Scheidungsfolgenvereinbarung Mustervorlage
9. Zwangsvollstreckung Der Ehemann unterwirft sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung. Er haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen. Die Ehefrau unterwirft sich für alle Zahlungspflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, der sofortigen Zwangsvollstreckung.