbM die individuellrichtige Einrichtung ist. Es wird zudem einindividueller Rehabilitationsplan erstellt, der dieZiele und Schwerpunkte der Maßnahme festschreibt.Der anschließende Berufsbildungsbereich dauertin der Regel 24 Monate. Ziel ist hier, eine realistische und erreichbare Berufsperspektive zuentwickeln. Dazu erfolgt die Vermittlungf achlicher Kenntnisse und Fertigkeiten sowiepersönlicher und sozialer Fertigkeiten, diemindestens für das Ausüben einer Tätigkeit imgeschützten Rahmen der Werkstatt ausreichendsind.Damit kann man in denArbeitsbereich wechseln, erhält ein leisinfotungsgerechtes Entgeltund ist über daswww.wfbm-berlin.deBezirksamt (Eingliederungshilfe) sozialversiArbeitsentgelte – ein Rechenbeispielchert. Man erwirbt hier1. Grundbetrag75 Rentenansprüche. Eine2. Steigerungsbetrag64 Teilzeittätigkeit ist3. Arbeitsförderungsgeld26 möglich.Gesamt 165 Darüber hinaus wirdplus Fahrgeldein Übergang auf denersten Arbeitsmarktgefördert, um bspw. die Belastbarkeit für eineAusbildung/Umschulung oder einen Arbeitsplatzauf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.Als ein Zwischenschritt auf diesem Weg kann eineTätigkeit auf einem Außenarbeitsplatz der WfbMin einem Betrieb des freien Arbeitsmarktessinnvoll sein.Die Werkstätten halten das Angebot der beruf lichen Bildung vor (am Arbeitsplatz oder in Formvon Kursen) und ermöglichen die Teilnahme anbegleitenden Angeboten sportlicher, musika lischer oder künstlerischer Art. Ziel ist der Erhaltund die Förderung der Persönlichkeit.11

kurzbeschreibung der möglichkeitenarbeit und seelische gesundheit3. Unterstütze Beschäftigung – »Individuelle betriebliche Qualifizierung«Unterstützte Beschäftigung oder „SupportedEmployment“ ist ein Ansatz, der bereits Ende der70er Jahre in den USA entwickelt wurde und seitden 90er Jahren auch in Deutschland Beachtunggefunden hat, und der im deutschen Sozialgesetzbuch verankert ist (§ 38a SGB IX).Kern der Unterstützung (offiziell: Maßnahme zurindividuellen betrieblichen Qualifizierung – InbeQ) ist die individuelle Qualifizierung des/rArbeitsnehmers/in direkt im Betrieb (Job Coaching).Dem voraus geht die Erprobung unterschiedlicherTätigkeiten und Fähigkeiten, die ebenfalls bereitsim Unternehmen stattfindet. Der/die Arbeitgeber/in muss für die Qualifizierung keine Mitarbeiter/innen entbehren, denn der/die potentielleArbeitnehmer/in wird durch bekannte Qualifizierungstrainer/innen angeleitet. Dieses sind Kräfteder Integrationsfachdienste oder anderer Träger(in der Regel Bildungsträger). Das Training amArbeitsplatz kann bis zu 24 Monate, in Einzelfällensogar bis zu 36 Monate, begleitet werden.Während dieses Zeitraumes erhält der/dieArbeitnehmer/in Leistungen vom zuständigenRehabilitationsträger. Meistens ist dies die Agenturfür Arbeit. In dieser Zeit besteht ebenfalls Sozialversicherungspflicht durch die Agentur für Arbeit.Seit 2009 besteht ein Rechtsanspruch auf dieFörderung von Maßnahmen der UnterstütztenBeschäftigung nach den Regelungen des NeuntenSozialgesetzbuches (§ 38a SGB IX). Projekttage mitberufsbezogenen und persönlichkeitsbildendenAngeboten finden während der gesamtenMaßnahmedauer statt.Wie läuft die Unterstützte Beschäftigung ab?Die Maßnahme ist in zwei Phasen unterteilt:Die erste Phase dient der Orientierung, Qualifizierung und Stabilisierung während betrieblicherPraktika.Jobcoaches oder Qualifizierungstrainer/innenunterstützen arbeitsuchende Menschen mitBehinderung durch die Begleitung und Qualifizierung im Betrieb. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Sofern diesesZiel erreicht wird und weiterer Unterstützungsbedarf besteht, kommt bei Bedarf:Die zweite Phase, die Berufsbegleitung, zum Einsatz.Ziel ist es, sowohl Arbeitnehmer/innen als auchArbeitgeber/innen arbeitsplatzstabilisierend zuunterstützen.Der konkrete Ablauf der Unterstützten Beschäftigung richtet sich immer nach den Bedürfnissendes Einzelnen. Meist gestaltet er sich aber wiefolgt:Begleitung: Der behinderte Mensch wird voneinem Jobcoach auf den betrieblichen Qualifizierungsplätzen in dem erforderlichen Umfangbegleitet.Feststellung der Fähigkeiten, Wünsche und erforderlichen Unterstützung: Zunächst werden die besonderen Fähigkeiten, Kenntnisse und Wünsche, aberauch der Unterstützungsbedarf des/r Teilnehmers/in festgestellt. Idealerweise geschieht diesschon in den letzten beiden Schuljahren, sodassauf diese Erkenntnisse zurückgegriffen werdenkann.Suche nach einem geeigneten Qualifizierungsplatz:Dann wird auf einem oder mehreren Qualifizierungsplätzen die passende Branche ermittelt, inder der behinderte Mensch arbeiten kann undmöchte. Es ist Aufgabe des/r Mitarbeiters/in derUnterstützten Beschäftigung, die betrieblichenQualifizierungsplätze zur Verfügung zu stellen. Erverfügt dazu über ein großes regionales Netzwerkund hat viele Arbeitgeberkontakte.Einarbeitung: Anschließend wird der/die Teilnehmer/in gründlich auf einem betrieblichen Qualifizierungsplatz eingearbeitet, der Aussicht auf dieÜbernahme in ein ¤ltnis bietet.Qualifizierung: Wesentlicher Bestandteil derQualifizierung ist die Vermittlung berufsüber greifender Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen. Auch Maßnahmen zur Entwicklung derPersönlichkeit gehören hierzu. Zur Vermittlungdieser Qualifikationen veranstaltet der AnbieterUnterstützter Beschäftigung z.B. Projekttage.Arbeitsvertrag: Die Qualifizierungsphase endetidealerweise mit einem Arbeitsvertrag für denbehinderten Menschen. Auch hier hilft der/dieMitarbeiter/in der Unterstützten Beschäftigungbei den Gesprächen mit den Arbeitgebern/innen.Berufsbegleitung: Ist nach demAbschluss des Arbeitsvertragesweiterhin Unterstützung erforderlich, geschieht dies in Form derBerufsbegleitung. Auch hier kommtbei Bedarf ein Jobcoach in denBetrieb. Er hilft dabei, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisierenoder kommt, falls Probleme auftreten.infowww.bag-ub.deDie amtliche Feststellung einer Schwerbehinderung ist keine Voraussetzung!1213

kurzbeschreibung der möglichkeitenarbeit und seelische gesundheit4. Integrationsfirmen5. ZuverdienstBei den Integrationsfirmen handelt es sich umUnternehmen oder auch Betriebsteile des erstenArbeitsmarktes, die mit einem Anteil von mindestens 25 % Schwerbehinderte oder Gleichgestelltesozialversicherungspflichtig beschäftigen bzw.gesetzlich dazu verpflichtet sind, um als Integrationsfirma anerkannt und vom Integrationsamtfinanziell gefördert zu werden.Integrationsfirmen beschäftigen schwerbehinderte Menschen, die behinderungsbedingt Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Arbeitsplatz aufdem ersten Arbeitsmarkt zu finden.Zuverdienst ist ein Arbeitsangebot für Menschen,die trotz einer psychischen Einschränkung(psychische und/oder Suchterkrankung) dieeigenen Fähigkeiten im Arbeiten nutzen wollen,aber nicht in vollem Umfang arbeiten berlin.de/integrationsfirmen.htmlDie Bewerbung um einen Ausbildungs- oderArbeitsplatz bei einer Integrationsfirma unterscheidet sich nicht von Bewerbungen in anderenUnternehmen des ersten Arbeitsmarktes.Da schwerbehinderte Bewerber/innen besondersberücksichtigt werden, ist es sinnvoll bei derBewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in einer Integrationsfirma die Schwerbehinderung anzugeben.Was bietet eine solche Arbeitsmöglichkeit? einen unkomplizierten Zugang flexible Arbeitszeiten auch nach längeren Pausen/Krankheitsphasenkann man wieder kommen eine kleine Zuwendung zur Stärkung derMotivation (1,00 – 1,50 pro Stunde) eine/n feste/n Ansprechpartner/in bei Problemen und ErfolgenWie erhalte ich einen Zuverdienstplatz?Man kann sich zunächst vor Ort (im Zuverdienstprojekt) oder bei einer im Stadtteilzuständigen Kontakt- und Beratungsstelleberaten lassen und sich in Ruhe dieArbeitsmöglichkeiten anschauen.Es besteht die Möglichkeit Probearbeitstage zuvereinbaren. Die Plätze sind begrenzt, so dassmanchmal Wartezeiten entstehen können.Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, nachZuverdiensten in anderen Bezirken zu schauen.infoBerliner Zuverdienst-Wegweiserwww.pinel-online.de146. Ehrenamt/Freiwilliges Engagement7. BundesfreiwilligendienstDas Ehrenamt ist eine unentgeltliche Mithilfe/Mitarbeit in sozialen Projekten. Eine Ausbildung istfür das gewählte Tätigkeitsfeld oft nicht notwendig, sondern das Interesse, sich in einem sozialenBerufsfeld zu engagieren. In anderen Berufsfeldernist eine Ausbildung Voraussetzung (z.B. Krankenpflege, Hospiz) oder ein erweitertes Führungszeugnis (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen).Der zeitliche Umfang ist in Abstimmung zwischender/m ehrenamtlich Tätigen und der jeweiligen Einrichtung oder Person flexibel vereinbar.Das Ehrenamt kann nützlich zur persönlichen Berufsfindung sein, oder um bspw. nach langerErwerbslosigkeit wieder in eine regelmäßigeBeschäftigung einzusteigen. Damit verbunden können soziale Kontakte geknüpft werdenund die Zeit sinnstiftend gestaltet werden.Der Erhalt einer Aufwandsentschädigung ist möglich. Sozialversicherungspflichtig ist das Ehrenamt nicht.Der Bundesfreiwilligendienst ist offen für Menschen jeden Alters. Ab einem Alter von 27 ist aucheine Beschäftigung in Teilzeit mit mindestens 20Stunden die Woche möglich. Eine abgeschlosseneAusbildung ist nicht notwendig. Ein Schulabschluss ist jedoch vorzuweisen. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, kannaber auch auf 6 Monate verkürzt bzw. auf maximal24 Monate verlängert werden. Eine Vergütung desBundesfreiwilligendienstes erfolgt mit einemTaschengeld in Höhevon maximal 300,00Euro. Beim Bezug voninfoALG II wird ein Betragwww.bundesfreiwilligendienst.devon 200,00 Eurowww.bundesfreiwilligendienst- berlingrundsätzlich nichtbrandenburg.deangerechnet (§ 1 Abs. 7www.bufdi.euArbeitslosengeld II/Sozialgeld- Verordnung).Wie kommt man an eine Stelle?Man kann sich im Internet z.B. an die StiftungGute-Tat wenden. Dort werden berlinweite freieEhrenamtsstellen angeboten. Oder man fragtselbst bei sozialen Trägern nach.Wie erhalte ich eine Stelle im Bundesfrei willigendienst?Auf den angegebenen Internetseiten kann nachStellenangeboten für den Bundesfreiwilligendienst recherchiert werden. Zudem könnenEinsatzstellen und Voraussetzungen untergenannter Hotline erfragt werden. Es ist auchmöglich, selbst Kontakt zu sozialen Trägernaufzunehmen und nach offenen Stellen zu n.dewww.sternenfischer.org15

kurzbeschreibung der möglichkeitenarbeit und seelische gesundheit8. Leistungen zur Teilhabeam ArbeitslebenNach § 33 SGB IX werden erforderliche Leistungenzur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um dieErwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrerLeistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern,(wieder)herzustellen und ihre Teilhabe amArbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.Das Spektrum der Leistungen zur Teilhabe amArbeitsleben ist sehr umfassend und beinhaltetfolgende Angebote: Leistungen zur Berufsvorbereitung Berufsfindung und Arbeitserprobung Aus- und Weiterbildung Umschulung Hilfen zur Erlangung oder Erhaltung einesArbeitsplatzes, z. B. durch Integrationsfach dienste9. IntegrationsfachdiensteWie beantrage ich Leistungen zur Teilhabe amArbeitsleben?Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe amArbeitsleben wird beim zuständigen Rehabilita tionsträger gestellt. Dies sind in der Regel dieAgentur für Arbeit, die gesetzlichen Rentenversicherungsträger oder die gesetzlichen Unfallver ¼hrende Links:Integrationssystem zurBeruflichen haften der BTZ:www.bag-btz.deDie Deutschen d der denburg e. rentenversicherung.de16Die Integrationsfachdienste bieten begleitendepsychosoziale Hilfe im Berufs- und Arbeitslebenfür Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB 50) oder Gleichstellung an, mit dem Zielder Sicherung ihrer Arbeitsplätze.Aus diesem Grunde richtet sich das kostenloseAngebot aus Information, Beratung, Unterstützung, Begleitung und Hilfe an beschäftigteSchwerbehinderte und Arbeitgeber/innengleichermaßen.Inhalte der beruflichen Sicherung: vermitteln bei Problemen und Konflikten imArbeitsverhältnis Integrationsfachdienste begleiten und unterstützen bei Wiedereingliederung nach langerKrankheit begleiten und moderieren das BetrieblicheEingliederungsmanagement (BEM) undPersonalgespräche beraten zu finanziellen Leistungen des Integrationsamtes bei Leistungsminderung, personellem Unterstützungsbedarf und Arbeitsassistenz beraten zu behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung und deren Beantragung beraten und begleiten im Kündigungsschutzverfahren koordinieren Kontakte zu anderen Beratungsdiensten und unterstützen im Umgang mitÄmtern und Behörden Vermittlung (für arbeitssuchende Rehabili tanden/innen und Arbeitgeber/innen) undUnterstützung bei der Suche nach geeignetenArbeitsstellen, Organisation betrieblicherPraktika oder P grationsfachdienste-ifd/17

kurzbeschreibung der möglichkeiten10. EU-Rente / Erwerbs minderungsrente (EMR)Seit 2001 heißt die EU-Rente korrekt: Rentewegen Erwerbsminderung (EMR). Die EMR kannvon gesetzlich rentenversicherten Personenbeantragt werden, wenn ihre Leistungsfähigkeitnicht mehr für eine reguläre Erwerbstätigkeitausreicht. Die EMR kann befristet oder unbefristet,teilweise oder voll gewährt werden.Wie beantrage ich EMR?Den Antrag für EMR kann man sich entweder vonder Rentenversicherungsstelle zuschicken lassenoder im Internet herunterladen. Wichtig ist, dassärztliche Berichte und Gutachten, die einereduzierte körperliche/psychische Leistungsfähigkeit bescheinigen, in Kopie beizulegen sind.infowww.deutsche-rentenversicherung.deTel. 0800 10 00 48 00arbeit und seelische gesundheit11 . Persönliches Budget12. BeschäftigungstagesstättenSeit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mitBehinderung oder von Behinderung bedrohteMenschen einen Rechtsanspruch nach § 57 SGBXII auf das Persönliche Budget.Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung,die ein behinderter oder von Behinderungbedrohter Mensch anstelle einer Sachleistungerhält. Hiermit kann er Leistungen zur Teilhabeoder Rehabilitation selbst einkaufen. DasPersönliche Budget soll die Selbständigkeitbetroffener Menschen erhöhen und die Hilfenpassgenauer

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient einerseits der Inanspruchnahme von Aktivierungshilfen, das sind Hilfen bei der Erstel-lung von Bewerbungsunterlagen, Üben von . oder finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur. Vermittlungsbudget, Bildungsgutschein oder Förderung von B