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NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAndie Staatsanwaltschaft KielSchützenwall 31-35Naturschutzbund DeutschlandNABU Gruppe KielKollhorster Weg 124109 Kiel24114 [email protected] mit Strafantrag gegen Unbekannt wegen Verstößengegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Baumschutzsatzungauf dem Prüner Schlag, Bebauungsplan Nr. 98827.01.21www.nabu-kiel.deKontaktDr. Gerrit [email protected]äfts- und SpendenkontoSehr geehrte Damen und Herren,wir bringen zur Anzeige: Mehrfache Verstöße gegen die Vorschriftendes Bundesnaturschutzgesetzes sowie gegen die Baumschutzsatzungder Stadt Kiel auf dem Gelände Prüner Schlag, Geltungsbereich desaktuellen Bebauungsplans 988.Auf dem Gelände des Prüner Schlags, im Geltungsbereich des B-Plans988, wurde seit Ende Oktober auf Flächen widerrechtlicherweise massiveingegriffen, die gem. B-Plan-Beschluss für Maßnahmen zurdauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion festgesetzt undgesichert sind. Auf allen Teilflächen mit einer Gesamtgröße von rd. 6,2ha (entsprechend einer Größe von etwa 8 Fußballfeldern) wurdenumfangreich Gehölze zurückgeschnitten, teilweise Bäume gefällt, dieFlächen mit schweren Fahrzeugen befahren sowie möglicherweisegeschützte Biotope zerstört.Bordesholmer SparkasseBLZ 210 512 75Konto 160 072 555IBAN DE05 2105 1275 0160 0725 55BIC NOLADE21BORNaturschutzbund Deutschland e.V.Der NABU ist ein staatlich anerkannterNaturschutzverband (n. § 63 BNatSchG)und Partner von Birdlife International.Spenden und Beiträge sind steuerlichabsetzbar. Erbschaften und Vermächtnissean den NABU sind steuerbefreit.Betroffenheiten im Einzelnen:1. Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten gem.BNatSchG (Begründung B-Plan S. 34/35 und Umweltbericht S. 9 ff)Laut den Genehmigungsunterlagen zum B-Plangebiet wurden folgendegem. BNatSchG streng geschützte Arten des Anhang IV der FFHRichtlinie sowie Brutvögel nachgewiesen.Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr1
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielFledermäuse8 Arten: Wasser-, Breitflügel-, Zweifarb-, Zwerg-, Mücken-,Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler und Braunes LangohrDas betroffene Gebiet hat eine Bedeutung als Jagdhabitat. Außerdemsind in den Bäumen potenziell Quartiere vorhanden bzw. vorhandengewesen.Amphibien1 Art: KammmolchDas betroffene Gebiet hat eine Bedeutung als Laichhabitat sowieSommer- und tlichbesondersrelevantsindTrauerschnäpper (Höhlenbrüter, RL SH 3), Dohle (Höhlenbrüter,Vorwarnliste SH), Grünspecht (Vorwarnliste SH, BNatSchG strenggeschützt), Sperber (Vorwarnliste SH, BNatSchG streng geschützt) undTeichhuhn (BNatSchG streng geschützt)Das betroffene Gebiet hat eine Bedeutung als Brutgebiet, Nahrungsbzw. Jagdgebiet.Darüber hinaus wurden noch folgende gem. BNatSchG besondersgeschützte Arten erfasst:Amphibien4 Arten: Grasfrosch, Teichfrosch, Erdkröte, TeichmolchDas betroffene Gebiet hat eine Bedeutung als Laichhabitat sowieSommer- und Winterlebensraum.Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr2
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 Kiel2. Festsetzung gem. Satzungsbeschluss B-Plan 988 (Begründung BPlan, S. 36)VermeidungsmaßnahmenDie Flächen rund um das Baugebiet sind gem. Satzungsbeschluss vom19.08.2016 für Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung derökologischen Funktion gesichert. Auf den Flächen sind insbesondere„ die wertgebenden Strukturen (Obstgehölze, Hecken und Knicks,Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, potenzielleÜberwinterungshabitate des Kammmolchs, naturnahe und alle übrigenerhaltenswerten Kleingewässer etc.) zu erhalten.“KompensationsmaßnahmenUm den planungsbedingten Lebensraumverlust auszugleichen, sind dierandlichen Maßnahmenflächen ökologisch aufzuwerten.3. Widerrechtlich durchgeführte Eingriffe in Natur und Landschaft,eingetretene SchädenFolgende verbotene Eingriffe wurden auf allen Teilflächenvorgenommen, die gem. Satzungsbeschluss für Maßnahmen zurdauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion gesichert sind:Umfangreicher Gehölzrückschnitt und -beseitigungSträucher und Kleingehölze wurden größtenteils in Heckenformzurückgestutzt oder auch ganz beseitigt bzw. stark beschädigt.Davon betroffen sind- Brutvögel (Gilde Gehölzfreibrüter), die die Gehölze als Bruthabitatnutzen.- Amphibien, die die Gehölze als Sommer- und Winterlebensraum wiez.B. typischer Weise Mauslöcher am Gehölzfuß nutzen.Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr3
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAbbildung 1: in Heckenform zurückgestutzte SträucherGruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr4
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAbbildung 2: übrig gebliebener Schnittguthaufen, der Großteil wurde lautZeugenaussage bereits abtransportiertBaumfällungenEs wurden Bäume unterschiedlicher Stärke gefällt, darunter wohl auchObstbäume.Davon betroffen sind- Brutvögel (Gilde Gehölzfreibrüter und Höhlenbrüter), die die Gehölzeals Bruthabitat nutzen.- Fledermäuse, die Spalten unter abstehender Rinde und Baumhöhlenals Quartiere nutzen. Potenziell sind davon Wochenstuben-, Winter-,Zwischen-, Balz- und Paarungsquartiere betroffen.Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr5
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAbbildung 3: BaumstumpfAbbildung 4: BaumstümpfeGruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr6
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielBodeneingriffe bzw. Befahren mit schweren FahrzeugenDie Flächen wurden großräumig mit schwerem Gerät befahren.Dadurch kam es großflächig zu Bodenverdichtung und Beschädigungder Streu- und der oberen Bodenschicht bis in größere Tiefe.Davon direkt betroffen sind u.a. Amphibien, die Verstecke in der Streuund oberen Bodenschicht als Quartiere nutzen.Abbildung 5: mit schwerem Gerät befahrene Fläche mit tiefen FahrspurenGruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr7
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAbbildung 6: stark verdichteter Boden, mehrere Zentimeter tiefe FahrspurenEingriffe in KleingewässerAuf dem Gelände befinden sich zahlreiche Kleingewässer. Aufgrund desgroßflächigen Eingriffs sind (Teil-)Zerstörungen von Kleingewässernnicht auszuschließen.Um ein Einwandern von Amphibien in das Gebiet während derBauphase zu vermeiden, wurde ein Amphibienzaun um die Fläche dersüdlich angrenzenden Schützengilde aufgestellt. Allerdings kannaufgrund des langen Zeitraums seit den Erfassungen (2013) und dendurchgeführten Artenschutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen leingartenbereichen neu eingewandert sind. Außerdem ist derAmphibienzaun nicht überall funktionstüchtig, sodass ein Einwandernauch von der Fläche der Schützengilde möglich war.Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr8
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAbbildung 7: Amphibienzaun an der Schützengilde, teils nicht mehrfunktionstüchtigGruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr9
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAbbildung 8: Einfahrt zur Schützengilde, statt ein Amphibienzaun dient einGitter um das Einwandern der Amphibien ins Gebiet zu verhindern, durchAnsammlung von Erde ist ein Überwinden der Barriere für Amphibien aberproblemlos möglichGruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr10
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 Kiel4. Verstöße gegen das BNatSchG § 44 (1), Artenschutz§ 44 (1) 1 Tötungsverbot- Durch die schwerwiegenden Eingriffe in die Gehölze sowie in denBoden und durch die Bodenverdichtungen kann eine Verletzung oderTötung von Kammmolchen (Anhang IV) nicht ausgeschlossen werden.- Durch die Rodung von Bäumen mit Habitatstrukturen wie Baumhöhlenoder Spalten kann eine Verletzung oder Tötung von Fledermäusen(Anhang IV), die sich ggf. zur Zeit des Eingriffs in den Quartierenaufhielten, nicht ausgeschlossen werden.Die Flächen liegen außerhalb des Baufeldes. Daher handelt es sichnicht um einen Eingriff gem. BNatSchG § 18 i.V.m. BauGB § 30. Somitunterliegen auch besonders geschützte Arten dem Schutzstatus gem.BNatSchG § 44 (1).- Durch die Eingriffe in die Gehölze sowie in den Boden und durch dieBodenverdichtungen kann eine Verletzung oder Tötung von besondersgeschützten Amphibienarten nicht ausgeschlossen werden.- Durch die Eingriffe in die Gehölze sowie in den Boden und durch dieBodenverdichtungen kann eine Verletzung oder Tötung von weiterenbesonders geschützten Arten (z.B. Insektenarten wie Wildbienen,Käfer), die nicht im Zuge des Bauleitplanverfahrens kartiert wurden,nicht ausgeschlossen werden.§ 44 (1) 3 Zerstörung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten- Durch die Eingriffe in die Gehölze sowie in den Boden und durch dieBodenverdichtungen wurden Quartiere des Kammmolches zerstört. DieFlächen dienten besonders zum Erhalt bestehender sowie alsErsatzmaßnahmen für erweiterte Quartierstrukturen, um derKammmolchpopulation ausreichend Habitate zur Verfügung zu stellen.- Durch die Eingriffe in die Gehölze wurden Bruthabitate von Brutvögelnzerstört.- Durch die Rodung der Bäume wurden Habitatstrukturen und potenziellQuartiere von Fledermäusen zerstört.- Durch die Eingriffe in die Gehölze sowie in den Boden und durch dieBodenverdichtungen wurden Quartiere von besonders geschütztenAmphibienarten zerstört.Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr11
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 Kiel- Durch die Eingriffe in die Gehölze sowie in den Boden und durch dieBodenverdichtungen wurden Habitate weiterer besonders geschützterArten zerstört. Insbesondere der Baumbestand hatte eine hoheBedeutung.Verstöße gegen das BNatSchG § 30, gesetzlich geschützte BiotopeMit den Eingriffen wurden Kleingewässer, nach BNatSchG geschütztesBiotop, potenziell beschädigt oder zerstört.Verstöße gegen das BNatSchG § 17, VerfahrenDas Fehlen einer behördlichen Genehmigung stellt einen Verstoß nach§17 Absatz 3 Satz 1 BNatSchG dar.Verstöße gegen BaumschutzsatzungDurch die Rodung der Bäume wurde gegen die Baumschutzsatzung derStadt Kiel verstoßen.Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr12
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 Kiel4. Erläuterung der Geschäftsführung des Unternehmens HöffnerVon den Medien wurde die Geschäftsführung zu dem Eingriff wie folgtzitiert: „Ein Baggerfahrer war gerade derart im Schwung, dass er fröhlichdas ganze Grünzeug weggeholzt hat, das auf dem Baugeländeirgendwie störte.“Diese Darstellung kann klar widerlegt werden: Auf dem folgenden Fotovon Oktober 2020 ist zu erkennen, dass vor dem Eingriff in dieNaturschutzflächen bereits der Bauzaun stand und die eigentlicheBaufläche schon eingeebnet war. Die Baugrenze war für jeden klar zuerkennen. Außerdem war für die Rodungsaktion auf den betroffenenAusgleichsflächen für Maßnahmen des Naturschutzes lautAnwohneraussagen eine andere Firma beauftragt als die für dieBaumaßnahmen. Daher konnte es sich nicht um ein Versehen handeln,sondern es wurde offensichtlich ein Auftrag nach Anweisung ausgeführt.Weiterhin war nicht nur "ein Baggerfahrer" daran beteiligt. Bei der Größeder Fläche (rd. 6,2 ha) und dem vielen Rodungs- und Schnittgut müssenmit der Arbeit mehrere Bagger- sowie LKW-Fahrer beauftragt gewesensein. Laut Medien gab es zudem klare Absprachen zwischen derzuständigen unteren Naturschutzbehörde und den beteiligtenUnternehmen.Ferner ist zu prüfen, ob eine biologische Baubegleitung in derGenehmigung festgesetzt war. Falls dem so war, warum es dann zueinem derart massiven Versagen dieser biologischen Baubegleitunggekommen ist.Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr13
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAbbildung 9: Das Baufeld (links) ist durch einen Zaun von den „Flächen fürMaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion“ klargetrennt, vor dem Eingriff, Lage: westliches Ende des Baufeldes, 17.10.20Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr14
NABU Kiel im „nez Kollhorst“ · Kollhorster Weg 1 · 24109 KielAbbildung 10: Flächen für Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung derökologischen Funktion, vor dem Eingriff, westlicher Bereich, 17.10.20Gruppenabende: Jeden 2. Mittwoch im Monat - Kollhorst Naturerlebniszentrum (nez), 19:00-21:00 Uhr15
die Staatsanwaltschaft Kiel NABU Gruppe Schützenwall 31-35 24114 Kiel Naturschutzbund Deutschland Kiel Kollhorster Weg 1 24109 Kiel [email protected] www.nabu-kiel.de 27.01.21 Kontakt Dr. Gerrit Peters [email protected] Geschäfts- und Spendenkonto Bordesholmer Sparkasse BLZ 210