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OSTBRANDENBURGLEITFADENE-Vergabe – Elektronische Auftragsvergabe Ziel der E-Vergabe –Öffentliche Aufträge nur noch online Elektronische Unterschrift –E-Signatur ist Voraussetzung zur Nutzung der E-Vergabewww.ebusinesslotse-ostbrandenburg.de

InhaltsverzeichnisIhr Anspechpartner:1. Einleitung - Ziel der E-Vergabe Öffentliche Aufträge nur noch online. 4Henrik KlohsProjektleitereBUSINESS-Lotse Ostbrandenburg2. Historie. . 5Telefon: 0335 5619-122E-Mail: [email protected] Was versteht man unter E-Vergabe?. 64. Zugang und benötigte Komponenten für die E-Vergabe. 7Bildnachweis:Das in der Broschüre verwendete Bildmaterial stammtvon Fotolia - www.fotolia.de und ist zur Nutzung in dieserPublikation lizensiert.Titelbild: FotolEdhar - www.fotolia.deSeite 4: VRD - Fotolia.comSeite 5: jd-photodesign - www.fotolia.deSeite 5: maglara - www.fotolia.deSeite 6: tashka2000 - www.fotolia.deSeite 7: Cobalt - www.fotolia.deSeite 7: H. KlohsSeite 8: H. KlohsSeite 10: maglara - www.fotolia.deSeite 11: Screenshot - www.ted.europa.euSeite 11: Screenshot - www.vergabe.berlin.de8. Fazit – Vorteile der E-Vergabe. 12RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts9. Das eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen. 13VertretungsberechtigtePräsident der HandwerkskammerFrankfurt (Oder) – Region OstbrandenburgWolf-Harald KrügerHauptgeschäftsführer der HandwerkskammerFrankfurt (Oder) – Region OstbrandenburgUwe HoppeAuflage:2000Gestaltung und ProduktioneBUSINESS-Lotse OstbrandenburgBahnhofstraße 1215230 Frankfurt (Oder)Stand: 12.12.2014 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung, Einspeisung in Datennetze oder sonstige Nutzungauf Papier oder elektronisch – auch auszugsweise – nurnach schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.Infografiken, Layout und SatzInternet- und Werbeagentur - medien Elke SiebertDresdener Str. 3015232 Frankfurt (Oder)www.medien.elke-siebert.deSeite 12: Minerva Studio - www.fotolia.deSeite 14: kasto - www.fotolia.de6. Ablauf und Kosten der E-Vergabe. 107. Vorstellung einiger E-Vergabeplattformen.1110. Der eBUSINESS-Lotse Ostbrandenburg. 14Zuständige AufsichtsbehördeMinisterium für Wirtschaft und EnergieHeinrich-Mann-Allee 10714473 PotsdamSeite 15: mikkolem - www.fotolia.deSeite 11: Screenshot - www.evergabe-online.de5. Die »Elektronische Unterschrift« (E-Signatur). 8Herausgeber:eBUSINESS-Lotse OstbrandenburgProjektträger Handwerkskammer Frankfurt (Oder) –Region OstbrandenburgKonsortialführer: Dipl.-Ing. (FH) Henrik KlohsBahnhofstraße 1215230 Frankfurt (Oder)Tel.: 0335 5619-0Fax: 0335 535011E-Mail: [email protected] Redakteur/HerausgeberDipl.-Ing. (FH) Henrik KlohsHandwerkskammer Frankfurt (Oder) –Region OstbrandenburgBahnhofstraße 1215230 Frankfurt (Oder)Tel.: 0335 5619 122Fax: 0335 5619 123E-Mail: [email protected] 11: Screenshot - www.subreport.de2IMPRESSUM3

Leitfaden - Elektronische AuftragsvergabeLeitfaden - Elektronische Auftragsvergabe1. Einleitung: Ziel der E-Vergabe –Öffentliche Aufträge nur noch onlineFür kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ist die Teilnahme anöffentlichen Ausschreibungen ein wichtiger Aspekt der Auftragsakquise. Nunsollen die Vergabeverfahren schrittweisevollständig digitalisiert werden.Beim eBUSINESS-Lotsen Ostbrandenburg können sich betroffene Unternehmen informieren, was bei der Einführungder E-Vergabe zu beachten ist.Neue EU-Richtlinie 2014/24/EU zurE-Vergabe vom 26.02.2014 Umsetzung auf Landesrecht normalerweise 2 Jahre für Bund undLänder 3 Jahre - voraussichtlichAnfang 2017für Kommunen und andere Beschaffungsstellen 4 ½ Jahre - voraussichtlich Mitte 2018Spätestens ab 2018 können Angebotedann flächendeckend nur noch elektronisch sowie mit elektronischer Signatureingereicht werden.Die neu verabschiedete EU-Richtliniezur E-Vergabe sieht vor, dass öffentliche Aufträge bald nur noch auf elektronischem Wege vergeben werden.Bund und Ländern werden für dieUmsetzung in nationales Recht zweiJahre eingeräumt, Kommunen habenvier Jahre Zeit.Viele Kommunen führen bereits jetzt dieelektronische Vergabe von Aufträgenein. Dies entspricht der aktuellen Entwicklung nach der EU-Vergaberechtsnovelle, die eine verpflichtende Einführungder E-Vergabe für »zentrale Beschaffungsstellen« vorsieht.Grundsätze der E-Vergabefür öffentliche AuftraggeberDer Auftraggeber hat dafür zu sorgen,dass interessierten Unternehmen dieInformationen über Anforderungen andie Geräte, die für die elektronischeÜbermittlung der Anträge auf Teilnahmeund der Angebote erforderlich sind, einschließlich Verschlüsselung zugänglichsind.Das elektronische Übermittlungsnetz(leistungsfähiger Internetzugang)muss allgemein verfügbar sein2. HistorieDie VergangenheitGegenwart und Zukunft Bezug der Ausschreibungsblätter perPost Veröffentlichung via Internet Aufwändige Recherche nachrelevanten Ausschreibungen Kostenpflichtige Anforderung derUnterlagen per Post4 elektronische Angebotsabgabe elektronische Angebotsauswertung Angebotsabgabe in Papierform undVersand per PostDIGITALDie notwendigen Programme müssen allgemein zugänglich kompatibel mit den allgemeinverbreiteten IKT-Erzeugnissen undnicht diskriminierend sein.Elektronisch übermittelte Angebotesind mit der »fortgeschrittenen elektronischenSignatur« nach Signaturgesetz undAnforderungen der Auftraggeberoder mit der »qualifizierten elektronischerSignatur« nach Signaturgesetzzu versehen. Anforderung der Verdingungsunterlagen via InternetIn Zukunft gibt es nurnoch die voll elektronischeAbwicklung, d.h. derkomplette Vergabevorgangvon der Veröffentlichungüber den Download derVergabeunterlagen unddie Kommunikation bishin zur Angebotsabgabeund zur Angebotsöffnungerfolgt dann nur ungAngebotInternetUnterlagenBieter5

Leitfaden - Elektronische AuftragsvergabeLeitfaden - Elektronische Auftragsvergabe3. Was versteht man unter E-Vergabe?In der E-Vergabe werdenvon den Vergabestellenden Bewerbern Ausschreibungen über verschiedeneE-Vergabe Plattformenzur Verfügung gestellt.Bewerber können in diesenonline nach Ausschreibungen recherchieren undderzeit auch Angeboteonline in einigenE-Vergabe Plattformeneinstellen.Unter E-Vergabe versteht man dieDurchführung z. B. öffentlicher Ausschreibungen im vollständig digitalenVerfahren ohne Medienbrüche. Dasheißt, dass die Veröffentlichung, die Anforderung der Verdingungsunterlagen und die elektronische Angebotsabgabeüber das Internet erfolgen.Bei fehlender Vorbereitung stoßen vieleUnternehmen bei der internen Einführung der E-Vergabe allerdings schnellauf Hindernisse. Probleme können sichinsbesondere aus der Ausstattung derBetriebe mit den technischen Voraussetzungen, der Qualifikation der Mitarbeitersowie der Bereitstellung der erforderlichenSoftware ergeben.Dazu existieren derzeit viele verschiedene Vergabeplattformen mit unterschiedlichsten Vergabelösungen.Der Zugang zu einer E-Vergabeplattform steht grundsätzlich allen Interessenten frei.XVergabe wird die E-VergabevereinfachenIn Deutschland werden derzeit nur ca.5 % aller öffentlichen Ausschreibungenvollelektronisch abgewickelt. Die Gründedafür sind vielfältig, so u. a. die Vielzahlvon Vergabeplattformen, die untereinander nicht kompatibel sind.Für eine Teilnahme von Unternehmenam medienbruchfreien elektronischenVergabeverfahren ist eine kostenloseRegistrierung erforderlich sowie die dazunotwendigen technischen Voraussetzungen zu erfüllen.Das Projekt XVergabe unter Federführung des Beschaffungsamts desBundesministeriums des Innern (BMI)hat daher die Schaffung von E-Vergabeplattform-übergreifenden Daten- undAustauschprozessstandards zum Ziel.Eine darauf basierende, einheitlicheMulti-Plattform-Bieterclient (MPBC) sollerstellt werden, die es den Bieternerleichtert unterschiedlichste Lösungenvon Vergabeplattformen zu bedienen.Mit dem Projekt XVergabe will das Beschaffungsamt des BMI – ProjektgruppeXVergabe – die Förderung der elektronischen Vergabe durch die Harmonisierung der Kommunikationsschnittstellenvereinfachen.Neben einer einheitlichen Gestaltung derVergabeplattformen ist es auch wichtig,dass die Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit der Angebotsabgabe beauftragt sind, über eine eigene elektronische Signatur verfügen.Genau wie eine eigenhändige Unterschrift ist auch die elektronische Unterschrift an eine Person gebunden unddementsprechend nicht übertragbar.64. Zugang und benötigte Komponentenfür die E-VergabeWelche Hard- und Software wirdbenötigt?Bewerber für elektronische Ausschreibungen benötigen folgende Komponenten: Internetfähiger Windows-PC(Linux oder Mac werden teilweisenoch nicht unterstützt) Java i. d. R. Vers. 6 oder höherund Internetzugang(idealerweise schneller DSLAnschluss) Browser(z. B. Internet Explorer, Firefox etc.) Adobe Acrobat Reader Elektronische Signatur(qualifizierte elektronischeSignaturkarte oder die softwarebasierende fortgeschrittene Signatur) Chipkartenleserbei der Signaturkarte Signatursoftwarefür die elektronische Unterschrift,wenn diese nicht Bestandteil derjeweiligen E-Vergabeplattform ist.7

Leitfaden - Elektronische AuftragsvergabeLeitfaden - Elektronische Auftragsvergabe5. Die »Elektronische Unterschrift«(E-Signatur)Mit der fortgeschrittenenelektronischen Signaturkönnen Dokumente beimehreren E-VergabePlattformen unterschriebenwerden.Für weitere Anwendungsbereiche kann man mitdieser keine rechtsverbindliche Unterschrift leisten.Wir empfehlen daher fürdie E-Vergabe ausschließlichdie qualifizierte elektronische Signatur als rechtsverbindliche Unterschrift zuverwenden.Definition der digitalen SignaturDie digitale Signatur ist eine mathematische Funktion (asymmetrisches kryptologisches Verfahren), keine eingescannte Unterschrift!Die elektronische Signatur dient dazu,die Echtheit elektronisch übermittelterDaten und die Beweiskraft rechtsverbindlicher Erklärungen sicherzustellen.Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen beruhen auf solchendigitalen Signaturen.Rechtlicher RahmenAlle Regelungen zur elektronischenSignatur sind im Signaturgesetz (SigG)geregelt.Digitale Signaturen sind Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mitihnen verknüpft sind und zur Authentifizierung führen. Eingescannte Grafik / UnterschriftText am Ende einer E-MailKann ohne Wissen und Wollendes Unterzeichners geschehenVorteile: einfach, kostenfreiNachteile: jeder Besitzer dereingescannten Unterschrift kannvorgeben der Absender zu seinBeweiswert mehr als fraglichKEINE Rechtswirksamkeit Es gibt drei Typen von elektronischenSignaturen.Typ 1 Einfache elektronische SignaturTyp 3Qualifizierte elektronischeSignatur Typ 2Fortgeschrittene elektronischeSignatur Softwareschlüssel (Datei)Erzeugbar mit Kryptografieprogrammen (z. B. mit PGP/GnuPG)Stellt Verhinderung nachträglicher Änderungen sicherVorteile: Besser als „einfache“Signatur, deutlich sicherer.Einsatz möglich, wenn keineSchriftform erforderlich istNachteile: Erforderliche Software kann von jedem aus demInternet bezogen werden, ohnepersönliche IdentifizierungSchwach gesicherte Rückschlüsse auf die AusstelleridentitätNur bedingte s kann sich um eine gescannte Unterschrift handeln, die abgespeichertvorliegt. Dieser Signaturtyp hat nurgeringen Beweiswert.Die Sicherheit dieses Signaturtypshängt von den eingesetzten Verfahren und der Sorgfalt der Anwenderab. Im Streitfall muss der Anwenderbeweisen, dass die Signatur sichererzeugt wurde. Rechtlich der eigenhändigenUnterschrift gleichgestellt (Ausnahme: z. B. Bürgschaften undnotarielle Beurkundungen)Ausgabe nur von bestimmtenInstitutionen (Trust Center)Erhältlich nur auf einer Signaturkarte (nach persönlicher Identifizierung)Zwingend für Vorgänge, die eineSchriftform voraussetzenSicherheit, dass das Dokumenttatsächlich von dem angegebenen Absender stammt und unterwegs nicht manipuliert wurdeRechtswirksam!Zusammengefasst:Die qualifizierte elektronischeSignatur nach Signaturgesetz istder handschriftlichen Unterschriftrechtlich gleichgestellt, wenn sichaus dem jeweiligen Gesetz nichtsanderes ergibt und stellt die höchsteSicherheitsstufe dar.Die qualifizierte elektronischeSignatur mit Anbieterakkreditierungkann auch im Rechtsverkehr eingesetztwerden. Die Zertifikate sind mindestens30 Jahre prüfbar.Wichtiger Hinweis!Genau wie eine eigenhändige Unterschrift ist auch die elektronischeUnterschrift an eine Person, nicht aneine Firma gebunden! Das heißt, eineSignaturkarte ist nicht übertragbar. JederMitarbeiter, der elektronisch signiert,benötigt eine individuelle Signaturkarte.Dringend davon abzuraten ist, dass sichmehrere Mitarbeiter eine Signaturkarte»teilen« (Haftungsaspekt). Sie entsprichtder Blanko-Unterschrift eines Kollegen.Mit der qualifizierten elektronischen Signatur könnenz. B. Dokumente fürSicherheit der qualifizierten elektronischen SignaturErst durch Eingabe des geheimen PINCodes wird die Karte angesteuert undeine Signatur erzeugt.- das elektronischeAbfall-NachweisverfahrenDurch die Sicherheitskriterien »Besitz« (der Signaturkarte) und »Wissen« (des PIN-Codes)ist die elektronische Unterschrift besonders geschützt.Durch die qualifizierte elektronischeSignatur wird die Authentizität:Herkunft der Daten(Initiator der Information)- die elektronischeRechnungsstellung- die vollständigeelektronische Abwicklungvon Mahn verfahren- die elektronische Steuererklärung (ELSTER)- die revisionssichereAblage von OnlineDokumentenelektronisch und rechtsverbindlich unterschriebenwerden. Integrität:Unverfälschtheit der Daten(Manipulation) Verbindlichkeit:Absender kann nicht leugnen, dieNachricht selbst versendet zu haben Vertraulichkeit:Daten können von Unbefugten nichtgelesen werden wenn eine zusätzliche Verschlüsselung erfolgtgewährleistet.Signaturen können über Trust Centerbezogen werden. Diese sind zertifizierteVergabestellen für digitale Signaturenmit besonderen Anforderungen an dieSicherheit der Daten.Beispiele: 8- die E-VergabeS-Trust – Deutscher SparkassenVerlag GmbHD-Trust – Bundesdruckerei GmbH9

Leitfaden - Elektronische AuftragsvergabeLeitfaden - Elektronische Auftragsvergabe6. Ablauf und Kosten der E-VergabeAblauf einerAngebotsabgabeSchritt 1:Start des AngebotsassistentenWie funktioniert die E-Vergabe?Unternehmen, die Angebote über dieE-Vergabe abgeben möchten, Schritt 2:Herunterladen derAngebotsformulareSchritt 3:Bearbeitung derAngebotsdokumenteSchritt 4:Signieren des AngebotsSchritt 5:Senden des AngebotsSchritt 6:Erhalt derEingangsquittung suchen über sogenannte InternetVergabeplattformen nach Ausschreibungen (die Suche erfolgt meist kostenlos, einige Plattformen erhebeneine Jahresgebühr).Recherche: umfassender Überblicküber Auftragspotential.erhalten eine Übersicht über Anforderungen der Ausschreibung an diegeforderten Leistungen (für dieseÜbersicht wird von einigen Plattformen eine Gebühr erhoben).Bewertung: Ausschreibung passtzum eigenen Leistungsportfolio. 7. Vorstellung einiger E-Vergabeplattformenfordern online die Verfahrensunterlagen an.Sofort-Zugriff: Die Ausschreibungsunterlagen stehen sofort zumSichten bereit.Es gibt EU-, bundes-, landesweite und regionale E-VergabePlattformen. Hier können nur einige von vielen Plattformenbeispielhaft vorgestellt werden.erstellen am Computer ihr Angebotund unterschreiben es mit der elektronischen Signatur. Das Verfassenvon Online-Angeboten spart Druckkosten. Zudem erhält das Angebotdurch die qualifizierte elektronischeSignatur seine Rechtsgültigkeit. stellen diese über die Online-Vergabeplattform den Vergabestellen zurVerfügung. Bis zum Submissionstermin können Bewerber ihr Angebotkostenfrei zurückziehen, ändern underneut einstellen.Online-Angebotsabgabe: zeitsparend und flexibel.E-Vergabe-Plattform von LandesbehördenEU-weite ct.deE-Vergabe-Plattform von Bundesbehörden www.evergabe-online.de g.de/ausschreibungen-startwww.vergabe.[Eingabe Bundesland].dezum ergabe-Plattformen weiterer Behörden n des Angebots- Rahmendaten- DokumenteVERGABESTELLEVERGABESATELLIT6Fristwahrung über Zeitstempel- Authentizität durch Signatur- Bestätigung über Quittung ubreport.de102Signieren des Angebots- Signaturgerät und Karte- Rechtsgültige Unterschrift- ggf. fortgeschrittene Signatur (ohne Karte)5Abruf des Angebots /Angebotseröffnung- 4-Augen-Login- nach Ablauf der Angebotsfrist3Absenden des Angebots- Sichere Übertragung per SSL- Zeitstempel für fristgerechten Eingang- Bestätigung über Quittung4Lagerung des Angebots- Verwahrung des Angebots- nicht lesbar und veränderbarwww.evergabe-online.de11

Leitfaden - Elektronische AuftragsvergabeLeitfaden - Elektronische Auftragsvergabe9. Das eKompetenz-Netzwerkfür UnternehmenDas »eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen« ist eine Förderinitiative desBundesministeriums für Wirtschaft undEnergie (BMWi).8. Fazit – Vorteile der E-VergabeMittels der E-Vergabebesteht die Möglichkeit,Ausschreibungen deröffentlichen Hand nachVOB1, VOL2 und VOF3komplett und rechtsverbindlich ohne Medienbruch über das Internetabzuwickeln. Dadurch wirdeine höhere Transparenz,Qualität und Beschleunigung von öffentlichenBeschaffungsprozessenerreicht.Hiervon profitieren sowohlAuftraggeber als auchbietende Unternehmen.Die E-Vergabe bietet sowohl den Vergabestellen als auch den Bietern zahlreiche Vorteile, weil auf beiden Seiten Zeitund Kosten eingespart werden könnenund die Verfahren transparenter werden.Auf Unternehmerseite wird vor allemdie Suche nach Ausschreibungen inganz Deutschland einfacher. Angebotekönnen schneller übermittelt werden unddie Verfahrenssicherheit wird über einespezielle Software mit Plausibilitätskontrollen gewährleistet.Betriebe können ihr Vertriebsgebietfolglich im Idealfall ohne großen Mehraufwand ausweiten.38 regionale eBUSINESS-Lotsen habendie Aufgabe, insbesondere mittelständischen Unternehmen deutschlandweitanbieterneutrale und praxisnahe Informationen für die Nutzung modernerInformations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und möglichst effizienteeBusiness-Prozesse zur Verfügung zustellen.Zu »Mittelstand-Digital« gehören fernerdie Förderinitiativen »eStandards: Geschäftsprozesse standardisieren, Erfolgsichern« und »Einfach intuitiv – Usabilityfür den Mittelstand«.Unter www.mittelstand-digital.de können Unternehmen sich über die Aktivitäten der eBUSINESS-Lotsen informieren,auf die Kontaktadressen der regionalenAnsprechpartner sowie aktuelleVeranstaltungstermine zugreifen oderauch Publikationen einsehen und für sichherunterladen.Die Förderinitiative ist Teil des Förderschwerpunkts »Mittelstand-Digital –IKT-Anwendungen in der Wirtschaft«.Der Nutzen im Überblick Zeit- und Kostenersparnis Einzelne Prozesse bei der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren lassen sich auf elektronischemWeg durch den Wegfall von Medienbrüchen schneller und vor allemkostengünstiger abwickeln. Form- und Terminsicherheit Sichert eine vergaberechtskonformeBearbeitung, Zusammenstellungund Abgabe der Angebotsunterlagensowie die signaturgesetzkonformeelektronische Angebotsabgabe. Reduziert das Ausschlussrisikoaufgrund formaler Fehler bei derAngebotsabgabe durch benutzerfreundliche Führung. Zukunftssicherheit1213

Leitfaden - Elektronische AuftragsvergabeLeitfaden - Elektronische Auftragsvergabe10. Der eBUSINESS-LotseOstbrandenburgMit der verstärktenOrientierung auf denWissenstransfer aus denregionalen wissenschaftlichen Einrichtungen wirddas Leistungsangebot deseBUSINESS-Lotsen Ostbrandenburg zum Nutzender kleinen und mittelständischen Unternehmen aufeine breite Basis gestellt.Wir vermitteln anbieterneutrale und vorwettbewerbliche Information zumodernen Informationsund Kommunikationstechnologien.Der eBUSINESS-Lotse Ostbrandenburgist Teil der Förderinitiative »eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen«, dieim Rahmen des Förderschwerpunkts»Mittelstand-Digital – IKT-Anwendungenin der Wirtschaft« vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)gefördert wird.Der Förderschwerpunkt unterstütztgezielt kleine und mittlere Unternehmen(KMU) sowie das Handwerk bei derEntwicklung und Nutzung moderner IuKTechnologien.Der eBUSINESS-Lotse Ostbrandenburgbietet den Unternehmen ein breitgefächertes Angebot: Messeauftritte, Veranstaltungen undWorkshopsTräger des eBUSINESS-Lotsen Ostbrandenburg ist die HandwerkskammerFrankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg gemeinsam mit der IHK Ostbrandenburg, der Hochschule für nachhaltigeEntwicklung Eberswalde (FH), der Technischen Hochschule Wildau und der F 1Gesellschaft für Informationstechnologieund Managementberatung mbH.Besondere Schwerpunkte des eBUSINESS-Lotse Ostbrandenburg liegen beiden Themen E-Government, individuelle Gespräche vor Ort Produktions-IT und Informationsmaterialien IT-Kompetenz.Beim wirtschaftsorientierten E-Government liegen die Inhalte bei der elektronischen Auftragsvergabe unter Einbeziehung von elektronischen Signaturensowie die Nutzung amtlicher Geodatenfür Industrie, Handwerk und Gewerbe.Unter Produktions-IT versteht man dieDurchgängigkeit von elektronischenGeschäftsprozessen im Umfeld produktionsnaher IT-Systeme. Der Fokus liegthier auf wachsende Unternehmen mitEinzelfertigung, die für jeden AuftragKalkulation, Produktkonstruktion, Materialbeschaffung und Programme erstellenmüssen.Der Einsatz moderner Informationsund Kommunikationstechnologien istheutzutage aus dem Alltag von kleinenund mittleren Unternehmen sowie demHandwerk nicht mehr wegzudenken.Welche Herausforderungen Unternehmen und Existenzgründer zu beachtenhaben und wie man die Chancen fürihren unternehmerischen Erfolg nutzenkann, versucht der eBUSINESS-LotseOstbrandenburg durch sein umfangreiches Angebot zu erläutern.Die Vermittlung vonWissen zu den verschiedensten Themen erfolgtin Gesprächen vor Ort,Workshops, Informationsveranstaltungen undKonferenzen.Relevante Themen werdenu. a. in Leitfäden aufbereitetund online sowie auf Messen und Veranstaltungenkommuniziert.Unter www.ebusinesslotseostbrandenburg.de findet manaktuelle Informationen und Termine.Der eBUSINESS-Lotse Ostbrandenburgist Nachfolger des Kompetenzzentrumsfür den elektronischen Geschäftsverkehrim Oderland (KEGO), das in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmenaus der Region erfolgreich beim Sprungin die elektronische Welt begleitet hat.Die IT-Kompetenz in Leitungs- und Führungspositionen soll u.a. mit Management von IT-Projekten, Nutzung mobilerAnwendungen und die Umsetzung vonIT-Sicherheit und Datenschutz gestärktwerden.1415

Leitfaden - Elektronische AuftragsvergabeLeitfaden - Elektronische AuftragsvergabeRaum für Ihre Notizen1617

Leitfaden - Elektronische AuftragsvergabeRaum für Ihre NotizenOSTBRANDENBURGPARTNERDer eBUSINESSLOTSE Ostbrandenburgbesteht aus folgenden Institutionen:ProjektträgerKonsortialpartner18

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- die elektronische Steuer-erklärung (ELSTER) - die revisionssichere Ablage von Online- Dokumenten elektronisch und rechts-verbindlich unterschrieben . 10 11 Leitfaden - Elektronische Auftragsvergabe Leitfaden - Elektro